21. Oktober 2020

Unternehmen können Überbrückungshilfe II ab sofort beantragen

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Seit dem 20. Oktober läuft die zweite Phase der Überbrückungshilfe. Das bedeutet: Unternehmen können die Überbrückungshilfe II ab sofort beantragen. Hier finden Sie alle Infos in der Übersicht.

Wo beantragen Unternehmen Überbrückungshilfe II?

Über das einheitliche Online-Portal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) können kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbstständige und Freiberufler Überbrückungshilfe beantragen.

Das Angebot richtet sich an Unternehmer, die durch die staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie wesentlich von Umsatzeinbußen betroffen sind. Diese Unternehmen können ab sofort einen Antrag auf Überbrückungshilfe II für die Monate September bis Dezember 2020 stellen.

Überbrückungshilfe II als Zuschuss für betriebliche Fixkosten

Wie bei der Überbrückungshilfe I (Förderzeitraum Juni bis August 2020) gewährt die Überbrückungshilfe II Zuschüsse zu den betrieblichen Fixkosten. Antragsvoraussetzungen und die Höhe der Bezuschussungen haben sich aus Unternehmersicht verbessert.

Welche Unternehmen erhalten Überbrückungshilfe II?

Antragsberechtigt sind grundsätzlich Unternehmen aller Größen (gewisse Ausschlusskriterien existieren), Soloselbstständige und selbstständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb. Sie müssen mindestens eines der folgenden beiden Kriterien erfüllen:

  • Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten
  • Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum

Förderhöhe Überbrückungshilfe II

Eine Fixkosten-Bezuschussung erfolgt bei der Überbrückungshilfe II für die Monate September, Oktober, November und Dezember 2020. Die Förderhöhe bemisst sich dabei nach den geplanten Umsatzeinbrüchen der jeweiligen Fördermonate im Vergleich zu den Vorjahresmonaten.

Die Überbrückungshilfe II erstattet dabei einen Anteil der erstattungsfähigen Fixkosten in Höhe von:

  • 90 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch > 70 Prozent
  • 60 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch ≥ 50 Prozent und ≤ 70 Prozent
  • 40 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch ≥ 30 Prozent und < 50 Prozent

Für jeden Fördermonat können Unternehmen maximal 50.000 Euro Überbrückungshilfe beantragen. Die maximale Förderhöhe beträgt somit 200.000 Euro.

Förderfähig sind weiterhin fortlaufende, im Förderzeitraum anfallende und vertraglich begründete oder behördlich festgesetzte betriebliche Fixkosten.

Neuerungen der Überbrückungshilfe II

Neu bei der Überbrückungshilfe II ist, dass die Anzahl der Beschäftigten keine Bedeutung für den maximalen Erstattungsbetrag mehr hat.

Während bei der Überbrückungshilfe I eine Deckelung für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) mit fünf (3.000 Euro pro Monat, max. 9.000 Euro) und zehn (5.000 Euro pro Monat, max. 15.000 Euro) Beschäftigten galt, können Unternehmen nun bis zu 50.000 Euro pro Fördermonat beantragen.

Die erstattungsfähigen Fixkosten haben sich, nach aktuellem Stand, (fast) nicht geändert. Neu ist hier, dass die Personalkostenpauschale von 10 Prozent der förderfähigen Kosten auf 20 Prozent erhöht wurde. Unternehmerlöhne sind dabei allerdings weiterhin nicht förderfähig.

Der Antrag wird weiterhin durch einen prüfenden Dritten über das digitale Antragsportal des BMWI gestellt, wie auch bei der ersten Phase der Überbrückungshilfe.

Da wir im Rahmen der ersten Überbrückungshilfe bereits beim digitalen Antragsportal gelistet wurden, sind wir somit direkt in der Lage, Anträge für Sie zu stellen. Diese Anträge müssen wir für Sie bis zum 31. Dezember 2020 stellen.

Unsere Einschätzung

Unser erster Eindruck ist, dass die harten Antragsvoraussetzungen der Überbrückungshilfe I sinnvoller Weise gelockert wurden, und es somit vermutlich mehr Möglichkeiten gibt, die Überbrückungshilfe II zu beantragen.

Die Förder-Maximalbeträge für Unternehmen mit bis zu fünf oder zehn Beschäftigten zu verbinden und eine maximale Förderung von bis zu 50.000 Euro pro Fördermonat zu ermöglichen, dürften insbesondere fixkostenintensive Kleinstbetriebe begrüßen.

Aber Achtung! Es gibt wieder viele Ausnahmeregelungen. Der offizielle Fragen- und Antworten-Katalog ist jetzt schon 30 Seiten lang. Regelungen müssen Unternehmen also in jedem Fall wieder individuell prüfen.

Sprechen Sie uns jederzeit an, damit wir Sie durch den Antragsprozess begleiten können.

Thomas Müller

Associate Partner, Steuerberater, Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)

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