22. Juni 2020

Umsatzsteuersenkung im E-Commerce: Achten Sie auf den Leistungszeitpunkt!

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Inhaltsverzeichnis

Der Umgang mit der bevorstehenden Umsatzsteuersenkung beschäftigt uns alle. Die große Resonanz auf unser Webinar war ein Indiz für den großen Informationsbedarf. Über wesentliche Maßnahmen haben wir bereits berichtet. Hier finden Sie zudem alle Möglichkeiten, die ihnen die Preisangabenverordnung zur Kennzeichnungen bietet.

Der Leistungszeitpunkt als wichtigste Größe beim korrekten Umgang mit der Senkung der Umsatzsteuer

Der Leistungszeitpunkt ist entscheidend dafür, welchen Steuersatz Sie anwenden müssen. Die Frage nach der korrekten Abrechnung stellt sich besonders im E-Commerce, aber nicht nur dort. Welchen Umsatzsteuersatz Sie anwenden müssen, hängt ausschließlich davon ab, wann die Leistung ausgeführt worden ist. Dieses gilt unabhängig davon,

  • wann die Rechnung ausgestellt ist,
  • wann die Zahlung erfolgt ist,
  • ob und wann Anzahlungen oder Vorauszahlungen geflossen sind oder
  • ob Sie ihre Umsätze nach vereinnahmten Entgelten, der sogenannten Ist-Besteuerung, oder nach vereinbarten Entgelten, der sogenannten Soll-Besteuerung, versteuern.

Das müssen Sie zur eindeutigen Klärung des Leistungszeitpunkts wissen

Um den Leistungszeitpunkt eindeutig festlegen zu können, sollten Sie ein paar Beispielfälle kennen. Wie hängen Leistungszeitraum und Lieferungen zusammen? Wie ist die Regelung bei Dienstleistungen und Teilleistungen? Was ist bei einem sogenannten innergemeinschaftlichen Erwerb wichtig zu wissen?

Leistungszeitpunkt und Lieferung

Eine Lieferung gilt dann als ausgeführt, wenn der Leistungsempfänger – also der Kunde – die Verfügungsmacht an dem Gegenstand erworben hat. Wird der Gegenstand befördert oder versendet, gilt die Lieferung und damit die Leistung grundsätzlich mit dem Beginn der Beförderung oder Versendung als ausgeführt.

Leistungszeitpunkt bei Dienstleistungen oder Teilleistungen

Sonstige Leistungen, wie zum Beispiel Dienstleistungen, gelten im Zeitpunkt der Vollendung als ausgeführt. Bei einem Zeitraum gilt die Leistung mit dem Ende dieses Zeitraums als ausgeführt. Ausnahme davon sind echte Teilleistungen. Bei echten Teilleistungen ist der Teilleistungszeitraum maßgebend. Damit überhaupt eine Teilleistung vorliegen kann, muss es sich um sinnvolle und wirtschaftlich abgrenzbare Leistungen handeln. Zudem muss eine Vereinbarung über die Ausführung von Teilleistungen vorliegen, die auch gesondert abgenommen und abgerechnet werden muss.

Die Umsatzsteuer für einen innergemeinschaftlichen Erwerb entsteht mit der Ausstellung der Rechnung

Spätestens entsteht die Umsatzsteuer bei innergemeinschaftlichen Erwerben aber mit dem Ablauf des Monats, der auf den Erwerb folgt.

Beispiele zur umsatzsteuerlichen Abgrenzung

Bestellung Lieferung Rechnung Zahlung Steuersatz in Prozent
1. Juni 2020 Juni 2020 Juni 2020 Juni/Juli 2020 19 oder 7
2. Juni/Juli 2020 Juli 2020 Juli 2020 Juni/Juli 2020 16 oder 5
3. Juni 2020 Juni 2020 Juli 2020 Juni/Juli 2020 19 oder 5
4. Juni/Juli 2020 Juli 2020 Juni 2020 Juni/Juli 2020 16 oder 5
5. Dezember 2020 Dezember 2020 Januar 2021 Januar 2021 16 oder 5
6. Dezember 2020 Januar 2021 Januar 2021 Januar 2021 19 oder 7

Stellen Sie bei der Ermittlung des Umsatzsteuersatzes vor und nach Senkung einzig auf den Lieferzeitpunkt ab. Wann bestellt, wann die Rechnung geschrieben und wann gezahlt wurde, ist unerheblich.

Was ist bei einem Umtausch zu beachten?

Bei einem Umtausch wird die ursprüngliche Lieferung rückgängig gemacht. Anschließend wird eine neue Lieferung ausgeführt. Die ursprüngliche Lieferung wird mit dem Steuersatz rückgängig gemacht, der bei der ursprünglichen Lieferung angewendet worden ist. Bei der Ersatzlieferung gelten dann die allgemein gültigen Regelungen einer Lieferung.
Etwas komplexer wird es, wenn Sie Anzahlungen bekommen haben. Hier gibt es Besonderheiten, die Sie beachten müssen. Darüber informieren wir Sie in einem eigenen Beitrag.

Bei Fragen zum Umgang mit der Umsatzsteuersenkung stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

 

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