
12. August 2025
DAC8-Umsetzung: Neues Transparenzgesetz für Krypto, Plattformen & Finanzdienste
Inhaltsverzeichnis
- Was regelt der Referentenentwurf zur DAC8-Umsetzung?
- Welche EU-Vorgaben (DAC 8, CARF) liegen dem KStTG zugrunde?
- Welche Unternehmen sind vom Entwurf betroffen?
- Wer muss künftig Kryptotransaktionen melden – und an wen?
- Welche steuerlichen und verfahrensrechtlichen Auswirkungen hat der Entwurf?
- Ab wann gilt der Meldestart – und welche Fristen sind zu beachten?
- Was bedeutet das Gesetz für die Halter von Kryptowährungen?
- Unsere Einschätzung
Das BMF hat am 27.06.2025 die Anhörung zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Richtlinie für mehr Steuertransparenz veröffentlicht. Mit dem Gesetz sollen umfassende Meldepflichten für Kryptowerte-Dienstleistungen, E‑Geld, digitale Zentralbankwährung und Plattformanbieter eingeführt werden.
Mit dem neuen Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG) will der Gesetzgeber mehr Transparenz in den wachsenden Markt digitaler Vermögenswerte bringen. Künftig werden Anbieter von Krypto-Dienstleistungen verpflichtet, detaillierte Informationen über Transaktionen ihrer Kunden zu melden. Damit schließt Deutschland eine bislang steuerlich problematische Lücke. Für Anbieter wie auch für Nutzer von Kryptowährungen ergeben sich daraus neue Pflichten – aber auch Risiken bei Verstößen.
Was regelt der Referentenentwurf zur DAC8-Umsetzung?
Der Entwurf des Kryptowerte-Steuertransparenzgesetzes (KStTG) und der Anpassung zum EU-Amtshilfegesetz, Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAIG), Abgabenordnung (AO) und Plattformen-Steuertransparenzgesetz betrifft weit mehr als Krypto. Ziel ist eine Harmonisierung des internationalen Informationsaustauschs im Steuerbereich, sowohl für etablierte Finanzkonten als auch für neuartige digitale Vermögensformen wie E‑Geld und digitales Zentralbankgeld.
Neu eingeführt werden verpflichtende Meldungen zu Kryptotransaktionen durch Dienstleistende wie Wallet-Anbieter oder Kryptobörsen. Auch Zahlungsdienstleister mit digitalem Geld/status elektronischer Geldanbieter müssen künftig Transaktionen melden – das eröffnet neue Einsichtsmöglichkeiten für deutsche Steuerbehörden. Schwerpunkt liegt auf der Bekämpfung grenzübergreifender Steuerhinterziehung und Geldwäsche mithilfe von Blockchain-Technologie.
Der Gesetzentwurf verfolgt ein klares Ziel: Krypto-Transaktionen sollen für Steuerbehörden nachvollziehbar und steuerlich erfassbar werden. Hintergrund ist, dass viele Gewinne aus Krypto-Verkäufen bislang unerkannt blieben, insbesondere wenn sie auf ausländischen Plattformen abgewickelt wurden.
Das KStTG verpflichtet daher sogenannte “meldende Anbieter von Krypto-Dienstleistungen”, bestimmte Daten an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu übermitteln. Dieses gibt die Informationen im Rahmen des automatischen Informationsaustauschs an die Steuerbehörden anderer EU-Mitgliedstaaten und qualifizierter Drittstaaten weiter.
Das Gesetz ist Teil eines umfassenden internationalen Steuertransparenz-Regelwerks – insbesondere der EU-Richtlinie DAC 8 und dem von der OECD entwickelten Crypto-Asset Reporting Framework (CARF).
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Welche EU-Vorgaben (DAC 8, CARF) liegen dem KStTG zugrunde?
Das KStTG setzt zwei zentrale internationale Standards um:
- DAC 8 (Directive on Administrative Cooperation 8)
Diese EU-Richtlinie soll den bestehenden Informationsaustausch auf Kryptowerte verbessern. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die neuen Meldepflichten bis Ende 2025 in nationales Recht umzusetzen. - CARF (Crypto-Asset Reporting Framework)
Der CARF ist ein globaler Standard der OECD zur Erfassung steuerlich relevanter Krypto-Transaktionen. Er definiert, welche Transaktionen meldepflichtig sind, wie Nutzer identifiziert werden müssen und welche Informationen an die Steuerbehörden zu übermitteln sind. Deutschland setzt diesen Standard über das KStTG vollständig um.
Durch die Verbindung von DAC 8 und CARF entsteht ein international abgestimmtes Melde- und Kontrollsystem, das grenzüberschreitende Steuervermeidung mit Kryptowerten erheblich erschwert.
Welche Unternehmen sind vom Entwurf betroffen?
Vor allem Unternehmen, die Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten, unterliegen neuen Pflichten: Exchanges, Wallet-Anbieter, Miner-Dienstleister und Custody-Services. Darüber hinaus wurden bestehende Meldepflichten für Konten und Plattformen sowie digitale Zahlungsinstrumente wie elektronisches Geld und digitales Zentralbankgeld ausgeweitet.
Betroffen sind außerdem Anbieter von Online-Marktplätzen, Vermittlungsplattformen oder Sharing-Diensten: Sie müssen künftig Daten zu Nutzern und Transaktionen melden, wenn ein bestimmter Umsatz- oder Transaktionsschwellenwert überschritten wird. Insgesamt richtet sich das Gesetz an jede Form von grenzüberschreitender Finanzaktivität im digitalen Raum.
Wer muss künftig Kryptotransaktionen melden – und an wen?
Pflicht zur Meldung haben sogenannte “meldende Anbieter von Krypto-Dienstleistungen”
Darunter fallen:
- Krypto-Börsen
- Wallet-Provider
- Staking-/Lending-Plattformen
- ggf. auch Intermediäre oder Marktplätze
Meldepflicht besteht immer dann, wenn:
- der Anbieter in Deutschland zugelassen oder tätig ist,
- oder wenn er Geschäfte mit Nutzern mit Steuerwohnsitz in der EU tätigt.
Diese Anbieter müssen die Daten an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermitteln. Das BZSt wiederum leitet die Informationen im Rahmen des automatischen Informationsaustauschs an die jeweiligen ausländischen Finanzbehörden weiter.
Welche steuerlichen und verfahrensrechtlichen Auswirkungen hat der Entwurf?
Der Entwurf bringt erhebliche Änderungen für Compliance, Datenschutz und grenzüberschreitende Meldepflichten mit sich:
- Erweiterte Meldepflichten: Kryptotransaktionen werden künftig ähnlich wie klassische Finanzkonten gemeldet. Kommunikationspflichten gegenüber Behörden werden ausgeweitet.
- Strukturierter Datenformat-Standard: Vergleichbar mit OECD-Standards müssen Daten vorgehalten und in standardisierter Form übermittelt werden.
- Datenschutz und internationale Kooperation: Daten dürfen länderübergreifend ausgetauscht werden. Internationale Standards (DAC8) sichern dies formal ab.
- Verfahrensrechtliche Anpassungen: Änderungen zur AO, FKAIG und EU-Amtshilfegesetz gewährleisten Rechtsklarheit und Datensicherheit bei polizeilicher oder steuerlicher Abfrage.
Diese Maßnahmen schaffen zwar neuen Verwaltungsaufwand, fördern aber ein wichtiges Ziel: grenzüberschreitende steuerliche Transparenz auch im digitalen Zeitalter.
Ab wann gilt der Meldestart – und welche Fristen sind zu beachten?
Die neuen Meldepflichten greifen ab dem 1. Januar 2026
Die wichtigsten Fristen im Überblick:
Maßnahme | Frist |
Registrierungspflicht für Anbieter | bis 31. Juli 2026 |
Erste Jahresmeldung für 2026 | bis 31. Juli 2027 |
Erfüllung der Sorgfaltspflichten für Bestandskunden | bis 1. Januar 2027 |
Anbieter müssen also rechtzeitig mit der Umsetzung beginnen, da auch technische, organisatorische und datenschutzrechtliche Anpassungen erforderlich sind.
Was bedeutet das Gesetz für die Halter von Kryptowährungen?
Kryptobörsen werden von ihren Nutzern zukünftig eine Selbstauskunft verlangen, in der Wohnsitz, Ansässigkeitsstaat, Steueridentifikationsnummer und Geburtsdatum abgefragt werden. Diese Informationen haben die Plattformbetreiber von ihren Nutzern zukünftig abzufragen, um die Meldung an das BZSt zu erstellen.
Für die Halter von Kryptowährungen bedeutet die Einführung des KStTG zudem, dass zukünftig die Transaktionen mit Kryptowährung auch für die Steuerbehörden transparent und nachvollziehbar sind. Daher sollten Besitzer von Kryptowährungen noch größere Sorgfalt bei der Ermittlung ihrer Einkünfte für Ihre Steuererklärung walten lassen. Die Vollständigkeit der Angaben wird von den Steuerbehörden zukünftig überprüft werden können. Das KStTG tritt voraussichtlich ab dem 01.01.2026 in Kraft. Die ersten
Unsere Einschätzung
Durch das KStTG werden erstmals Kontrollmechanismen für die Finanzverwaltung im Hinblick auf die Besteuerung von Kryptowährungen eingeführt. Für Betreiber von Kryptobörsen entstehen hohe Transparenz und Reportingpflichten. Krypto-Investoren müssten damit rechnen, dass die Transaktionen von den Finanzverwaltungen transparent nachvollzogen werden können. Grundsätzlich ist das KStTG ein Schritt zur mehr Transparenz im Krypto-Markt, was ggf. Zukünftige Chancen für die Assetklasse Kryptowährungen führt.
Durch DAC8 wird erstmals der digitale Finanzmarkt – inklusive Kryptowerte, E‑Geld und Plattformgeschäfte – systematisch erfasst. Wer in diesem Bereich aktiv ist, muss seine Reporting- und Datenmanagement-Systeme anpassen, Compliance-Regeln überarbeiten und Mitarbeiter:innen schulen. Gerade für internationale Anbieter und Plattformen bedeutet dies einen erheblichen Anpassungsdruck – aber auch eine Chance, durch klar strukturierte Prozesse Sicherheit zu gewinnen.
Wenn Sie weitere Fragen zum Thema haben, wenden Sie sich an unsere Steuerexpertin Justyna Jakubiak oder Steuerberater Christian Kappelmann.