So vermeiden selbstständige Physiotherapeut:innen Steuernachzahlungen.
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17. Oktober 2023

So vermeiden selbstständige Physiotherapeut:innen Steuernachzahlungen

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Finanzplanung ist in der Physiotherapie sicherlich kein Lieblingsthema. Dabei können unliebsame Nachzahlungen mit grundlegendem Wissen und etwas Voraussicht verhindert werden. Hier finden Sie die Frequently Asked Questions (FAQ) zur Finanzplanung von Physiotherapeut:innen.

Wie erstelle ich als Physiotherapeut:in eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung zur Gewinnermittlung?

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung § 4 Abs. 3 EStG ist eine vereinfachte Gewinnermittlungsart. Hier werden die Einnahmen und die Ausgaben der Praxis gegenübergestellt.

Dabei gilt das Zufluss-/Abfluss-Prinzip. Einnahmen gelten zum Zeitpunkt des Zahlungseingangs und Ausgaben gelten zum Zeitpunkt der tatsächlichen Begleichung der Rechnung. 

Haben Physiotherapeut:innen eine Buchführungspflicht?

Physiotherapeut:innen sind Freiberufler:innen und weder zur Buchführung noch zur Bilanzierung verpflichtet. Für sie reicht eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Eine freiwillige Bilanzierung ist möglich.

Welche Kosten können selbstständige Physiotherapeut:innen absetzen?

Alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Praxistätigkeit entstehen, sind absetzbar. Dazu gehören Miete, Personal-, Fortbildungs- oder Materialkosten. Höhere Investitionskosten werden möglicherweise auf mehrere Jahre verteilt abgeschrieben. 

Wie vermeide ich hohe Nachzahlungen?

Zur Vermeidung von Einkommensteuernachzahlungen am Jahresende oder nach Abgabe der Einkommensteuererklärung sollten selbstständige Physiotherapeut:innen ihre Buchführung am besten monatlich, mindestens aber quartalsweise erstellen. Nur dann können Steuerberater:innen prüfen, ob die durch das Finanzamt festgesetzten Einkommensteuervorauszahlungen auch zur Entwicklung des Praxisgewinns passen.

Die größte Gefahr hoher Nachzahlungen droht in den ersten drei Jahren nach Existenzgründung. Die Erfahrung lehrt, dass eine regelmäßige Kontrolle der beste Weg zur  Anpassung ist.

Unsere Einschätzung

Existenzgründer:innen sind gut beraten, die ersten Schritte der Selbstständigkeit gemeinsam mit Steuerprofis zu gehen. Das ist eine lohnenswerte Investition, die Sicherheit und unternehmerische Impulse geben kann. Diesem Ansatz haben wir uns verschrieben und wir unterstützen Sie gerne.

Dieser Beitrag ist in Zusammenarbeit mit thevea entstanden. Ihre Plattform für Praxisverwaltung und digitale Abrechnungen.

Stefanie Anders

Partnerin, Steuerberaterin, Fachberaterin Gesundheitswesen (IBG/ HS Bremerhaven), Fachberaterin für Controlling und Finanzwirtschaft (DStV e.V.)

Expert:innen zu diesem Thema

Stefanie Anders

Partnerin, Steuerberaterin, Fachberaterin Gesundheitswesen (IBG/ HS Bremerhaven), Fachberaterin für Controlling und Finanzwirtschaft (DStV e.V.)

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