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16. April 2025

Kryptowährungen und Steuerrecht – ein überfälliges Update?

Kategorien: Steuerberatung

Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum oder Solana sind längst Teil der Finanzrealität – sowohl für Privatanleger:innen als auch für Unternehmen. Doch während sich die technologische Entwicklung überschlägt, tut sich das deutsche Steuerrecht schwer, Schritt zu halten. 

Aus unserer täglichen Beratungspraxis wissen wir: Gerade bei komplexen Anwendungen wie Staking, Lending oder DeFi stoßen Mandant:innen regelmäßig auf steuerliche Grauzonen. Es fehlen eindeutige Regelungen – und oft auch eine gemeinsame Linie zwischen Finanzverwaltung und Gesetzgebung. 


Aktueller Stand: Steuerpflicht nach Haltefrist – aber mit Tücken 

Derzeit gelten Kryptowährungen in Deutschland als „andere Wirtschaftsgüter“. Gewinne aus der Veräußerung sind steuerpflichtig, wenn sie innerhalb eines Jahres realisiert werden. Nach Ablauf der Haltefrist bleiben sie steuerfrei. 

Die Praxis zeigt jedoch: 

  • Viele Mandant:innen kämpfen mit der lückenlosen Dokumentation von Wallets und Transaktionen. 
  • Technische Vorgänge wie Token Swaps oder Cross-Chain-Transfers lassen sich steuerlich schwer einordnen. 
  • Staking, Lending und ähnliche Anwendungen können die Haltefrist potenziell unterbrechen – was vielen nicht bewusst ist. 

Der Koalitionsvertrag: Einheitliche Haltefrist als Signal 

Im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung wurde ein klares Ziel formuliert: Die Haltefrist soll künftig einheitlich bei einem Jahr liegen – auch dann, wenn Krypto-Assets verliehen oder gestaket wurden. 

Unsere Einschätzung: 
Das wäre ein wichtiger Schritt in Richtung Rechtssicherheit. Anleger:innen könnten ihre Investmententscheidungen klarer planen. Die Gefahr ungewollter Steuerpflichten durch „technische Vorgänge“ wie das kurzfristige Staking wäre entschärft. 

Allerdings: Konkrete gesetzgeberische Schritte lassen bislang auf sich warten. Die angekündigte Reform wurde bisher nicht vollständig umgesetzt – trotz wachsendem Druck aus Fachkreisen und Praxis. 


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Umsatzsteuer: Nun auch für bestimmte Tokenmodelle? 

Während sich die Einkommensteuerreform noch in der Pipeline befindet, taucht am Horizont bereits das nächste Problem auf: die Umsatzsteuer. 

Bestimmte Tokenmodelle – insbesondere im Bereich DeFi, NFTs oder bei Utility Tokens – könnten künftig als umsatzsteuerpflichtige Leistungen gelten. Ein Risiko, das viele Unternehmen noch nicht auf dem Radar haben. 

Beispiel aus der Praxis: 
Ein Start-up entwickelt ein NFT-basiertes Membership-Modell, bei dem Nutzer:innen wiederkehrende Leistungen erhalten. Das kann – abhängig von der konkreten Ausgestaltung – umsatzsteuerlich als Dauerschuldverhältnis gewertet werden. Ohne klare Leitlinien droht eine schwer kalkulierbare Steuerlast. 

Unsere Einschätzung: Reformbedarf erkannt – aber noch lange nicht behoben 

Die Politik hat erkannt, dass das Steuerrecht im Bereich der Kryptowährungen reformbedürftig ist – das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Doch zwischen Ankündigungen und rechtssicherer Umsetzung liegt oft ein langer Weg. Klar ist: Wer in Krypto investiert, braucht mehr denn je verlässliche steuerliche Beratung. 

Die Einträge im Koalitionsvertrag zeigen, dass der Gesetzgeber das Thema ernst nimmt. Doch den Worten müssen endlich Taten folgen – in Form klarer gesetzlicher Grundlagen, praktikabler Regeln und abgestimmter Verwaltungsanweisungen. Wenden Sie sich bei Fragen an unseren Steuerberater Michael Simon. 

Michael Simon

Partner und Steuerberater

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