Formeller Buchführungsmangel durch fehlende Stornobuchungen: BFH verschärft Anforderungen
Mit Urteil vom 29.07.2025 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass das Unterlassen des Ausweises von Stornobuchungen in der Buchführung einen formellen Buchführungsmangel darstellt – mit potenziell erheblichen Folgen für Unternehmen aller Branchen. Die Entscheidung (Az. 23-24/21) rückt die Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung sowie die Befugnis des Finanzamts zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen [...]














