7. Mai 2020

Steuerfreie Aufstockungsbeträge und Erleichterungen bei der Anrechnung von Nebentätigkeiten beim Kurzarbeitergeld

Kategorien: Unkategorisiert

Das Bundeskabinett hat neue Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise beschlossen. Steuerfreie Aufstockungsbeträge und Erleichterungen bei der Anrechnung von Nebentätigkeiten beim Kurzarbeitergeld sollen verabschiedet werden. Wir liefern Ihnen alle Informationen.

Das Kurzarbeitergeld kann als Instrument in der Corona-Krise für Unternehmen sinnvoll sein. Für viele Arbeitnehmer bedeutet dieses aber finanzielle Einschränkungen. Insbesondere Arbeitnehmer mit relativ niedrigem Einkommen bekommen die Konsequenzen zu spüren.

Die neuerlichen Maßnahmen des Bundes sollen Abhilfe schaffen.

Bundeskabinett beschließt steuerfreie Aufstockungsbeträge zum Kurzarbeitergeld

Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, dem Arbeitnehmer Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld in Form von Aufstockungsbeträgen zu zahlen. So können Arbeitgeber den durch Kurzarbeit verringerten Nettolohn der Mitarbeiter (zumindest teilweise) ausgleichen.

Bislang mussten Arbeitnehmer auf diese Aufstockungsbeträge Lohnsteuer zahlen. Nun sollen diese Zuschüsse bis zu einer Aufstockung auf 80 Prozent des Unterschiedsbetrags zwischen dem Soll-Entgelt und dem Ist-Entgelt des jeweiligen Arbeitnehmers steuerfrei gestellt werden. So hat es das Bundeskabinett gestern beschlossen. Damit soll grundsätzlich ein Gleichlauf mit den Sozialversicherungsbeiträgen erfolgen.

Diese Neuregelung soll vom 1. März 2020 (rückwirkend) bis zum 31. Dezember 2020 gelten.

Die steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse sind in den Progressionsvorbehalt einzubeziehen. Der Arbeitgeber hat sie in die elektronische Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2020 unter der Nummer 15 einzutragen.

Bundeskabinett will Erleichterungen bei der Anrechnung von Nebentätigkeiten schaffen

Bislang war geregelt, dass begrenzt vom 1. April 2020 bis 31. Oktober 2020 Hinzuverdienste von Nebentätigkeiten, die während der Kurzarbeit aufgenommen wurden, nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Nebentätigkeit in systemrelevanten Berufen ausgeübt werden muss.

Nun hat das Bundeskabinett die Regelungen zu Nebentätigkeiten während der Kurzarbeit nochmals überarbeitet. Rückwirkend ab dem 1. Mai 2020 dürfen Arbeitnehmer auch Nebentätigkeiten in nicht systemrelevanten Bereichen nachgehen, ohne dass der zusätzliche Verdienst auf das Kurzarbeitergeld angerechnet wird.

Die Zuverdienste sind dabei allerdings weiterhin auf das bisherige Bruttoeinkommen begrenzt. Die neue Regelung gilt vorerst bis zum 31. Dezember 2020.

Unsere Einschätzung

Bislang handelt es sich noch um Kabinettsbeschlüsse, die Bundestag und Bundesrat noch verabschieden müssen. Allerdings gehen wir davon aus, dass dieses genauso wie vorgeschlagen auch zügig kommen wird. Alles andere würde überraschen.

Wir erachten die geplanten Änderungen als sinnvoll. Es federt die sozialen Folgen für Arbeitnehmer mit geringem Nettolohn ab. Für Arbeitgeber bleibt das Kurzarbeitergeld ein elementares Kriseninstrument.

Über die geplante Erhöhung des Kurzarbeitergeldes nach Bezugsdauer hatten wir Sie bereits informiert. Die Erhöhung soll zunächst bis zum 31. Dezember 2020 gelten.

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Lars Rinkewitz

Prokurist, Steuerberater, Diplom-Kaufmann

Expert:innen zu diesem Thema

Keine passenden Personen gefunden.

Das könnte Sie auch interessieren

  • Fristverlängerung für Offenlegung der Jahresabschlüsse gefordert

    Eigentlich müssen Jahresabschlüsse spätestens innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag veröffentlicht werden. Somit müssten Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2022 bereits bis zum 31. Dezember 2023 offengelegt sein. Jetzt wendet sich der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) an das Bundesministerium der [...]

    Lars Rinkewitz

    22. Dez 2023

  • DAC7 und das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG).jpg

    Am 1. Januar 2023 ist das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (kurz: PStTG) in Kraft getreten. Damit wird die aktuelle europäische DAC7-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Dieses Gesetz regelt, welche Informationen zu Geschäften auf Online-Plattformen mit den Steuerbehörden geteilt werden müssen. Das neue Gesetz [...]

    Lars Rinkewitz

    16. Jan 2023

  • Wir verbreitern unser Spektrum: Effektive Lösungen durch IT Consulting

    Viele unserer Mandant:innen haben Bedarf an IT-Dienstleistungen, sei es bei der Entwicklung von IT-Strategien, der Durchführung von Digitalisierungsprojekten oder der Optimierung von Geschäftsprozessen. Auch wir als Rechts- und Steuerberatung sind auf gute IT-Prozesse angewiesen. Damit unsere Mandant:innen die bestmögliche Unterstützung [...]

    Bruno Höveler

    29. Jun 2023