Die Zuckersteuer kommt: Das sind die Pläne für 2027
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2. September 2026

Die Zuckersteuer kommt – und wird größer als gedacht

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Über Jahre wurde die Frage diskutiert: Brauchen wir eine Zuckersteuer in Deutschland? Währenddessen erließen andere Länder längst entsprechende Gesetze. Nach jahrelanger Diskussion nimmt die Einführung einer Zuckerabgabe in Deutschland konkrete Formen an (siehe Bundestags-Drucksache 21/6290). Ein aus dem Bundesfinanzministerium bekannt gewordenes Arbeitspapier ging jedoch deutlich weiter als erwartet; nach massiver Kritik ruderte Minister Lars Klingbeil an einem entscheidenden Punkt bereits zurück. Ein Blick auf das, was geplant ist, was strittig blieb und was das für den Einkauf bedeutet.

Vom Sparpaket zur Zuckersteuer

Der Ursprung der Zuckersteuer in Deutschland liegt weniger in der Gesundheitspolitik als in den Staatsfinanzen. Grundlage ist das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, mit dem die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung stabilisiert werden sollen. Ende April 2026 verabschiedete das Bundeskabinett Eckwerte, die eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke als eine von mehreren Konsolidierungsmaßnahmen vorsahen, ursprünglich mit Start ab 2028.

Die inhaltliche Grundlage der Zuckersteuer auf Getränke lieferte die FinanzKommission Gesundheit, die eine gestaffelte Abgabe empfahl: rund 26 Cent pro Liter bei mehr als fünf Gramm Zucker je 100 Milliliter, 32 Cent bei mehr als acht Gramm. Getränke mit weniger Zucker sowie reine Säfte sollten zunächst ausgenommen bleiben (vgl. Erster Bericht der FKG: Empfehlungen zur Stabilisierung des Beitragssatzes zur Gesetzlichen Krankenversicherung ab 2027).

Inzwischen ist aus diesem vergleichsweise engen Vorschlag etwas deutlich Umfassenderes geworden.

Was der aktuelle Entwurf vorsieht

Nach einem Eckpunktepapier aus dem Haus von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD), über das unter anderem das Deutsche Ärzteblatt berichtete, hat sich der Zuschnitt an mehreren entscheidenden Stellen verändert.

  • Früherer Start: Die Zuckersteuer in Deutschland soll bereits im kommenden Jahr greifen – ein Jahr früher als ursprünglich geplant. Für 2027 rechnet die Regierung mit Einnahmen von rund 650 Millionen Euro.
  • Gestaffelte Sätze nach Zuckergehalt: Ab 4,5 Gramm Zucker pro 100 Milliliter sollen 26 Cent pro Liter fällig werden, ab 7,0 Gramm 32 Cent und ab 10,0 Gramm sogar 38 Cent pro Liter.
  • Deutlich breiterer Anwendungsbereich: Geplant ist mehr als eine Zuckersteuer auf Softdrinks. Erfasst werden sollten laut Arbeitspapier künftig nicht nur klassische Limonaden, sondern auch Säfte, Eistees, Biermischgetränke, Fertigkaffees und pflanzenbasierte Getränke wie Hafer- oder Reismilch. Ausgenommen bleiben hundertprozentige Fruchtsäfte und reine Milch.
  • Steuer statt Abgabe: Aus der ursprünglich diskutierten Abgabe ist eine allgemeine Steuer geworden. Der Unterschied ist rechtlich bedeutsam, denn eine Steuer darf nicht zweckgebunden erhoben werden. Die Einnahmen fließen also allgemein in den Bundeshaushalt und nicht gezielt in die Prävention.

Rechenbeispiel: Der Preis für einen Zwei-Liter-Tetrapak Eistee würde laut Berechnungen der Bild von 2,10 Euro auf 2,72 Euro steigen.

Die Kehrtwende: keine Zuckersteuer auf Zero-Getränke

Für den größten Aufschrei sorgte ein anderer Punkt des Arbeitspapiers: Es sah vor, auch zuckerfreie Light- und Zero-Getränke zu besteuern, die statt Zucker mit Süßungsmitteln gesüßt sind. Die Rede war von Getränken „mit Zucker und/oder Süßungsmitteln“. Damit wäre etwa auch Cola Zero teurer geworden.

Nach heftiger Kritik – bis hinein in die eigene Koalition und ins linke wie liberale Lager – zog Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) diesen Vorschlag jedoch zurück. Auf Instagram stellte er klar, eine Zuckersteuer auf Zero-Getränke bzw. zuckerfreie Getränke ergebe keinen Sinn: „Das mache ich nicht. Das wird nicht kommen.“ Zugleich betonte er, bei dem bekannt gewordenen Dokument handele es sich um einen internen Arbeitsstand, der weder politisch geeint noch in der Koalition beschlossen sei.

Damit steht fest: Besteuert werden sollen zuckerhaltige Getränke, zuckerfreie Varianten bleiben ausgenommen. Bemerkenswert ist, dass ausgerechnet eine Verbraucherzentrale und die WHO die Süßstoff-Besteuerung inhaltlich befürwortet hatten, weil auch Süßstoffe die Gewöhnung an süßen Geschmack fördern. Politisch war der Vorschlag jedoch nicht durchsetzbar.

Kritik an der Zuckersteuer: Warum die geplanten Maßnahmen für Streit sorgen

Die Ausweitung hat eine bemerkenswerte Konstellation geschaffen: Kritik kommt sowohl von grundsätzlichen Gegnern als auch von langjährigen Befürwortern einer Zuckersteuer.

Ärzteverbände, Wissenschaftler:innen und Verbraucherschützer:innen fordern seit Langem eine solche Steuer und verweisen auf die Zuckersteuer in Großbritannien, wo eine gestaffelte Abgabe viele Hersteller zur Zuckerreduktion bewegt hat. Genau hier setzt aber ihre Kritik am aktuellen Entwurf an. Aus Sicht der Deutschen Krankenhausgesellschaft verliert das Instrument seine Lenkungswirkung, wenn zuckerfreie Varianten ebenso besteuert werden wie zuckerhaltige – dann bleibe von der gesundheitspolitischen Idee wenig übrig, und es entstehe eine reine Getränkesteuer zur Auffüllung der Staatskasse. Auch aus Ländern und von den Grünen kommt der Vorwurf, ein im Grundsatz sinnvolles Instrument werde zum Stopfen von Haushaltslöchern zweckentfremdet. Wiederkehrend ist die Forderung, die Einnahmen wenigstens über verlässliche Zusagen der Prävention zuzuführen.

Andere lehnen die Zuckersteuer grundsätzlich ab. Das Agrarministerium hat Vorbehalte angemeldet, weil der Entwurf weit über die Empfehlungen der Finanzkommission hinausgeht. AfD und FDP kritisieren die Steuer als bevormundend und als schlichte Preiserhöhung zur Unzeit, die Verbraucher:innen in einer angespannten Lage zusätzlich belaste. Der Widerstand gegen die zwischenzeitlich geplante Besteuerung von Zero-Getränken reichte quer durch die Parteien – von der Union über die SPD bis zu Grünen und FDP – und war so breit, dass Klingbeil hier rasch Klarstellungen vornahm.

Auf der anderen Seite unterstützen Verbraucherschützer den Kurs. Aus ihrer Sicht ist es folgerichtig, auch mit Süßstoffen gesüßte Getränke einzubeziehen, weil eine gesündere Ernährung alle zugesetzten Süßungen erfassen müsse. Organisationen wie Foodwatch werten den Plan als großen Wurf für die Gesundheit von Kindern.

Unsere Einschätzung: Wie es mit der Zuckersteuer weitergeht

Die Einführung einer Zuckersteuer ist durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz bereits gesetzlich angekündigt und in diesem Rahmen im Gesetzgebungsverfahren. Die konkrete Ausgestaltung der Steuer selbst befindet sich aber noch in einer vorparlamentarischen Phase (Ressortabstimmung), nicht im förmlichen Gesetzgebungsverfahren. Von der Höhe der Sätze über den Anwendungsbereich bis zur Frage, ob und wie die Einnahmen der Prävention zugutekommen bedarf es noch weiterer Klärung. Angesichts der Widerstände aus mehreren Ministerien und Fraktionen dürften bis zur endgültigen Fassung noch Änderungen möglich sein.

Fest steht: Nach Jahren der Debatte bewegt sich in Deutschland erstmals konkret etwas beim Thema Zucker in Getränken. Ob am Ende ein wirksames gesundheitspolitisches Steuerungsinstrument oder vor allem eine neue Einnahmequelle steht, entscheidet sich in den kommenden Monaten. Haben Sie Fragen zur Zuckersteuer oder weiteren steuerrechtlichen Themen? Unsere Experten Marcus Sauer und Sebastian Raphael Vogt sind gerne für Sie da. Nehmen Sie einfach Kontakt auf.


Dieser Beitrag gibt den Diskussionsstand vom 26. August 2026 wieder. Die konkrete Ausgestaltung der Zuckersteuer befindet sich noch in einer vorparlamentarischen Phase (Ressortabstimmung), nicht im förmlichen Gesetzgebungsverfahren.

Marcus Sauer

Partner und Steuerberater

Sebastian Raphael Vogt

Prokurist, Head of Indirect Tax, Rechtsanwalt (Syndikusanwalt)

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