Weihnachtsfrieden 2023: Keine belastenden Maßnahmen rund um die Feiertage
© Jacob Lund / Adobe Stock

18. Dezember 2023

Weihnachtsfrieden 2023: Keine belastenden Maßnahmen rund um die Feiertage

Kategorien: Unkategorisiert

Weihnachtsfrieden klingt wie eine Zeile aus einem bürgerfreundlichen Weihnachtslied und ist doch für viele Finanzverwaltungen wie in Nordrhein-Westfalen auch in diesem Jahr wieder gelebte vorweihnachtliche Praxis. Welche Finanzämter mitmachen und was so friedlich daran ist, erfahren Sie hier.

Weihnachtsfrieden: Keine belastenden Maßnahmen rund um die Feiertage

Einige Finanzverwaltungen wahren den weihnachtlichen Frieden und werden auch in diesem Jahr zur Weihnachtszeit keine belastenden Schreiben versenden oder Maßnahmen unternehmen.

Die Finanzämter werden keine unliebsamen Überraschungen unter die Weihnachtsbäume von Privatpersonen, Selbstständigen und Unternehmen legen. Eingeschlossen sind übrigens auch wir Angehörige der steuerberatenden Berufe. Die verordnete Empathie ist nicht neu und eine seit längerem gelebte gute Tradition. Mit der Wahrung des Weihnachtsfriedens betreibt die Finanzverwaltung eine ebenso willkommene wie praktische Imagepflege.

Welche konkreten Maßnahmen werden für den Weihnachtsfrieden ausgesetzt?

  • Vorladungen zum Finanzamt
  • Anmahnungen von Steuern oder anderen Abgaben
  • Vollstreckungshandlungen
  • Festsetzung oder Androhung von Zwangsgeldern
  • Außenprüfungshandlungen

Welche Finanzämter wahren bisher offiziell den Weihnachtsfrieden?

  • Hessen vom 20. bis 31. Dezember 2023
  • NRW vom 17. bis 31. Dezember 2023
  • Thüringen vom 16. bis 26. Dezember 2023

Unsere Einschätzung

Hosianna! Eine schöne Tradition zum Fest und ein Stück Menschlichkeit von der Verwaltung. Wir gehen davon aus, dass diese Praxis auch noch in anderen Bundesländern gelebt wird. Für den Januar, wenn die Prüfbescheide bei Ihnen aufschlagen sollten: Sie wissen, wie Sie uns erreichen können. Wir helfen gerne.

Tags

Expert:innen zu diesem Thema

Keine passenden Personen gefunden.

Das könnte Sie auch interessieren

  • Kostenlose Webinare zur E-Rechnung – Bereiten Sie sich auf die neuen Regelungen ab 2025 vor. Experten bieten praxisnahe Tipps und Lösungen.

    Ab dem 1. Januar 2025 wird der Empfang der E-Rechnung Pflicht! Höchste Zeit, sich auf die bevorstehenden Änderungen vorzubereiten. Die digitale Rechnungsstellung bringt zahlreiche Vorteile mit sich, und wir möchten Ihnen helfen, diese Herausforderungen erfolgreich zu meistern. Daher laden wir [...]

    Lars Rinkewitz

    23. Sep. 2024

  • Abbildung eines digitalen Dokuments mit einer Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.), bestehend aus dem Länderkürzel „DE“ und einer Zahlenfolge.

    Ab 1. November 2024 soll in Deutschland die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) eingeführt werden. Diese neue Identifikationsnummer soll dazu beitragen, Verwaltungsprozesse zu vereinfachen und die Konsistenz von Daten zu erhöhen. Hier erfahren Sie alles Wesentliche zur bevorstehenden Einführung der W-IdNr. und was [...]

    Lars Rinkewitz

    11. Juli 2024

  • Finanzgericht Niedersachsen urteilt: Erbersatzsteuer auch für Familienstiftungen im Ausland

    Bei einer Familienstiftung stellt sich für Stifter:innen und die aus den Erträgen des Stiftungsvermögen versorgten Destinatär:innen unter anderem die Frage: Welche steuerlichen Folgen ergeben sich bei der Errichtung und Fortführung einer Familienstiftung? Das Finanzgericht Niedersachsen erweiterte in seinem Urteil vom [...]

    Akram Juja

    31. Aug. 2023