Physiotherapeuten-Praxis: Ist die GmbH eine geeignete Rechtsform?
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13. Juli 2023

Physiotherapie-Praxis: Ist die GmbH eine geeignete Rechtsform?

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Während ihrer beruflichen Laufbahn entscheiden sich viele Physiotherapeut:innen für die Gründung oder den Erwerb einer eigenen Praxis. Bei dieser Entscheidung steht die Wahl der richtigen Rechtsform im Vordergrund. Eine physiotherapeutische Praxis lässt sich grundsätzlich als GmbH betreiben. Aber ist das die sinnvollste Wahl? Sie erfahren in diesem Beitrag, wie der Gründungsprozess aussieht und lernen die Vor- und Nachteile dieser Rechtsform für eine Physiotherapeuten-Praxis in Form einer GmbH kennen.

Typische Rechtsform für eine Physiotherapie-Praxis:

Physiotherapeut:innen gründen normalerweise eine Einzelpraxis, wenn sie den Schritt in die Selbstständigkeit wagen. Eine weitere gängige Option ist die Bildung einer Gemeinschaftspraxis. Dabei schließen sich mehrere Physiotherapeut:innen zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zusammen. Die Führung der Praxis als GmbH stellt eine weitere mögliche Rechtsform dar.

Was ist eine GmbH?

“GmbH” steht für “Gesellschaft mit beschränkter Haftung”. Es handelt sich dabei um eine Kapitalgesellschaft und juristische Person im deutschen Recht mit eigenständiger Rechtsfähigkeit. Eine GmbH hat, ähnlich wie eine natürliche Person, eigene Rechte und Pflichten. 

Die Geschäftsführung übt die Rechte und Pflichten der GmbH aus und repräsentiert die GmbH sowohl intern als auch extern. Ein großer Vorteil einer GmbH besteht in der beschränkten Haftung. Im Falle einer Insolvenz haftet die GmbH nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen, im Regelfall nicht aber mit dem Privatvermögen der Gesellschafter.

Für die Gründung einer GmbH ist ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro notwendig. Bei Gründung muss man mindestens die Hälfte dieses Betrages, also 12.500 Euro, einzahlen. Das Stammkapital kann sowohl in Geld als auch in Sachwerten eingebracht werden.

Gründung einer GmbH:

Benötigt wird mindestens ein/e Gesellschafter:in sowie eine Geschäftsführerin oder ein Geschäftsführer. Ein erforderliches Stammkapital von mindestens 25.000 Euro steht fest. Bei der Gründung muss man mindestens 12.500 Euro auf das Geschäftskonto einzahlen.

Ein weiterer Schritt ist die Erstellung eines Gesellschaftsvertrags. Ein Notar muss diesen beurkunden. Die Anmeldung der GmbH beim Handelsregister ist ebenfalls erforderlich. Der Notar übernimmt auch diese Aufgabe.

Alternative: Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt):

Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), kurz UG, existiert seit 2008 als eine Art “Mini-GmbH”. Die Regelung finden Sie in § 5a des GmbHG. Grundsätzlich ist die UG mit der GmbH vergleichbar, allerdings beträgt das Mindeststammkapital für die Gründung nur 1 Euro.

Die UG muss 25 Prozent ihrer Jahresüberschüsse in die gesetzliche Rücklage einstellen, wie § 5a Abs. 3 des GmbHG festlegt. Wenn die gesetzliche Rücklage den Unterschied zwischen dem Mindeststammkapital einer GmbH von 25.000 Euro und dem Stammkapital der UG ausgleicht, kann die UG in eine GmbH umgewandelt werden.

Wie funktioniert eine Physiotherapie-GmbH?

Wenn Sie eine Physiotherapeuten-Praxis gründen möchten, können Sie als ersten Schritt eine GmbH gründen. Haben Sie bereits eine Physiotherapeuten-Praxis, ob als Einzel- oder Gemeinschaftspraxis, und möchten diese künftig als GmbH betreiben, gründen Sie eine GmbH und bringen die bestehende Praxis ein.

Vergleich zwischen der Einzel- bzw. Gemeinschaftspraxis und der GmbH durch.

Praxisinhaber:innen

Praxis: Sie sind selbständig tätig als Freiberufler/ Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (§ 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG)

GmbH: Sie sind entweder angestellt (im Regelfall als Geschäftsführer:in) oder bekommen Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Das Gehalt mindert den Praxisgewinn.

Haftung

Praxis: Sie ist unbeschränkt mit dem gesamten Privatvermögen.

GmbH: Im Regelfall ist die Haftung nur auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt. Die (Gesellschafter:innen-) Geschäftsführer:innen haften (im Regelfall) nicht mit ihrem Privatvermögen. Ausnahme u.a. in Umwandlungsfällen

Steuern auf Praxisgewinn

Praxis: Der Praxisgewinn unterliegt auf privater Ebene der/ des Praxisinhabers/in der Einkommensteuer.

GmbH: Der Praxisgewinn unterliegt der Körperschaft- und Gewerbesteuer (Gesamtsteuerbelastung rund 30 %). Gewinnausschüttungen an die Gesellschafter:innen unterliegen der Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) in Höhe von 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag (5,5 %) und ggf. Kirchensteuer (8%/ 9%)

Buchführung/ Gewinnermittlung

Praxis: Es gibt keine Verpflichtung zur Buchführung. Ab einem bestimmten Umfang ist es dennoch sinnvoll. Der Praxisgewinn wird im Rahmen einer „Einnahmen-Überschuss-Rechnung“ (vereinfachte Gewinnermittlung) gemäß § 4 Abs. 3 EStG ermittelt.

GmbH: Es gibt eine Pflicht zur doppelten Buchführung/ Bilanzierung und eine Pflicht zur Erstellung eines Jahresabschlusses (bestehend aus Bilanz, Gewinn-und-Verlust-Rechnung und ggf. Anhang)

Melde-/ Offenlegungspflicht

Praxis: keine

GmbH: Eine Eintragung in das Transparenz-Register ist Pflicht. Genauso wie die Offenlegung/ Hinterlegung des Jahresabschlusses beim elektronischen Bundesanzeiger/ Unternehmensregister

 

Physiotherapie: Vor- und Nachteile einer GmbH

Die GmbH hat einige Vorteile:

  • Die Haftung beschränkt sich in der Regel auf das Gesellschaftsvermögen und berührt nicht das Privatvermögen der/des Gesellschafter-Geschäftsführer:in, ausgenommen in bestimmten Umwandlungsfällen.
  • Sie können GmbH-Anteile einzeln verkaufen.
  • Eine direkte Nachfolgeregelung ist in der Satzung möglich.
  • Eventuell profitiert das Unternehmen von einer besseren Außenwahrnehmung oder einer besseren Bonität.
  • Die GmbH kann mehr Flexibilität bieten, beispielsweise hinsichtlich Gestaltungsspielraum im Gesellschaftsvertrag oder in der Satzung.

Aber es gibt auch Nachteile bei einer GmbH:

  • Im Vergleich zur Einzel- oder Gemeinschaftspraxis sind die Gründungskosten höher.
  • Es entstehen höhere laufende Verwaltungskosten, zum Beispiel durch Buchführungs- und Abschlusskosten, und ein größerer Verwaltungsaufwand ist notwendig.
  • Eine strikte Trennung zwischen Gesellschafts- und Privatvermögen besteht: Die Gesellschafter:innen können nicht frei über das GmbH-Konto für private Zwecke verfügen.
  • Bei Zahlungen, etwa Gehaltszahlungen, an die/den Gesellschafter-Geschäftsführer:in muss stets ein Fremdvergleich eingehalten werden.

Ein großer Vorteil einer GmbH ist zweifellos die Haftungsbeschränkung. Allerdings sollten Sie bei der Gründung einer Physiotherapeuten-Praxis prüfen, ob tatsächlich große Haftungsrisiken bestehen, die eine GmbH als Rechtsform rechtfertigen und einen damit verbundenen höheren Verwaltungs- und Kostenapparat mit sich bringen.

Unsere Einschätzung:

Eine GmbH ist als Rechtsform für eine physiotherapeutische Praxis nur in bestimmten Fällen sinnvoll. Dieser Schritt sollte im Vorfeld gut durchdacht werden.

Vor- und Nachteile sollten daher sorgsam abgewogen werden.

Wenn Sie planen, eine Physiotherapeuten-Praxis zu gründen oder zu erwerben, beraten wir Sie gerne hinsichtlich der geeigneten Rechtsform. Sprechen Sie uns gerne.

Stefanie Anders

Partnerin, Steuerberaterin, Fachberaterin Gesundheitswesen (IBG/ HS Bremerhaven), Fachberaterin für Controlling und Finanzwirtschaft (DStV e.V.)

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Stefanie Anders

Partnerin, Steuerberaterin, Fachberaterin Gesundheitswesen (IBG/ HS Bremerhaven), Fachberaterin für Controlling und Finanzwirtschaft (DStV e.V.)

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