Das Beschlussmängelrecht der Personengesellschaften nach dem MoPeG: Strukturwandel, praktische Konsequenzen und erste Auslegungsfragen
Seit dem 1. Januar 2024 gilt das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG). Es ordnet das Beschlussmängelrecht für Personenhandelsgesellschaften tiefgreifend neu. Für OHG, KG sowie die GmbH & Co. KG enthält das Handelsgesetzbuch nun erstmals ein geschlossenes Regelungskonzept zu Gesellschafterbeschlüssen und deren gerichtlicher Überprüfung (§§ 109-115 HGB). Der Gesetzgeber hat sich dabei [...]














