15. Juli 2020

Warum die Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) nicht als Nachweis zur Soforthilfe NRW taugt

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Die Themen Corona-Hilfen und Liquiditätsplanungen haben wir in unserem Blog schon mehrfach für Sie aufbereitet. Ein Ende scheint noch nicht in Sicht. Jetzt hat das Land NRW damit begonnen, Verwendungsnachweise über die gewährten Soforthilfen von den Empfängern anzufordern. Wir erklären, wieso die Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) nicht als Nachweis zur Soforthilfe NRW taugt.  

Hierbei sollten Sie beachten, dass es bei diesen Nachweisen allein um eine Liquiditätsbetrachtung geht. Ob Sie einen Gewinn oder einen Verlust im Zeitraum seit Gewährung der Hilfe erwirtschaftet haben, ist unerheblich. Darauf hatte Thomas Müller in seinem Bürokratie-Kommentar zu den Verwendungsnachweisen bereits hingewiesen. Hier erfahren Sie noch einmal ganz grundsätzlich, was die Unterschiede zwischen einer Liquiditätsbetrachtung und einer Erfolgsrechnung sind.

Unterschied Liquiditätsbetrachtung und kurzfristige Erfolgsrechnung

Die Liquiditätsbetrachtung stellt einzig und allein auf Ein- und Auszahlungen ab. Ob die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle zu Erträgen oder zu Aufwendungen führen, ist dabei völlig unerheblich. Die kurzfristige Erfolgsrechnung bzw. die betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) stellt auf Erträge und Aufwendungen ab. Hierbei werden Zahlungsziele oder die Bestände an liquiden Mitteln nicht berücksichtigt.

Beide Rechenwerke sind für die kurzfristige Unternehmenssteuerung von Relevanz. Ein Unternehmen kann nicht am Markt tätig sein, wenn es nicht über die notwendige Liquidität verfügt, um seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Gleichzeitig muss gewährleistet sein, dass die getätigten Geschäfte nicht zu Verlusten führen.
Für den Nachweis zur Soforthilfe ist jedoch nur die Liquidität entscheidend.

Unterschied Einzahlung und Ertrag

Einzahlungen erhöhen den Zahlungsmittelbestand des Unternehmens. Ein Ertrag liegt dann vor, wenn das Unternehmen eine Lieferung bewirkt oder eine Leistung erbringt. Diese kann zeitgleich eine Einzahlung sein, wenn die Lieferung oder Leistung sofort bar bezahlt wird. Ist dies nicht der Fall, wird eine Forderung gebucht, die zu einem Ertrag führt. Sobald die Forderung bezahlt wird, kommt es zur Einzahlung.

Für die Nachweise im Zusammenhang mit der Soforthilfe bedeutet dies, dass auch Einzahlungen auf Forderungen, die bereits vor dem Eintritt der Corona-Pandemie bestanden, den Anspruch auf Soforthilfe mindern.

Umgekehrt bedeutet dies aber auch, dass wenn ein Unternehmen während der Pandemie Lieferungen und Leistungen auf Ziel erbracht hat, diese Erträge für die Soforthilfe nicht relevant sind, da diese eben nur auf die Liquidität abstellt. Sofern jedoch Vorkassen durch Kunden gezahlt werden, sind diese für die Soforthilfe wieder relevant.

Unterschied Auszahlung und Aufwand

Auszahlung und Aufwand verhalten sich korrespondierend zu Einzahlung und Ertrag. Auszahlungen vermindern den Zahlungsmittelbestand des Unternehmens. Aufwand liegt immer dann vor, wenn sich Vermögensgegenstände des Unternehmens vermindern oder Verbindlichkeiten erhöhen, ohne dass es zu Auszahlungen kommt. Klassische Beispiele hierfür sind die Abschreibungen auf das Anlagevermögen, auf Forderungen und der Zugang von Lieferungen auf Ziel.

Für die Soforthilfe bedeutet das, dass es unerheblich ist, wenn ein Unternehmen im Verlauf der Corona-Krise zu größeren Abschreibungen gezwungen war, etwa weil Kunden in Insolvenz gehen und die Forderungen gegen diese Kunden nun abgeschrieben werden müssen. Wurden im Verlauf der Pandemie jedoch Verbindlichkeiten beglichen, Löhne und Mieten gezahlt, so ist dies wiederum relevant für die Soforthilfe.

Diese Nachweise müssen Sie erbringen – BWA taugt nicht als Nachweis zur Soforthilfe NRW

Für die Soforthilfe ist eine reine Liquiditätsbetrachtung relevant. Im Idealfall können Unternehmen ihre bestehende Liquiditätsplanung auf Basis der Ist-Zahlen für den Nachweis nutzen, da hier alle Ein- und Auszahlungen im Betrachtungszeitraum enthalten sein sollten. Für den Verwendungsnachweis dürfen dann nur bestimmte Ein- und Auszahlungen berücksichtigt werden, welche das Verfahren zulässt. Die Details dazu haben wir Ihnen hier im Überblick zusammengestellt.

Thilo Marenbach

Partner, Vorstand, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Sustainability Auditor

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