4. September 2020

Wie kann ich eine schlechte Google-Bewertung löschen? 

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Tatsache ist, dass zufriedene Kunden in der Regel online keine Bewertung abgeben. Unzufriedene Kunden unter dem schützenden Deckmantel der Anonymität des Internets hingegen schon. So rückt das Negative vermehrt in den Vordergrund. Dies kann ein verfälschtes Bild eines Unternehmens – aber auch von Ärzten, Arbeitgebern allgemein oder einer Gastronomie – in der Öffentlichkeit erzeugen. Mitnichten wird das tatsächliche, durchschnittliche Meinungsbild dargestellt. Umso ärgerlicher ist es für Unternehmerinnen und Unternehmer, wenn negative Rezension Interessenten abgeschrecken. In unserem Artikel beantworten wir die Frage: Wie kann ich eine schlechte Google-Bewertung löschen? 

Wie kann ich eine schlechte Google-Bewertung löschen? Das Warum

Online-Rezensionen stellen einen erheblichen Faktor des Online-Marketings eines Unternehmens dar. Viele potenzielle Kundinnen und Kunden lesen Online-Bewertungen, bevor sie sich für ein Produkt oder eine Dienstleistung entscheiden. Verkennen Sie daher nicht die Möglichkeit und Notwendigkeit, eine negative Google-Bewertung löschen zu lassen. Falsch wäre es, darauf zu hoffen, dass negative Bewertungen in der Masse der Bewertungen untergehen und deshalb vernachlässigt werden können. So sind es doch gerade die herausstechenden – wenn auch vereinzelten – negativen Bewertungen, die mit penibler Genauigkeit gelesen werden und eine Entscheidung schließlich beeinflussen können.

So können Sie den Bewertungsportalen und den Bewertenden Grenzen setzen

Die aktuelle Rechtsprechung, die eine Tendenz zugunsten des Bewerteten zeigt, spiegelt die hohen Erfolgschancen im Zusammenhang mit Löschungsanfragen wider. Denn negative Online-Bewertungen verstoßen häufig bereits gegen die Richtlinien des jeweiligen Bewertungsportals. Unwahre Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik und unlauterer Wettbewerb muss ein Anbieter löschen.

Sie müssen nicht rechtlich einschätzen, ob es eine rechtswidrige Bewertung ist. So ist auch eine rechtmäßige Bewertung grundsätzlich löschbar. Gerichtlich entschieden (sog. Jameda-II-Urteil BGH Urteil v. 02.03.2016 – VI ZR 34/15) hat der Online-Portalbetreiber ein Prüfverfahren zur Verfügung zu stellen, welches durch jedwede Beschwerde eingeleitet werden muss. Ausreichend und notwendig ist ein konkreter Hinweis durch den Bewerteten. Dies gilt gerade auch bei anonymisierten Bewertungen ohne Inhalt (LG Hamburg Urteil v. 12.01.2018 – 324 O 63/17). Erst nach Durchführung dieses Prüfverfahrens kann eine Einschätzung erfolgen, ob eine Bewertung rechtmäßig ist oder nicht.

Wie kann ich eine schlechte Google-Bewertung löschen? Unsere Einschätzung

In vielen Fällen steht Ihnen ein Anspruch auf Löschung der negativen Bewertung zu. Wenige Schritte können einen erheblichen Schaden für Ihr Unternehmen schnell abwenden. Zuvorderst können Sie dazu das Google-Beschwerde-Portal nutzen. Wir beraten Sie hierbei gerne. Unlängst versucht der juristische Apparat von Google, jeden Fehler heranzuziehen, um das Prüfverfahren zu umgehen. Daher sollten Sie von einer vorschnellen Kommentierung der negativen Bewertung in jedem Fall absehen. Als ultima ratio kann – bei fehlender Reaktion seitens Google – ein Anwaltsschreiben verfasst werden, welches Google zur Einleitung des Prüfverfahrens auffordert. Sprechen Sie uns gerne an.

 

 

Jens Bühner

Partner, Rechtsanwalt, LL.M., Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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