Die Finanzverwaltungen im Land machen ernst. Als Unternehmerin und Unternehmer drohen Ihnen hohe Hinzuschätzungen bei der nächsten Betriebsprüfung, wenn Sie Organisationsunterlagen, Verfahrensdokumentationen und digitale Grundaufzeichnungen nicht vorlegen können. Denn Sie werden von der Finanzverwaltung verpflichtet, sämtliche rechnungslegungs- sowie steuerlich relevanten Prozesse, Kontrollen und Verfahren Ihres Unternehmens zu dokumentieren. Wer dies nicht tut – beziehungsweise tun kann – wird mit bösen Überraschungen rechnen können. Denn mittlerweile fordern viele Betriebsprüfer schon beim Versand von Prüfungsanordnungen die Verfahrensdokumentationen mit an.