
19. Februar 2025
BFH-Urteil: Neue steuerliche Chancen für Arbeitgeber:innen durch Fahrtkostenabzug von Teilzeitstudierenden
Inhaltsverzeichnis
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat ein wegweisendes Urteil gefällt: Teilzeitstudierende, im Rahmen einer zweiten Ausbildung (Berufsausbildung oder Studium), dürfen ihre Fahrtkosten zu Präsenzveranstaltungen in voller Höhe als Werbungskosten absetzen. Dieses Urteil hat nicht nur Auswirkungen auf Studierende, sondern bietet auch Arbeitgeber:innen neue Chancen in der Personalentwicklung.
Worum geht es in dem Urteil?
Am 24. Oktober 2024 entschied der Bundesfinanzhof (Az.: VI R 7/22), dass Teilzeitstudierende ihre Fahrtkosten zwischen Wohnort und Studienort nach den sogenannten Reisekostengrundsätzen als Werbungskosten absetzen können. Das bedeutet konkret: 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer können in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Der Fall im Detail
Ein Student der Fernuniversität Hagen war als Teilzeitstudent eingeschrieben und besuchte Präsenzveranstaltungen vor Ort. Obwohl er keiner Erwerbstätigkeit nachging, wollte er die Fahrtkosten in voller Höhe als Werbungskosten absetzen. Das Finanzamt lehnte dies zunächst ab und erkannte nur die Entfernungspauschale an, da es die Universität als “erste Tätigkeitsstätte” betrachtete.
Der BFH sah das anders: Da der Student nicht in Vollzeit studierte, gilt die Universität nicht als erste Tätigkeitsstätte. Folge: Die tätsächlichen Fahrtkosten können in voller Höhe abgesetzt werden.
Was bedeutet das für Arbeitgeber:innen?
Dieses Urteil ist besonders relevant für Unternehmen, die ihre Mitarbeitenden bei Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen unterstützen.
- Attraktivität von Fortbildungsprogrammen: Mitarbeitende profitieren von höheren steuerlichen Abzugsmöglichkeiten, was berufsbegleitende Studiengänge attraktiver macht.
- Motivation und Bindung: Finanzielle Entlastungen können die Motivation steigern und die Mitarbeiterbindung stärken.
- Steuerliche Optimierung: Unternehmen können interne Bildungsprogramme anpassen und steuerliche Vorteile gezielt in ihre Personalstrategie integrieren.
Worauf sollten Arbeitgeber:innen achten?
- Unterstützung bieten: Arbeitgeber:innen können ihre Mitarbeitenden aktiv bei der steuerlichen Geltendmachung von Fahrtkosten beraten und unterstützen.
- Personalentwicklung optimieren: Prüfen Sie, wie Sie Fortbildungsangebote gestalten, um von den steuerlichen Vorteilen zu profitieren.
- Dokumentation sicherstellen: Fördern Sie die korrekte Erfassung von Fahrtkosten durch geeignete betriebliche Prozesse.
Unsere Einschätzung: Steuerliche Chancen für Arbeitgeber:innen und Mitarbeitende
Das BFH-Urteil schafft nicht nur für Teilzeitstudierende steuerliche Vorteile, sondern bietet auch Arbeitgeber:innen wertvolle Impulse für die Gestaltung von Personalentwicklungsstrategien. Die Möglichkeit, Fahrtkosten voll abzusetzen, kann dazu beitragen, berufsbegleitende Studienprogramme attraktiver zu machen und die Weiterbildungsbereitschaft von Mitarbeitenden zu steigern.
Tipp: Arbeitgeber:innen sollten die neuen steuerlichen Rahmenbedingungen als Chance verstehen und prüfen, wie sie Mitarbeitende gezielt unterstützen können. Wir von ECOVIS KSO stehen Ihnen dabei gerne beratend zur Seite.