28. Oktober 2020

e-Seminar zur Überbrückungshilfe Phase 2 am 10. November 2020

Kategorien: Unkategorisiert

Wir hatten Sie bereits über die Überbrückungshilfe Phase 2 informiert und erste Details erläutert. Zusätzlich möchten wir Ihnen das Thema im Rahmen einer e-Informationsveranstaltung näherbringen. Dazu sind alle interessierten Unternehmer:innen herzlich eingeladen.

Einige Details zur Überbrückungshilfe Phase 2

Kurz zur Erinnerung: Der entsprechende Förderzeitraum der Überbrückungshilfe 2 liegt zwischen September und Dezember 2020. Für die Antragstellung benötigen Sie einen prüfenden Dritten, der entsprechend akkreditiert ist. Prüfende Dritte sind Steuerberater:innen, Wirtschaftsprüfer:innen beziehungsweise Rechtsanwält:innen. Wir von ECOVIS NRW sind auf der behördlichen elektronischen Plattform registriert und können daher entsprechende Anträge auf Überbrückungshilfe stellen.

Grundsätzlich gelten dazu allerdings verschiedene Voraussetzungen.Diese finden Sie in unseren Texten und auf den Seiten der Bundesbehörden.

Inhalte der e-Informationsveranstaltung zur Überbrückungshilfe Phase 2

Im Rahmen der Veranstaltung werden wir kurz auf die Voraussetzungen und die Möglichkeiten eingehen. Zusätzlich werden wir Ihnen erläutern, wie der gemeinsame Prozess der Antragstellung funktioniert. Denn wir als Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte sind stets auf Ihre Mithilfe angewiesen.

Selbstverständlich werden wir im Rahmen der Veranstaltung auch auf Ihre Fragen eingehen und stehen wie immer im Nachgang für individuelle Rückfragen zur Verfügung.

So melden Sie sich zur e-Informationsveranstaltung zur Überbrückungshilfe Phase 2 an

Unsere e-Informationsveranstaltung findet statt am

Dienstag, 10 November 2020, 16:30 bis ca. 17:00 Uhr.

Als Ecovis-Experte führt Sie dabei unser Kollege Lars Rinkewitz, Steuerberater und Diplom-Kaufmann, durch die Veranstaltung via GoToMeeting.

Bitte melden Sie sich zum ersten Termin bis zum 10. November, um 10:00 Uhr per E-Mail an. Schreiben Sie dazu an duesseldorf-kso@ecovis.com und verwenden Sie den Betreff „Überbrückungshilfe 2“.

Wir schicken Ihnen rechtzeitig die Zugangsdaten.

Unsere konkrete Hilfe für Sie

Gerne helfen wir Ihnen beim gesamten Beantragungs- und Bewilligungsprozess rund um die Überbrückungshilfe Phase 2. Kommen Sie dazu jederzeit gerne auf uns zu.

 

 

Das könnte Sie auch interessieren

  • Digitaler Euro: EU-Kommission bringt Gesetzentwurf

    Am 28.06.2023 hat die EU-Kommission in Brüssel einen Gesetzentwurf zum rechtlichen Rahmen des digitalen Euro vorgelegt.  Lesen Sie hier, was die Idee des digitalen Euro ist und wie er sich auf den Zahlungsverkehr auswirken wird.  Digitaler Euro: Was will Brüssel [...]

    Paola Koudela

    30. Juni 2023

  • Die Kleinunternehmerregelung ab 2025: Wichtige Änderungen und Chancen für Selbstständige

    Als Kleinunternehmer:in stehen Sie ab dem 1. Januar 2025 vor bedeutenden Veränderungen in der Umsatzsteuergesetzgebung. Diese Neuerungen bieten erweiterte Möglichkeiten und Vereinfachungen, insbesondere für grenzüberschreitend tätige Unternehmer:innen.  Wesentliche Änderungen der Kleinunternehmerregelung  Anhebung der Umsatzgrenzen  Ein zentraler Punkt der Reform [...]

    Marcus Sauer

    16. Dez. 2024

  • Frischer Wind im Dieselskandal – BGH ebnet Weg zum Schadensersatz

    Die deutsche Rechtsprechung beschäftigt sich auch nach vielen Jahre noch mit den Auswirkungen des Dieselskandals. Bislang lehnten Gerichte Kundenansprüche mangels vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung ab. Nun folgt der Bundesgerichtshof dem Europäischen Gerichtshof und erkennt Schadensersatzansprüche an. Das ist sowohl für Privatpersonen [...]

    Jens Bühner

    27. Juli 2023