Keine Rückgängigmachung einer verdeckten Gewinnausschüttung durch Anrechnung auf den Kaufpreis
Mit Urteil vom 21. Oktober 2025 (VIII R 19/23) hat der Bundesfinanzhof (BFH) klargestellt, dass eine einmal entstandene verdeckte Gewinnausschüttung (“vGA”) grundsätzlich nicht durch spätere Verrechnungen oder Ausgleichsgeschäfte rückwirkend beseitigt werden kann. Einräumung Vorkaufsrecht und spätere Anrechnung auf Grundstückskaufpreis: Wie war der Streitfall? Im Streitfall ging es um die entgeltliche Einräumung eines Vorkaufsrechts und [...]















