Die Greenwashing-Falle: Kehrseite des Umweltschutzes
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19. Juli 2023

Die Greenwashing-Falle: Kehrseite des Umweltschutzes

Wenn Unternehmen unwahre Angaben zum ökologischen Fußabdruck ihrer Produkte und Dienstleistungen machen, betreiben sie Greenwashing. Greenwashing führt dazu, dass Verbraucher:innen ihre Konsumentscheidung auf Basis falscher Informationen treffen und so nicht zur Transformation der Wirtschaft beitragen. Darum hat die EU-Kommission im Rahmen des European Green Deals bereits im März einen Vorschlag für eine Richtlinie veröffentlicht, die dem Greenwashing entgegenwirken soll. Alles, was Sie dazu wissen müssen, erfahren Sie hier.

Greenwashing: Warum Verbraucher:innen im Mittelpunkt des ökologischen Wandels stehen

Verbraucher:innen entscheiden durch ihre Kaufentscheidungen, welche Produkte und Dienstleistungen sich auf dem Markt durchsetzen. Deshalb tragen Sie auch eine zentrale Rolle im ökologischen Wandel der Wirtschaft. Damit sie diese einnehmen können, müssen Verbraucher:innen fundierte Entscheidungen auf Grundlage von ökologischen Angaben treffen können. Die EU-Kommission will das mit dem europäischen Grünen Deal sicherstellen und gegen falsche Umweltaussagen vorgehen. Verbraucher:innen sollen verlässliche, vergleichbare und überprüfbare Informationen erhalten und damit nachhaltigere Entscheidungen treffen können. 

Sowohl der neue Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft als auch die neue Verbraucheragenda priorisieren das Vorgehen gegen Greenwashing.

Der Industrieplan zum Grünen Deal bekräftigt: Verbraucher:innen sollen ihre Konsumentscheidungen auf Grundlage transparenter und zuverlässiger Informationen über die

  • die Nachhaltigkeit,
  • die Haltbarkeit und
  • den CO2-Fußabdruck

treffen können. Die Markttransparenz helfe bei der Einführung technologisch und ökologisch überlegener klimaneutraler Produkte. 

Greenwashing führt zu falschen Entscheidungen der Verbraucher:innen

Umweltaussagen sind Aussagen oder Darstellungen, die weder nach Unionsrecht noch nach nationalem Recht verpflichtend sind. Hierzu zählen Darstellungen durch Text, Bilder, grafische Elemente oder Symbole in jeder Form. Das schließt auch Etiketten, Markennamen, Firmennamen oder Produktbezeichnungen ein. Hierbei wird ausdrücklich oder stillschweigend angegeben, ein Produkt oder Gewerbetreibender sei

  • positiv oder neutral für die Umwelt,
  • weniger schädlich für die Umwelt als andere Produkte und Gewerbetreibende oder 
  • im Laufe der Zeit ökologisch verbessert worden.

Die Kommission führte 2020 und 2014 zwei Bestandsaufnahmen von Umweltaussagen durch. Sie untersuchte Stichproben von 150 Umweltaussagen auf die Grundsätze der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken. Kriterien dabei waren: Klarheit, Eindeutigkeit, Richtigkeit und Nachprüfbarkeit der Aussagen.

In der 2020 durchgeführten Studie stellte man fest: 53,3 Prozent der Umweltaussagen zu einer Vielzahl von Produktkategorien in der EU enthalten vage, irreführende oder unbegründete Informationen über die Umwelteigenschaften der Produkte.

Bei der Bestandsaufnahme von 2020 wurde auch die Begründung solcher Aussagen analysiert. Dabei untersuchte man auch die Klarheit, die Richtigkeit und das Ausmaß der überprüfbaren Nachweise. Bei der Analyse wurde festgestellt, dass die Unternehmen 40 Prozent der Aussagen nicht belegten.

Greenwashing: Die Kommission hat auch Umweltsiegel im Auge

Umweltzeichen und Siegel sind auch eine Art von Umweltaussagen. Darunter fallen:

  • Gütesiegel, 
  • Qualitätszeichen oder
  • gleichwertige Zeichen, die der Hervorhebung eines Produkts, eines Verfahrens oder eines Unternehmens in Bezug auf seine Umweltaspekte dienen.

Diese Zeichen und Siegel basieren manchmal auf Zertifizierungssystemen. Die Systeme überprüfen Produkte oder Dienstleistungen durch ein Verfahren und bestätigen die Einhaltung von selbst aufgestellten Anforderungen. Verbraucher:innen sollen am Siegel erkennen, was nachhaltig ist.

Umweltzeichen sind auf dem Binnenmarkt der EU nicht zentral geregelt. Sie decken verschiedene Aspekte ab, haben verschiedene operative Ansätze und unterliegen unterschiedlichen Kontrollniveaus. Außerdem stiftet die steigende Anzahl an ökologischen Qualitätssiegeln Verwirrung bei den Verbraucher:innen.

EU will die Verbraucherschutzvorschriften ergänzen

Greenwashing benachteiligt Unternehmen, die wirklich nachhaltige Produkte anbieten. Sie riskieren unnötig hohe Befolgungskosten, da die EU-Mitgliedstaaten mit der Einführung verschiedener nationaler Lösungen beginnen.

Die Kommission will all dem nun entgegenwirken. Unternehmen sollen in Zukunft nur noch belegbare Umweltaussagen treffen. Dabei helfen zentrale, verlässliche Zertifizierungen und Siegel. In Deutschland könnte beispielsweise der TÜV so eine Institution darstellen und Zertifizierungen durchführen.

Nachhaltigkeitsberichterstattung soll Greenwashing aufhalten

Die EU hat in der Unternehmensberichterstattung bereits mit der CSRD reagiert. Für große Teile des Mittelstands gelten ab 2025 einheitliche Berichtsstandards. Diese Nachhaltigkeitsberichterstattung wird auch einer Prüfungspflicht unterliegen. Das gewährleistet die Verlässlichkeit und Vergleichbarkeit der Angaben und erschwert Greenwashing.

Auf Produktebene will die EU-Kommission ebenfalls einen Schritt weitergehen: Sie will Verbraucher:innen in die Lage versetzen, dass sie ihre Konsumentscheidung auf wahrheitsgemäße und sachgerechte Informationen stützen. Dies setzt voraus, dass Unternehmen auch weiterhin Umweltaussagen tätigen. Diese müssen sie dann aber vorab verifizieren lassen. Würden die Unternehmen nämlich auf entsprechende Angaben verzichten, wäre die Information für Verbraucher:innen zu umständlich. 

Individuelle Klimaschutzentscheidungen sollen einfach sein.

Unsere Einschätzung

In erster Linie sprechen natürlich viele moralische Gründe gegen Greenwashing. Zudem setzen sich Unternehmen unnötigen rechtlichen Risiken aus. Es nagt außerdem an der Reputation, wenn sich Angaben als nicht wahrheitsgemäß oder irreführend herausstellen. Prominente Beispiele hierfür gibt es bereits. Wir raten deshalb: Unternehmer:innen sollten immer die Belegbarkeit sowohl der Nachhaltigkeit ihrer Produkte und Dienstleistungen als auch der Gütesiegel überprüfen. Wenn Sie dabei oder bei der Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten Hilfe benötigen, sprechen Sie uns gerne an.

 

Thilo Marenbach

Partner, Vorstand, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Sustainability Auditor

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