9. Oktober 2020

Verdachtsfall DFB und wie die Steuerfahndung arbeitet

Kategorien: Uncategorized

Inhaltsverzeichnis

Die Steuerfahndung beim DFB steht medial im Fokus. Doch wie laufen solche Prozesse ab? Was sind Aufgaben der Steuerfahndung? Hier erfahren Sie, wie die Steuerfahndung arbeitet.

Die Frankfurter Staatsanwaltschaft hat die Geschäftsräume und Privatwohnungen von Verantwortlichen des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung in besonders schweren Fällen durchsucht. Dass es so weit kommt, geht auf die Arbeit der Steuerfahndung zurück. Die legt der Staatsanwaltschaft Anschuldigung und Belege vor. Die Steuerfahndung ist ein Finanzamt mit besonderen Aufgaben.

Aufgaben der Steuerfahndung

Die Steuerfahndung hat zwei Aufgaben.

  1. Sie klärt strittige steuerliche Fragen.
  2. Sie wertet steuerliche Ermittlungen in Steuerstrafverfahren aus.

Diese beginnen mit dem Verdacht der Steuerhinterziehung, wie zum Beispiel beim DFB. Auch hier vermutet die Steuerfahndung bewusst falsche Angaben. Die Steuerfahndung wird auch aktiv, wenn trotz bestehender Pflicht keine Steuererklärung abgegeben wurde.

Wie arbeitet die Steuerfahndung?

Das haben wir in den wenigen medial öffentlich gemachten Fällen gesehen, wie zum Beispiel 2008, als am frühen Morgen die Wohnung des damaligen Post-Vorstandschefs Klaus Zumwinkel in Köln durchsucht wurde. Noch bevor die Ermittler der Steuerfahndung an dessen Villa waren, hatten Reporter und Kamerateams dort Stellung bezogen.

Die Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen wird mitunter auch öffentlich begleitet. Dabei beschlagnahmen die Steuerfahnder Unterlagen und Datenträger. Sie vernehmen auch Zeugen oder die Beschuldigten. Die Steuerfahndung muss nicht immer mit der Staatsanwaltschaft Häuser und Geschäftsräume durchsuchen, sie kann Beschuldigte auch per Brief zu einer Stellungnahme auffordern.

Darf die Steuerfahndung Vermögen sichern?

Ja, das ist zulässig, wenn es die Vollstreckung in das Vermögen des Steuerschuldners sichert. Steuerfahnder dürfen schon während eines Ermittlungsverfahrens Maßnahmen hierzu treffen. Sie dürfen auch Bargeld beschlagnahmen und Konten pfänden. Fachleute sprechen vom Vermögensarrest.

Wann wird die Steuerfahndung aktiv?

Die Steuerfahndung wird aktiv, wenn ein Anfangsverdacht der Steuerhinterziehung besteht. Der Verdacht entsteht durch:

  • die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens
  • eine Betriebsprüfung oder Außenprüfung des Finanzamts
  • eine Prüfung durch den Zoll
  • Anzeigen von Ex-Mitarbeitern oder Ex-Ehegatten oder
  • die Auswertung von Steuer-CDs oder internationalen Mitteilungen.

Sie kann aber auch steuerliche Fragen schon ohne einen Verdacht auf Steuerhinterziehung klären, zum Beispiel im Rahmen von Betriebsprüfungen. Ohne Anfangsverdacht auf Steuerhinterziehung ist die Steuerfahndung dann rechtlich wie ein Betriebsprüfer oder Finanzbeamter unterwegs.

Die meisten Hausdurchsuchungen, wie auch die beim DFB, finden früh morgens und gleichzeitig an verschiedenen Orten statt. Dabei arbeitet die Steuerfahndung eng mit der Staatsanwaltschaft zusammen. Ihre Handlungen unterliegen der gerichtlichen Kontrolle.

Ab welchem Betrag wird die Steuerfahndung aktiv?

Das hängt von der Schwere der Tat ab und dem bisherigen (Wohl-)Verhalten des Steuerbürgers gegenüber seinen Deklarationspflichten. Eine gesetzliche Untergrenze existiert nicht.

Was passiert, nachdem die Steuerfahndung ein Büro oder Privathaus durchsucht hat?

Nach Ermessen der Fahnder erfolgt eine Beschlagnahmung von Unterlagen, Beweismitteln und Datenträgern. Hier gelten die Bestimmungen im richterlichen Durchsuchungsbeschluss oder dem Beschlagnahmebeschluss.

Nach der Auswertung aller Unterlagen kann es im günstigen Fall zur Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Auflage kommen. Im schlimmsten Fall kommt es zur Anklage und zu einem öffentlichen Gerichtsverfahren mit drohender Gefängnisstrafe.

Unser Rat zum Umgang mit Falschangaben

Bis zur Erteilung der Anordnung einer Betriebsprüfung oder zur Entdeckung der Falschangaben durch das Finanzamt führt eine korrekte Selbstanzeige zu einer vollständigen Straffreiheit. Die Verfehlungen der letzten zehn Jahre werden dabei komplett offengelegt und die Steuern fristgerecht nachgezahlt.

Diese Möglichkeit sollte unbedingt genutzt werden, weil man alles in eigener Hand hat und nicht abhängig ist von Verhandlungen mit Behörden oder Gerichten.
Denn: Ist der hinterzogene Betrag siebenstellig, ist eine Gefängnisstrafe von mehr als zwei Jahren nach aktueller Rechtsprechung unausweichlich.

Wir begleiten Sie gerne mit unseren Strafrechtsexperten und erfahrenen Steuerberatern bei der Erstellung einer wirksamen Selbstanzeige und auch im Steuerstrafverfahren. Sprechen Sie uns gerne einfach an.

Thomas Müller

Of Counsel und Steuerberater

Marcus Büscher

Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Das könnte Sie auch interessieren

  • Weltfrauentag Ein Blick auf Frauen im Arztberuf

    Seit mehr als 100 Jahren wird am 08.03. der Weltfrauentag begangen. Anlässlich dieses Tages wirft die Leiterin unseres Heilberufe-Bereichs und zugleich Fachberaterin für das Gesundheitswesen (IBG/ HS Bremerhaven), Steuerberaterin Stefanie Anders, einen Blick auf Frauen im Arztberuf.  Was ist der [...]

    Stefanie Anders

    08. März 2023

  • Kauf oder Eröffnung einer Apotheke_ Das müssen Sie wissen

    In den vergangenen Jahren ist die Zahl der öffentlichen Apotheken in Deutschland rückläufig. Dennoch ist der Betrieb einer Apotheke nach wie vor sehr lukrativ, was unter anderem auf den demografischen Wandel zurückzuführen ist: Die Menschen werden immer älter und benötigen [...]

    Stefanie Anders

    27. März 2023

  • Für viele Heilberufler:innen ist es das große Ziel: Endlich der eigene Chef oder die eigene Chefin sein. Bei einer Praxisgründung oder einem Praxisverkauf sind jedoch eine Vielzahl an Punkten zu beachten. Wir haben für Sie in diesem Beitrag einmal etwas [...]

    Stefanie Anders

    01. März 2021

Das könnte Sie auch interessieren