8. Juli 2020

Verwendungsnachweise zur Soforthilfe NRW: Das Rückmeldeverfahren 

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Nordrhein-Westfalen verlangt Verwendungsnachweise zur Soforthilfe NRW: Wir stellen die Grundzüge des Rückmeldeverfahrens dar.

Wir hatten darüber berichtet, dass das Land Nordrhein-Westfalen bezüglich der NRW-Soforthilfe 2020 nun Verwendungsnachweise anfordern wird. Zurzeit schickt das Land die ersten Anforderungen per E-Mail. Außerdem haben die Behörden eine Information-Homepage erstellt. NRW nennt die Anforderung „Rückmeldeverfahren“.

Zu Beginn der Soforthilfe NRW gab es aufgrund des unbürokratischen Verfahrens Lob von allen Seiten. Allerdings war zügig abzusehen, dass es nicht ganz so einfach bleiben würde. Darauf deuteten die fast tägliche Überarbeitung der FAQ, die Bekanntgabe vieler Betrugsfälle und der Vergleich mit anderen Bundesländern hin. So hatten viele andere Bundesländer konkrete Daten vom Antragsteller bereits vor der Bewilligung angefordert. NRW hatte dagegen zunächst darauf verzichtet, prüft nun allerdings in einem relativ komplizierten Verfahren nachträglich. Alle Empfänger der Soforthilfe NRW erhalten E-Mails. Dort hängt ein PDF-Dokument an, dass Erläuterungen zu den Verwendungsnachweisen enthält. Die Dokumente haben wir für Sie am Ende des Textes angefügt.

Grundsätzliches zur NRW-Soforthilfe 2020:

Die Antragsteller der Soforthilfe in NRW sollten bei der Sicherung ihrer wirtschaftlichen Existenz und Überbrückung von akuten Finanzierungsengpässen für laufende Betriebskosten einen Zuschuss erhalten. Dazu gehörten unter anderem Mieten, Kredite für Betriebsräume und Leasingrate. Personalkosten sind aufgrund der Vorgaben des Bundes nicht abgedeckt. Damit Personalkosten reduziert werden können, leistet das Kurzarbeitergeld einen wichtigen Beitrag. Anträge auf Soforthilfe in NRW konnten Sie im Zeitraum zwischen dem 27. März und dem 31. Mai 2020 über ein digitales Antragsformular stellen. Der Förderzeitraum beginnt mit dem Tag der Antragstellung und dauert drei Monate. Sie konnten bei Antragstellung den Förderzeitraum nicht eigenständig verkürzen oder verlängern. Aber: Wahlweise können Sie jetzt den Beginn des dreimonatigen Förderzeitraums auf den ersten Tag des Monats der Antragstellung vorziehen oder auf den ersten Tag des Folgemonats verschieben. Damit gibt es drei mögliche Betrachtungszeiträume. Das soll ein Beispiel illustrieren:

Beispielhafte Antragstellung auf Soforthilfe NRW am 25. April 2020

  1. Alternative: genaue Betrachtung
    Sie erhalten die Soforthilfe vom 25. April bis zum 24. Juli 2020.
  2. Alternative: Monatsanfang
    Sie erhalten die Soforthilfe vom 1. April bis zum 30. Juni 2020.
  3. Alternative: Folgemonat
    Sie erhalten die Soforthilfe vom 1. Mai bis zum 31. Juli 2020.

Sie können als Soforthilfeempfänger wählen, welche Alternative für Sie am günstigsten ist. Das bedeutet, Sie haben ein echtes Wahlrecht.

Soforthilfe NRW: Alternative wählen

Wählen Sie die Alternative, mit der Sie die Soforthilfe nicht oder nur zum geringsten Teil an das Land zurückzahlen müssen. Allerdings bedeutet das auch, dass Sie die komplizierten Berechnungen für drei Zeiträume anstellen müssen, um zu überprüfen, welche für Sie tatsächlich günstiger ist. Bedenken Sie, dass Sie bei einem “Nach-hinten-schieben” des Zeitraums möglicherweise in den Betrachtungszeitraum der neuen Überbrückungshilfe für die Monate Juni bis August 2020 kommen. Denn die Zeiträume der Soforthilfe müssen dabei angerechnet werden.

Nach Ablauf des dreimonatigen Förderzeitraums ist von Ihnen als Antragsteller nun die Höhe des individuellen Liquiditätsengpasses selbst zu berechnen. Übersteigt die vom Land NRW ausgezahlte Soforthilfe die Höhe des von Ihnen selbst berechneten Liquiditätsengpasses, ist die Überkompensation zurückzuerstatten.

Fristen für die Verwendungsnachweise zur Soforthilfe NRW

Die angesprochene E-Mail der Landesregierung wird ungefähr drei Monate nach der Antragstellung allen Soforthilfeempfängern zugestellt. Dazu verwendet das Land die im Antrag von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Schauen Sie bitte auch in Ihrem Spam-Ordner nach, ob dort eine solche E-Mail gelandet ist. Achtung: Sie sollten unbedingt die Echtheit der E-Mail prüfen. Reagieren Sie nur auf Mails des Absenders noreply@soforthilfe-corona.nrw.de.

Grundsätzlich arbeiten die Behörden die Antragsteller nach dem Eingang des jeweiligen Antrags ab. Wer also einen Antrag zuerst gestellt hat, kann nun dementsprechend früher mit der beschriebenen E-Mail rechnen.Die Frist zur Übersendung des Rückmeldeformulars ist der 30. September 2020.

Rückzahlung der Soforthilfe NRW

Auch wenn Sie eine Rückzahlung von 0 Euro ermittelt haben, ist eine Rückmeldung abzugeben. Diese entfällt also unter keinen Umständen. Eine Rückzahlung der Soforthilfe hat bis zum 31. Dezember 2020 zu erfolgen. Es muss die Bankverbindung genutzt werden, die auf dem Vordruck der Rückmelde-E-Mail angehängt und auf der Website der NRW-Regierung vermerkt ist. Bitte kontrollieren Sie vor der Überweisung, dass die IBANs übereinstimmen. Ein Rückzahlungsbetrag ist nicht zu verzinsen.

Bereits geleistete Rückzahlungen

Wenn Sie die NRW-Soforthilfe 2020 bereits zurückgezahlt haben, bevor Sie die Berechnungshilfe und den Rückmeldelink erhalten haben, beachten Sie bitte, dass eine zu hohe Rückzahlung nicht mehr erstattet wird. Sollten Sie die Soforthilfe nur anteilig zurückgezahlt haben, erstatten Sie dem Land jetzt den Restbetrag.

Verwendungsnachweise zur Soforthilfe NRW: Diese Unterlagen müssen Sie einreichen

Sie müssen den Liquiditätsengpass selbst nach bestem Wissen und Gewissen ermitteln, die Ergebnisse dokumentieren, Unterlagen und Berechnungen für zehn Jahre aufbewahren sowie die Dokumente jederzeit für eine Überprüfung bereithalten.
Belege müssen Sie nur nach Aufforderung, etwa im Rahmen einer Stichprobenprüfung, nachreichen. Als Beleg reichen im Regelfall die üblicherweise im Geschäftsgang anfallenden Unterlagen, beispielsweise Rechnungen und Kontoauszüge.

Verwendungsnachweis zur Soforthilfe NRW: Berechnung der Rückzahlung

Ermitteln Sie Ihre Einnahmen und Ihre (Sach- und Finanz-)Ausgaben.
Als Einnahmen sind die tatsächlich zugeflossenen Einzahlungen (bar und unbar) zu verstehen. Ausgaben sind entsprechend alle Ihre tatsächlich abgeflossenen Auszahlungen (bar oder unbar). Es erfolgt also im Ergebnis eine reine Cashflow-Betrachtung.

Daher sind die Werte Ihrer Betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA) grundsätzlich nicht direkt aussagekräftig. Denn eine BWA bezieht sich nicht auf eine Liquiditätsbetrachtung, sondern auf eine Erfolgsbetrachtung (z.B. unter Berücksichtigung von Forderungen, Verbindlichkeiten, Vorräten, Rückstellungen).

Der Betrachtungszeitraum

Beim Betrachtungszeitraum von drei Monaten kommt es auf den Zeitpunkt der Einzahlung oder Auszahlung an. Die Zeitpunkte der Leistungserbringung oder der Rechnungsstellung sind nicht ausschlaggebend. Die Zuflüsse und Abflüsse müssen im Förderzeitraum erfolgen. Eine künstliche Verschiebung von Ausgaben in den Förderzeitraum ist nicht zulässig.

Die Details der Ermittlung des Liquiditätsengpasses können Sie den Anlagen entnehmen. Eine Detailbetrachtung dazu mit weiteren Erläuterungen erhalten Sie von uns in einem weiteren Beitrag.

NRW-Soforthilfe 2020: unsere Einschätzung

Im Nachgang ist es dann in NRW doch viel komplizierter geworden, als es zunächst ausgesehen hat. Erst war es einfach, jetzt wird es kompliziert. Wir haben Sie bereits im Vorfeld in einigen Blog-Beiträgen darauf hingewiesen, dass die Soforthilfe kein Geschenk darstellt und es immer auf die Details ankommt. Daher müssen wir davon ausgehen, dass viele Empfänger der Soforthilfe am Ende die erhaltenen Gelder ganz oder zumindest teilweise zurückzahlen müssen.

In jedem Fall ist eine Ermittlung des Liquiditätsengpasses kompliziert – wir helfen Ihnen gerne dabei.

Außerdem gilt: Sie sollten jetzt nicht in Hektik verfallen. Allerdings müssen Sie den Verwendungsnachweis bis Ende September 2020 erstellen und einreichen. Bis Ende Dezember 2020 muss dann der Zuschuss zurückgezahlt werden. Sie sollten abwarten, bis weitere Erläuterungen und Details zu den Verwendungsnachweisen veröffentlicht werden. Aus unseren Erfahrungen bei der Antragstellung der Soforthilfe im März und April 2020, als die FAQ täglich überarbeitet und ergänzt wurden, könnte es sinnvoll sein, mit der Erstellung des Verwendungsnachweises noch ein paar Tage zu warten und die weitere Entwicklung im Blick zu haben.

Auf jeden Fall sollten Sie erst einmal die Buchhaltung für den Juni 2020 fertigstellen. Idealerweise sollte auch die Buchhaltung für den Juli 2020 abgewartet werden. Sobald es Neuigkeiten gibt, erfahren Sie es hier. In der Zwischenzeit stehen wir Ihnen für Rückfragen jederzeit gerne zur Verfügung.

Auch wenn Sie Hilfe bei der Erstellung des Verwendungsnachweises benötigen, können Sie sich jederzeit vertrauensvoll an uns wenden.

 

Hier finden Sie ein Muster-Anschreiben des Landes NRW sowie das Dokument zur Ermittlung des Liquiditätsengpasses (jeweils als PDF):

Ermittlung des Liquiditätsengpasses – NRW-Soforthilfe 2020

Mailanschreiben Team NRW-Soforthilfe 2020

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