10. November 2020

KfW-Schnellkredit 2020 für Kleinstunternehmen verfügbar

Kategorien: Unkategorisiert

Inhaltsverzeichnis

Der Bund verlängert das KfW-Sonderprogramm. Der KfW-Schnellkredit ist nun auch für Kleinstunternehmen verfügbar. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über die Neuerungen.

Die Lage in der Corona-Krise bleibt weiter angespannt. Die aktuell wieder verschärften Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie setzen die Wirtschaft erneut unter Druck. Mit Blick auf diese Entwicklungen hat die Bundesregierung eine Verlängerung des KfW-Sonderprogramms beschlossen. Das gab das BMF in einer Pressemitteilung bekannt.

Somit verlängert sich auch der KfW-Schnellkredit. Die Voraussetzungen hat der Bund sogar angepasst. Der KfW-Schnellkredit ist nun auch für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeiter:innen verfügbar.

Allgemeine Infos zum KfW-Schnellkredit in der Corona-Krise

Der KfW-Schnellkredit wurde im Frühjahr zu Beginn der akuten Phase der Corona-Krise in Deutschland geschaffen. Er soll Unternehmen, die durch die Krise in Schwierigkeiten geraten sind, helfen, ihre Liquidität zu sichern und laufende Kosten zu decken. Erfahren Sie hier, was „Unternehmen in Schwierigkeiten” nach der EU-Definition konkret bedeutet.

In unseren verschiedenen Blogbeiträgen finden Sie alle Infos rund um den KfW-Schnellkredit in der Corona-Krise:

KfW-Schnellkredit 2020 jetzt beantragen: Alle Infos für Unternehmen

Konkretisierte Anforderungen für KfW-Programme in der Corona-Krise

Möglichkeiten zur Gewinnausschüttung im Rahmen von KfW-Krediten konkretisiert

Worauf Unternehmen bei der Beantragung des KfW-Schnellkredits achten sollten

Aktuelle Änderungen des KfW-Schnellkredits 2020 in der Corona-Krise

Der KfW-Schnellkredit ist nun auch für Kleinstunternehmen verfügbar. Das ist die zentrale Änderung, die der Bund vorgenommen hat. Auch Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeiter:innen können nun also den KfW-Schnellkredit beantragen.

Über ihre Hausbanken können Unternehmen nun KfW-Kredit in der Corona-Krise beantragen. Der Bund trägt über die KfW dabei das volle Haftungsrisiko und entlastet so die Banken.

Abhängig von der Anzahl der Beschäftigten gelten folgende Kredithöchstbeträge:

  • Maximal 300.000 Euro pro Unternehmen(-sgruppe) mit maximal zehn Mitarbeiter:innen
  • Maximal 500.000 Euro pro Unternehmen(-sgruppe) mit mehr als zehn bis einschließlich 50 Mitarbeiter:innen
  • Maximal 800.000 Euro pro Unternehmen(-sgruppe) mit mehr als 50 Mitarbeiter:innen

Außerdem hat der Bund die Regelungen zur Tilgung der KfW-Schnellkredite angepasst. Ab dem 16. November 2020 ist daher die vorzeitige anteilige Tilgung (Sondertilgung) ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich.

Unsere Einschätzung

Wir begrüßen die Erweiterung des Kreises der Unternehmen, die den KfW-Schnellkredit in Anspruch nehmen können. Dadurch können auch kleine Unternehmen von diesen Corona-Hilfen partizipieren.

Denken Sie aber bitte daran, dass es sich hierbei um Kredite handelt, das Geld muss also zurückgezahlt werden. Bitte wenden Sie sich daher an Ihre Hausbank, um den Beantragungsprozess zu starten. Wenn Sie Fragen haben oder aber Sie noch Planungsrechnungen erstellen müssen, sprechen Sie uns gerne an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Das könnte Sie auch interessieren

  • Digitaler Euro: EU-Kommission bringt Gesetzentwurf

    Am 28.06.2023 hat die EU-Kommission in Brüssel einen Gesetzentwurf zum rechtlichen Rahmen des digitalen Euro vorgelegt.  Lesen Sie hier, was die Idee des digitalen Euro ist und wie er sich auf den Zahlungsverkehr auswirken wird.  Digitaler Euro: Was will Brüssel [...]

    Paola Koudela

    30. Juni 2023

  • Die Kleinunternehmerregelung ab 2025: Wichtige Änderungen und Chancen für Selbstständige

    Als Kleinunternehmer:in stehen Sie ab dem 1. Januar 2025 vor bedeutenden Veränderungen in der Umsatzsteuergesetzgebung. Diese Neuerungen bieten erweiterte Möglichkeiten und Vereinfachungen, insbesondere für grenzüberschreitend tätige Unternehmer:innen.  Wesentliche Änderungen der Kleinunternehmerregelung  Anhebung der Umsatzgrenzen  Ein zentraler Punkt der Reform [...]

    Marcus Sauer

    16. Dez. 2024

  • Frischer Wind im Dieselskandal – BGH ebnet Weg zum Schadensersatz

    Die deutsche Rechtsprechung beschäftigt sich auch nach vielen Jahre noch mit den Auswirkungen des Dieselskandals. Bislang lehnten Gerichte Kundenansprüche mangels vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung ab. Nun folgt der Bundesgerichtshof dem Europäischen Gerichtshof und erkennt Schadensersatzansprüche an. Das ist sowohl für Privatpersonen [...]

    Jens Bühner

    27. Juli 2023