Rechtliches Gehör & Terminverlegungsantrag: BFH verschärft Anforderungen
Der Bundesfinanzhof hat mit Beschluss vom 7. August 2025 (BFH Beschluss X B 12-14/25 Gehörsverletzung) klargestellt, dass ein Terminverlegungsantrag wegen Krankheit nur dann Erfolg haben kann, wenn die Verhandlungsunfähigkeit als erheblicher Grund konkret und nachvollziehbar dargelegt wird. Ein einfaches ärztliches Attest genügt in der Regel nicht. Die Entscheidung verdeutlicht zugleich die hohe Bedeutung des rechtlichen Gehörs im [...]














