25. März 2022
Rückzahlungen der NRW-Soforthilfe sind jetzt bis Juni 2023 möglich
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Es gibt eine Fristverlängerung bei den Rückzahlungen der NRW-Soforthilfe.
In seiner Sitzung am 25. Januar hat das Landeskabinett in Nordrhein-Westfalen eine weitere Verlängerung der Rückzahlungsfrist beschlossen. Damit sind Rückzahlungen bis zum 30. Juni 2023 möglich. Ob die Soforthilfe komplett oder in Teilzahlungen zurückgezahlt wird, spielt keine Rolle. Innerhalb der nun verlängerten Frist bis Ende Juni 2023 sind weder individuelle Vereinbarungen zu Stundungen noch zu Ratenzahlungen erforderlich.
Land folgt bei Rückzahlungen der NRW-Soforthilfe auf Beschluss des Bundes
Der Bund hatte die Verschiebung von Abrechnungsfristen gewährt, die NRW-Landesregierung gibt sie nun an die die Soforthilfe-Empfänger:innen weiter. Das Landeskabinett nutze die gemeinsame Vorlage der nordrhein-westfälischen Ministerien für Wirtschaft und Finanzen.
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