Referentenentwurf für das Zukunftsfinanzierungsgesetz geleaked
© contrastwerkstatt / Adobe Stock

6. April 2023

Referentenentwurf für das Zukunftsfinanzierungsgesetz geleaked

Kategorien: Unkategorisiert

Inhaltsverzeichnis

Kurz vor Ostern freuen wir uns über einen Referentenentwurf für das Zukunftsfinanzierungsgesetz der Ampel-Koalition. Durch ein Leak im Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat Thomas Budzynski einen Blick darauf werfen können und Sie jetzt auch. Der Referentenentwurf für das Zukunftsfinanzierungsgesetz hat für Start-ups und Investierende ganz interessante Aspekte. Hier finden Sie das Wesentliche in Kürze.

Was steht im Referentenentwurf für das Zukunftsfinanzierungsgesetz?

  1. Als Artikelgesetz werden einige bestehende Gesetze mit steuerrechtlichen, kapitalmarkt- und gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen geändert. Der Kapitalmarkt wird modernisiert und der Zugang besonders für
    – Start-ups
    – Wachstumsunternehmen
    – und kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erleichtert.
  2. Digitalisierung und Klimaschutz stehen als Transformationsfelder im Vordergrund. Das ist angesichts der Situation keine Überraschung. Gut ist, dass die Dynamik aus beiden Bereichen in die Gesetzgebung eingeflossen ist. Investitionen erhalten ein sicheres Fundament.
  3. Börsenzulassungsanforderungen und Zulassungsfolgepflichten werden vereinfacht.
  4. Zur internationalen Stärkung des Finanzstandorts Deutschland werden SPACs  erstmals näher definiert und als besondere Rechtsform der Börsenmantelaktiengesellschaft (BMAG) normiert.
  5. Es ist geplant, dass Unternehmen zukünftig elektronische Namensaktien auf Grundlage der Blockchain-Technologie emittieren können.
  6. Die Zulassung von Mehrstimmrechtsaktien beseitigt Hürden und schafft Flexibilität für Start-ups und Wachstumsunternehmen, wenn sie sich im Rahmen eines IPOs Eigenkapital an der Börse beschaffen wollen.
  7. Bislang wurde Wertschöpfung besteuert, die noch nicht realisiert wurde. Dies bezeichnet man als dry-income-Besteuerung und wird nun beseitigt.
  8. Der Freibetrag für Mitarbeiterbeteiligungen und Aktien als Vermögensanlagen wird von 1.440 € auf 5.000 € erhöht (§ 3 Nr.39 EStG).

Unsere Einschätzung

Die Maßnahmen sind stimmig, sie verbessern und modernisieren. Auch die Zulassung von Mehrstimmrechtsaktien ist eine solide Regelung, da sie Investierenden ausreichend Schutz bietet.

Das Thema der Mitarbeiterbeteiligung sollten Start-up-Unternehmen gezielt angehen, da sie auf eine attraktive, aber dennoch liquiditätsschonende Vergütung in ihren Schlüsselpositionen angewiesen sind. Möglichkeiten wie ESOP und VSOP möchte ich Ihnen an dieser Stelle ans Herz legen.

Der geleakte Entwurf geht jetzt in die Ressortabstimmung. Wir werden den Weg aufmerksam verfolgen und Sie bei Gelegenheit gerne informieren! Haben Sie Fragen zu Mitarbeiterbeteiligungen?

Gerne unterstütze ich Sie dabei, ein geeignetes Mitarbeiterbeteiligungsmodell für Ihr Unternehmen zu finden. Eines, das die Interessen Ihrer Mitarbeiter:innen und Ihrer Unternehmenskultur in Einklang bringt.

 

 

 

 

Thomas Budzynski

CEO, CFO, Partner, Steuerberater, Fachberater für Internationales Steuerrecht

Expert:innen zu diesem Thema

Keine passenden Personen gefunden.

Das könnte Sie auch interessieren