Weihnachtsfrieden 2023: Keine belastenden Maßnahmen rund um die Feiertage
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18. Dezember 2023

Weihnachtsfrieden 2023: Keine belastenden Maßnahmen rund um die Feiertage

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Weihnachtsfrieden klingt wie eine Zeile aus einem bürgerfreundlichen Weihnachtslied und ist doch für viele Finanzverwaltungen wie in Nordrhein-Westfalen auch in diesem Jahr wieder gelebte vorweihnachtliche Praxis. Welche Finanzämter mitmachen und was so friedlich daran ist, erfahren Sie hier.

Weihnachtsfrieden: Keine belastenden Maßnahmen rund um die Feiertage

Einige Finanzverwaltungen wahren den weihnachtlichen Frieden und werden auch in diesem Jahr zur Weihnachtszeit keine belastenden Schreiben versenden oder Maßnahmen unternehmen.

Die Finanzämter werden keine unliebsamen Überraschungen unter die Weihnachtsbäume von Privatpersonen, Selbstständigen und Unternehmen legen. Eingeschlossen sind übrigens auch wir Angehörige der steuerberatenden Berufe. Die verordnete Empathie ist nicht neu und eine seit längerem gelebte gute Tradition. Mit der Wahrung des Weihnachtsfriedens betreibt die Finanzverwaltung eine ebenso willkommene wie praktische Imagepflege.

Welche konkreten Maßnahmen werden für den Weihnachtsfrieden ausgesetzt?

  • Vorladungen zum Finanzamt
  • Anmahnungen von Steuern oder anderen Abgaben
  • Vollstreckungshandlungen
  • Festsetzung oder Androhung von Zwangsgeldern
  • Außenprüfungshandlungen

Welche Finanzämter wahren bisher offiziell den Weihnachtsfrieden?

  • Hessen vom 20. bis 31. Dezember 2023
  • NRW vom 17. bis 31. Dezember 2023
  • Thüringen vom 16. bis 26. Dezember 2023

Unsere Einschätzung

Hosianna! Eine schöne Tradition zum Fest und ein Stück Menschlichkeit von der Verwaltung. Wir gehen davon aus, dass diese Praxis auch noch in anderen Bundesländern gelebt wird. Für den Januar, wenn die Prüfbescheide bei Ihnen aufschlagen sollten: Sie wissen, wie Sie uns erreichen können. Wir helfen gerne.

Lars Rinkewitz

Prokurist, Steuerberater, Diplom-Kaufmann

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