25. Oktober 2021

ACHTUNG Überbrückungshilfe 3 – Antragsfrist bis 02. November 2021 verlängert

Kategorien: Unkategorisiert

Vielen Dank für den Einsatz des Steuerberaterverbandes Berlin-Brandenburg. Hier wird informiert!

ACHTUNG Antragsfrist Überbrückungshilfe 3 bis 2. November 2021 verlängert

Dank der Nachfrage des Steuerberaterverbandes Berlin-Brandenburg beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) nach einer Fristverlängerung für die Überbrückungshilfe 3, gab es eine Antwort dazu. Denn der ursprüngliche Fristablauf für die Überbrückungshilfe III (31. Oktober 2021) fällt tatsächlich auf einen Sonntag.

Die Antwort des BMWi:

“Nach den Fristenregelungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes in Verbindung mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch enden Fristen am Wochenende bzw. Feiertag erst mit Ablauf des folgenden Werktages. Entsprechend können Anträge bis 2.11.2021 gestellt werden, da in mehreren Bundesländern der 1.11. ein Feiertag ist.”

Außerdem hat BMWi verkündet, dass diese Information nicht in die FAQ aufgenommen wird.

Lars Rinkewitz

Prokurist, Steuerberater, Diplom-Kaufmann

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