Die Familienheimschaukel in der Vermögensnachfolge: Wie Sie Schenkungsteuer verhindern und den persönlichen Freibetrag sparen
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22. September 2021

Die Familienheimschaukel in der Vermögensnachfolge: Wie Sie Schenkungsteuer verhindern und den persönlichen Freibetrag sparen

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Das Modell der Familienheimschaukel hilft insbesondere dann, wenn im Ergebnis Geld beim Ehepartner “landen” soll, ohne Schenkungsteuer auszulösen und ohne die Nutzung der persönlichen Freibeträge. Essentieller Teil des Modells ist die Schenkungsteuerbefreiung von Übertragungen des Familienheims an eine:n Ehepartner:in

Wie funktioniert die Familienheimschaukel und woher kommt der Begriff?

Ein:e Ehepartner:in schaukelt das Familienheim durch Schenkung an die oder den Ehepartner:in und diese:r schaukelt das Familienheim durch Veräußerung an den ursprünglich Schenkenden zurück.

Was sind die Voraussetzungen für die steuerfreie Übertragung des Familienheims?

Diese Begünstigung tritt nur ein, wenn es sich bei der Übertragung tatsächlich um das Familienheim der Eheleute handelt. Dazu müssen beide das Einfamilienhaus oder die Wohnung im Zeitpunkt der Übertragung tatsächlich bewohnen.

Welche Vorteile hat eine Schenkung des Familienheims zu Lebzeiten?

Der Vorteil ist hierbei, dass nach der Übertragung dem/der Beschenkten keine Restriktionen auferlegt werden. Der/die Beschenkte muss also nicht im zuvor übertragenen Familienheim wohnen bleiben. Ein nachträglicher Verkauf ist möglich. Die Steuerbefreiung fällt im Fall einer Schenkung des Familienheims zu Lebzeiten nicht rückwirkend weg.
Anders wäre es, wenn der/die Ehepartner:in das Familienheim erben würde. Dann müsste der/die erbende Ehepartner:in zehn Jahre weiter in dem Familienheim wohnen bleiben. Zieht der/die erbende Lebenspartner:in beispielsweise nach drei Jahren aus, fällt die Steuerbefreiung vollständig weg, so dass der Wert des Familienheims zum Todestag des Erblassers nachversteuert werden muss. Die Ausnahmen von der Nachversteuerung, sind sehr streng und werden vom Bundesfinanzhof sehr restriktiv geurteilt.

Wieso ist die Veräußerung des Familienheims beim Zurückschaukeln nicht einkommensteuerpflichtig?

Die Veräußerung ist steuerfrei, weil eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus verkauft wird, das ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde, wie es beim Familienheim der Fall ist.
Streng genommen muss die Wohnung oder das Einfamilienhaus seit Anschaffung/Fertigstellung bis zur Veräußerung zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden. Die Einkommensteuerfreiheit liegt auch dann vor, wenn das Einfamilienhaus oder die Wohnung im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde.

Das Modell der Familienheimschaukel anhand eines Beispiels

 

Familienheimschaukel in der Vermögensnachfolge Schaubild 1

Ein:e Ehepartner:in schenkt das ihm allein gehörende Familienheim (Einfamilienhaus; Wert: 5 Mio. €) an die bessere Hälfte (Schritt 1 im Bild). Die Schenkung ist schenkungsteuerfrei, die persönlichen Freibeträge zwischen den Eheleuten müssen nicht herangezogen werden. Im obigen Beispiel ist der persönliche Freibetrag sogar bereits durch eine Schenkung innerhalb von 10 Jahren in Höhe von genau 500.000 Euro verbraucht. Der/die beschenkte Ehepartner:in verkauft das gemeinsam bewohnte Familienheim für 5 Millionen Euro einkommensteuerfrei zurück an die / den ursprünglich schenkende:n Partner:in (Schritt 2 im Bild).

Im Ergebnis ist das gleiche Ziel erreicht worden, wie bei einer direkten Geldschenkung von 5 Millionen Euro.

Die direkte Geldschenkung in Höhe von 5 Millionen Euro hätte jedoch unter Berücksichtigung des Vorerwerbs von 500.000 Euro zu einer Schenkungsteuer in Höhe von ca. 950.000 Euro (19% von 5 Millionen) geführt.
Das obige Beispiel funktioniert ebenfalls, wenn das Familienheim den Eheleuten je zur Hälfte gemeinsam gehört. Dann schaukeln sie eben „halbe Familienheime“.

Unsere Einschätzung

Wir empfehlen Ihnen, bei einer geplanten Umverteilung des Vermögens zwischen Eheleuten Rücksprache mit uns zu halten. Das gilt auch für den Wunsch einer bloßen Schenkung. Egal in welcher Höhe.
Dieses Modell der Familienheimschaukel zeigt ein weiteres Mal, dass es durchaus Möglichkeiten gibt, Vermögen zwischen Eheleuten auch im privaten Bereich schenkungsteuerfrei zu „verteilen“. Wir stimmen zudem Ihr Gesamt-Nachfolgekonzept ab und betrachten nicht nur den Einzelfall der Schenkung. Vielmehr beraten wir Sie im Sinne einer nachhaltigen Nachfolgestrategie.

Sprechen Sie uns jederzeit gerne an!

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Akram Juja

Associate Partner, Steuerberater, Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.), Master of Science, Leiter Unternehmens- und Vermögensnachfolge

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