29. April 2022

Verfahrensdokumentation auch während der Corona-Pandemie beachten

Kategorien: Allgemein

Inhaltsverzeichnis

Trotz Corona-Pandemie sollten sich Unternehmen dringend mit dem Thema Verfahrensdokumentation beschäftigen. Lesen Sie hier, warum das so ist und was Sie dabei beachten müssen.

Verfahrensdokumentation, GoBD Compliance und Betriebsprüfungen

Viele deutsche Unternehmen leiden bis heute unter den negativen wirtschaftlichen Auswirkungen der immer noch anhaltenden Corona-Pandemie. Deshalb ist es nicht überraschend, dass sich Unternehmer:innen in dieser Zeit wenig bis gar keine Gedanken über die Themen Verfahrensdokumentation und GoBD Compliance gemacht haben.
Aber auch während der Corona-Pandemie finden weiterhin Betriebsprüfungen statt! Aus unserer Praxiserfahrung können wir berichten, dass im Rahmen einer Betriebsprüfung nun auch vermehrt nach einer Verfahrensdokumentation gefragt wird.

Geänderte Prozesse ohne Dokumentation können zu Hinzuschätzungen führen

Insbesondere sollte daran gedacht werden, dass sich Prozesse durch die Pandemie wesentlich verändert haben können. Sind diese Veränderungen nicht dokumentiert oder aber unter Compliance-Gesichtspunkten nicht konform, können sich hierdurch erhebliche Potentiale bei Hinzuschätzungen ergeben.

Um den Anforderungen einer Betriebsprüfung gerecht zu werden, ist eine Verfahrensdokumentation zwingend erforderlich. Hier finden Sie nicht nur alle Informationen rund um das Thema Verfahrensdokumentation, sondern auch unseren interaktiven Quick-Check. Dieser Quick-Check zeigt Ihnen Risiken in Ihrem Unternehmen und für Ihre Prozesse auf.

Verfahrensdokumentation und Corona-Pandemie – Gastronomien, Einzelhandel, Taxiunternehmen

Bitte denken Sie daran: Bargeldintensive Branchen und Unternehmen wie beispielsweise Gastronomien, Einzelhandel, Taxiunternehmen, etc. stehen besonders im Fokus der Betriebsprüfer:innen. Zudem benötigen diese Unternehmen seit Anfang 2018 eine zusätzliche Verfahrensdokumentation für die Kasse. Das Finanzamt kann jederzeit und unangemeldet eine Kassennachschau durchführen!

Liegt keine oder nur eine lückenhafte Verfahrensdokumentation vor, drohen erhebliche Hinzuschätzungen bei der Steuer.

Unsere Einschätzung

Werden Sie jetzt aktiv! Analysieren Sie Ihre Prozesse hinsichtlich GoBD-Konformität und dokumentieren Sie Ihre aktuellen Prozesse im Rahmen einer Verfahrensdokumentation.
Denn bei einer fehlerhaften oder unvollständigen Verfahrensdokumentation drohen Hinzuschätzungen von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes auf den steuerpflichtigen Gewinn.

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie konkrete Unterstützung bei der Erstellung einer Verfahrensdokumentation? Haben Sie bereits eine Verfahrensdokumentation erstellt und sind sich unsicher, ob diese den Betriebsprüfer zufrieden stellt?

Dann melden Sie sich gerne bei uns oder schreiben eine E-Mail an verfahrensdokumentation-KSO@ecovis.com

Ihre Ansprechpartner aus dem Team Verfahrensdokumentation sind:

Alexander Himmelmann                                  
Tel.: +49 2173 399 47-128                                    

Robin Steingans
Tel.: +49 2173 399 47-195 

Lars Rinkewitz

Prokurist, Steuerberater, Diplom-Kaufmann

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