
20. Januar 2026
Simplified ESRS: Nachhaltigkeitsberichterstattung wird für Unternehmen effizienter
Inhaltsverzeichnis
Auf Wunsch der Europäischen Kommission und im Rahmen des sogenannten „Omnibus"-Pakets soll der Aufwand für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) reduziert werden. Deshalb wurde die EFRAG beauftragt, die bestehenden European Sustainability Reporting Standards (ESRS) umzustrukturieren und zu vereinfachen. Der offizielle «Draft Simplified ESRS», inklusive Markup-Versionen der einzelnen Standards (Set 1 und thematische Standards), wurde am 4. Dezember 2025 veröffentlicht.
Welche Vereinfachungen sieht der Entwurf der Simplified ESRS konkret vor?
Die Vereinfachungen betreffen sowohl die Anzahl der verpflichtenden Datenpunkte, die um 61% im Vergleich zur ursprünglichen Version der ESRS reduziert werden, als auch die Struktur der Berichterstattung. Der Entwurf reduziert die Zahl der verpflichtenden Angaben erheblich, während freiwillige Angaben weitgehend entfallen. Damit sinkt der Gesamtumfang der Berichtspflichten deutlich, sodass sich Unternehmen auf die wesentlichen Informationen konzentrieren können. Auch die doppelte Wesentlichkeitsanalyse wurde methodisch gestrafft: Unternehmen müssen nicht mehr jeden einzelnen Aspekt detailliert prüfen, sondern können sich auf die relevanten Risiken und Auswirkungen fokussieren.
Klarere Struktur, weniger Wiederholungen, höhere Verhältnismäßigkeit
- Fokussierung auf wesentliche Inhalte
- Klarere und konsistentere Berichtsstruktur
- Verhältnismäßigkeitsmechanismus
Für Unternehmen bedeutet dies vor allem geringeren Erhebungsaufwand, schnellere Berichtsprozesse und eine bessere Fokussierung auf wirklich wesentliche Nachhaltigkeitsthemen. Die beschreibenden Angaben zu Richtlinien, Maßnahmen und Zielen sind nun klarer und konsistenter strukturiert. Überflüssige Wiederholungen wurden entfernt, Inhalte, die zuvor über mehrere Standards verteilt waren, zusammengeführt, und Überschneidungen zwischen allgemeinen und thematischen Standards bereinigt. Ergänzend sieht der Entwurf neue Erleichterungen, wie z. B. den Verhältnismäßigkeitsmechanismus, vor, der Unternehmen erlaubt, auf Angaben zu verzichten, wenn deren Erhebung unverhältnismäßig aufwendig wäre.
Welche Kernprinzipien der ESRS bleiben trotz Vereinfachung bestehen?
Trotz der Vereinfachungen bleibt der Kern der ESRS unverändert. Die doppelte Wesentlichkeit als zentrales Prinzip der Berichterstattung bleibt bestehen, wenn auch pragmatischer ausgestaltet. Unternehmen müssen weiterhin qualitative und quantitative Angaben machen, jedoch nur dort, wo diese als wesentlich identifiziert wurden. Auch die thematischen Standards zu Umwelt, Sozialem und Governance bleiben Teil des Standards. Sie wurden gestrafft und logisch zusammengeführt, um die Berichtspflichten klarer und effizienter zu gestalten. Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Verlässlichkeit bleiben unverändert, sodass Stakeholder weiterhin auf belastbare und vergleichbare Informationen zugreifen können.
Welche Auswirkungen haben die Simplified ESRS auf Unternehmen?
Die Einführung der Simplified ESRS bringt Unternehmen eine spürbare Entlastung. Eine der wesentlichsten Änderungen gegenüber der bisherigen Ausgestaltung der Standards ist jedoch die klare Verankerung der fairen Darstellung als zentrales Leitprinzip. Unternehmen sollen ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung so ausrichten, dass sie ein ausgewogenes, vollständiges und zutreffendes Gesamtbild ihrer wesentlichen nachhaltigkeitsbezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen vermittelt und nicht lediglich die formale Erfüllung einzelner Offenlegungspflichten sicherstellt. Dieses Verständnis der fairen Darstellung entspricht dem aus der Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung nach IFRS bekannten Konzept.
Neben dieser grundlegenden inhaltlichen Neuausrichtung profitieren insbesondere Unternehmen, die erstmals unter die CSRD fallen, von der klaren Struktur und den reduzierten Anforderungen der Standards. Die stärkere Anlehnung an internationale Berichtsstandards wie die IFRS erleichtert zudem die Integration in bestehende Berichts- und Steuerungssysteme, reduziert Doppelarbeit und ermöglicht eine effizientere Erstellung der Berichte.
Ab wann gelten die Simplified ESRS und was sollten Unternehmen jetzt tun?
Die derzeit veröffentlichten Dokumente sind Entwürfe. Der finale Standard soll voraussichtlich 2026 durch die Europäische Kommission verabschiedet werden und ab dem Geschäftsjahr 2027 gelten, wobei eine frühzeitige Anwendung möglich ist. Unternehmen sollten die Entwürfe bereits jetzt prüfen, um ihre Reporting-Prozesse anzupassen und die Vorteile der Vereinfachung gezielt zu nutzen. Die Simplified ESRS bieten die Chance, Nachhaltigkeitsberichterstattung effizienter, verständlicher und praxisnäher zu gestalten, ohne entscheidungsrelevante Informationen zu reduzieren.
Haben Sie Fragen zu den Simplified ESRS oder möchten Sie sich beraten lassen? Unser Experte Thilo Marenbach unterstützt Sie gerne, nehmen Sie einfach Kontakt auf.






