20. August 2020

Rückmeldeverfahren im Sinne der Unternehmer verbessert: Das sollten Sie wissen.

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Bund und Länder haben das „dicke Ende” der Corona-Soforthilfen namens Rückmeldeverfahren jetzt im Sinne der Unternehmer verbessert. Die Initiative des Landes NRW nimmt Druck vom Kessel.  Die Politik hat während des Shutdowns rückblickend schnell und auch unbürokratische Soforthilfen bereitgestellt. Wir haben Sie ausführlich darüber informiert und auch immer wieder darauf hingewiesen, dass die Soforthilfen nie als fester Hilfsbetrag zur freien Verwendung konzipiert und umgesetzt wurden. Die Corona-Soforthilfen waren zur Abfederung eines Liquiditätsengpasses gedacht. Aber das Rückmeldeverfahren bringt Unternehmen, denen geholfen werden sollte, offenbar in so arge Schwierigkeiten, dass es zunächst ausgesetzt und unternehmerfreundlich nachgebessert wurde. Das sollten Sie wissen. 

Rückmeldeverfahren im Sinne der Unternehmer verbessert: Sind Gehälter und Personalkosten mit der Soforthilfe abrechenbar?

Insbesondere im Gastronomiebereich gab es Missverständnisse, was den Einsatz der Soforthilfen für Gehälter anging. Bund und Länder gingen in ihrer Konzeptionierung ursprünglich davon aus, dass Arbeitnehmer über das Kurzarbeitergeld abgesichert sind. Darum gehören Gehälter nicht zu den Ausgaben, die Betriebe über die Soforthilfe abrechnen können. Inzwischen hat die Politik hier nachgebessert. Personalkosten sind nun von der Soforthilfe absetzbar. Absetzbar dann, wenn sie zur Erzielung von Einnahmen notwendig waren und nicht durch das Kurzarbeitergeld gedeckt wurden.

Auch gestundete Zahlungen sind jetzt von der Soforthilfe abgedeckt

Mieten, Pachtzahlungen oder Leasingraten waren ursprünglich nur dann von der Soforthilfe abgedeckt, wenn sie nicht gestundet oder zu einem späteren Zeitpunkt bezahlt werden. Die seit Juli anstehenden Prüfungen und drohenden Rückzahlungen stellen viele Unternehmen, insbesondere Gastronomiebetriebe, vor existenzielle Probleme. Darum werden nun auch gestundete und reduzierte Zahlungen wie Mietkosten, Pachtzahlungen oder Leasingraten von der Soforthilfe absetzbar. Unternehmen, die sich um Stundungen bemüht haben, sollen nicht für ihre Initiative bestraft werden. Für die Rückzahlungen bleibt Zeit bis Ende März 2021.

Rückmeldeverfahren im Sinne der Unternehmer verbessert: Was bedeutet das geänderte Zuflussprinzip? 

Bisher war es so, dass alle Zahlungseingänge im Förderzeitraum berücksichtigt wurden.

Lag die Erbringung der Leistung vor dem Förderzeitraum, fand das keine Berücksichtigung, es zählte der Zahlungseingang. Das war für Unternehmen aus dem Handwerk oder dem Messebau ein klarer Nachteil. Sie arbeiten auf Rechnung und mit Zahlungszielen. Jetzt können Unternehmen bei Einnahmen innerhalb des Förderzeitraums, den Zeitpunkt der Leistungserbringung ins Spiel bringen (Wahlrecht).

Für Journalisten, Medienschaffende und Künstler: GEMA- und VG-Wort-Zahlungen anteilig ansetzbar

Gerade Journalisten und Medienschaffende, die höhere einmalige Zahlungseingänge im Förderzeitraum bekamen, hatten Probleme beim Rückmeldeverfahren. Da sich Zahlungen der GEMA oder der VG-Wort auf ein ganzes, zurückliegendes Jahr beziehen. Diese Zahlungen können Sie nun anteilig für den Förderzeitraum ansetzten.

Rückmeldeverfahren: Wie geht es jetzt weiter?

Das Rückmeldeverfahren soll nun noch vor den Herbstferien in NRW (ab 12.10.2020) wieder aufgenommen werden. Die Frist zur Rückmeldung wird einheitlich auf den 30. November 2020 verlängert. Etwaige Rückzahlungen an die zuständige Bezirksregierung müssen bis zum 31. März 2021 erfolgen.

Rückmeldeverfahren im Sinne der Unternehmer verbessert: Unsere Einschätzung

Es ist leicht, Spott und Häme über politisches Handeln auszugießen. Davon sind wir weit entfernt. Als die Corona-Lage akut war, handelten die politisch Verantwortlichen schnell und bemerkenswert unbürokratisch. Der Aufschrei mit Beginn des Rückmeldeverfahrens kam mit Ansage, obwohl die Regeln der Soforthilfe-Rückzahlung von Anfang an klar waren. Die politischen Nachbesserungen, die NRWs Wirtschafts- und Digitalminister Andreas Pinkwart am 19. August verkündete, nehmen für Solo-Selbstständige und kleine Unternehmen den existenziellen Druck aus dem Kessel. Und fair sind sie auch.

Damit werden auch unsere Forderungen nach einer gerechten und sinnvollen Lösung umgesetzt. Das freut uns natürlich.

Die Erfahrung lehrt: Holen Sie sich für das Rückmeldeverfahren professionelle Hilfe. So bringen Sie eine an sich gute Sache für sich auch zu einem guten Ende. Bitte haben Sie jetzt noch etwas Geduld, bis das Rückmeldeverfahren wieder startet. Wir helfen Ihnen gerne.

Lars Rinkewitz

Prokurist, Steuerberater, Diplom-Kaufmann

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