Die Gewerbesteuer: Was wäre, wenn wir sie abschaffen?
© peopleimages.com / Adobe Stock

26. Juni 2023

Die Gewerbesteuer: Was wäre, wenn wir sie abschaffen?

Kategorien: Unkategorisiert

“Was wäre, wenn …” ist unsere Serie über alternative Lösungen. Hier wird Bestehendes hinterfragt und fachlich neu gedacht. Das Ziel: Prozesse optimieren, Vorgänge verschlanken, Bürokratie abbauen. 

Die Gewerbesteuer wird auf Gewinne von Unternehmen erhoben. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil des deutschen Steuersystems. Aber ist sie wirklich notwendig? Was wäre, wenn wir die Gewerbesteuer abschaffen würden? 

Die Probleme mit der aktuellen Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist komplex und oft schwer verständlich. Einzelunternehmen und Personengesellschaften können einen Großteil der Gewerbesteuer auf ihre Einkommensteuer anrechnen. Dies gilt jedoch nicht für GmbHs und AGs – sie müssen die Gewerbesteuer auf ihren gesamten Gewinn zahlen. Zudem können bestimmte Betriebsausgaben die Gewerbesteuer nicht mindern, was zu einer Substanzbesteuerung führt. Auch die Festsetzung der Steuer ist kompliziert und das Bewertungsverfahren umstritten. Es gibt sogar Vermutungen, dass die gesamte Bewertung kippen könnte, da die Abgrenzungen zu Freiberufler:innen zum Teil keinen Sinn ergeben. Oder die Hinzurechnungen bei der Steuerberechnung verfassungswidrig sein können.  

Ein alternativer Ansatz: Die Gewerbesteuer als Zuschlag

Alternativ könnte die Gewerbesteuer als Zuschlag zur Einkommen- und Körperschaftsteuer erhoben werden. Dieses Modell funktioniert bei der Kirchensteuer seit Jahrzehnten gut. Die Finanzverwaltung berechnet die Steuer, setzt sie für die Kirchengemeinden fest und zieht sie ein. Für diese Leistung erhält der Fiskus einen prozentualen Anteil am Steueraufkommen. Ein solcher Gewerbesteuerzweckzuschlag würde alle Unternehmen belasten. Er könnte als einfacher Prozentsatz der Einkommen- oder Körperschaftsteuer berechnet werden.

Die potenziellen Vorteile der Abschaffung der Gewerbesteuer

Die Folgen einer solchen Änderung könnten erheblich sein:

  • Abschaffung des Verwaltungsapparates für die Gewerbesteuer in Städten und Gemeinden
  • Freisetzung von Verwaltungspersonal für den Versand von Bescheiden, Mahnungen und Beitreibungen
  • Möglichkeit, Verwaltungsangestellte in wichtigen kommunalen Bereichen einzusetzen
  • Entlastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzverwaltung, da keine aufwendige Unterscheidung zwischen “Freiberufler:innen” und “Gewerbetreibenden” mehr erforderlich ist
  • Entlastung weiterer Beteiligter im Steuerbereich, wie Bürger:innen, Unternehmer:innen, Steuerberater:innen und Finanzgerichte

Die notwendigen Schritte zur Abschaffung der Gewerbesteuer

Was müsste getan werden, um dies zu erreichen? Die Finanzverwaltung müsste ihre Festsetzungssoftware entsprechend programmieren und die Städte und Gemeinden müssten einen Prozentsatz festlegen. Dieser könnte so berechnet werden, dass das Steueraufkommen unverändert bleibt.

Unsere Einschätzung: Warum die Abschaffung der Gewerbesteuer sinnvoll ist

Ist das zu einfach? Vielleicht. Aber manchmal sind die einfachsten Lösungen auch die besten. Jetzt wäre die Zeit für Veränderung: Die Abschaffung der Gewerbesteuer. Ein effizienteres, gerechteres und einfacheres Steuersystem wartet auf uns. Schwierigkeiten in der Verwaltung und im Verständnis des bisherigen Systems weisen darauf hin, dass es wahrscheinlich nicht das Beste ist. Ich plädiere für die Abschaffung der Gewerbesteuer. 

Wie sehen Sie das?

Sven Rücker

Associate Partner, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer

Expert:innen zu diesem Thema

Keine passenden Personen gefunden.

Das könnte Sie auch interessieren

  • Fristverlängerung für Offenlegung der Jahresabschlüsse gefordert

    Eigentlich müssen Jahresabschlüsse spätestens innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag veröffentlicht werden. Somit müssten Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2022 bereits bis zum 31. Dezember 2023 offengelegt sein. Jetzt wendet sich der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) an das Bundesministerium der [...]

    Lars Rinkewitz

    22. Dez 2023

  • Jahressteuergesetz 2024 – Was hat sich geändert?

    Nun liegt der erste Aufschlag des Bundesfinanzministeriums für das Jahressteuergesetz 2024 auf dem Tisch. In dem 240 Seiten dicken Entwurf finden sich eher technische Steuerfragen. Die finanzielle Gesamtwirkung für den Bundeshaushalt ist kaum wahrnehmbar. Unter dem Strich steht eine minimale [...]

    Niels Webersinn

    11. Apr 2024

  • DAC7 und das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG).jpg

    Am 1. Januar 2023 ist das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (kurz: PStTG) in Kraft getreten. Damit wird die aktuelle europäische DAC7-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Dieses Gesetz regelt, welche Informationen zu Geschäften auf Online-Plattformen mit den Steuerbehörden geteilt werden müssen. Das neue Gesetz [...]

    Lars Rinkewitz

    16. Jan 2023