16. Dezember 2022

Die Highlights des Jahressteuergesetz 2022

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Der Bundestag hat am 2. Dezember 2022 das Jahressteuergesetz 2022 mit wichtigen Ergänzungen und Abweichungen gegenüber dem Regierungsentwurf verabschiedet. Die Zustimmung des Bundesrats erfolgte am 16. Dezember 2022.

Am 2. August 2022 hatten Sie im Beitrag “Entwurf für das Jahressteuergesetz 2022 – Das plant der Gesetzgeber” bereits einen ersten Überblick zu den geplanten Änderungen erhalten. Im Folgenden finden Sie hier die Highlights des Jahressteuergesetzes:

Jahressteuergesetz 2022: Wichtige Änderungen im Einkommensteuergesetz

  • Steuerbefreiung für bestimmte Photovoltaikanlagen (ab 1.1.2022), § 3 Nr. 72 EStG
  • Änderungen der Regelung zum häuslichen Arbeitszimmer, § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG (ab 2023)
  • Anpassung der Homeoffice-Pauschale von 600 Euro auf 1.260 Euro pro Jahr (ab 2023)
  • Der Ansatz von aktiven und passiven Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) kann unterbleiben, wenn die jeweilige Ausgabe oder Einnahme den Betrag von derzeit 800 Euro nicht übersteigt (ab 2022)
  • Anhebung des linearen AfA-Satzes für die Abschreibung von Wohngebäuden von derzeit zwei auf drei Prozent (§ 7 Absatz 4 EStG – ab 2023)
  • Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages von bisher 1.200 Euro auf 1.230 Euro (ab VZ 2023)
  • Vollständiger Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen ab 2023
  • Verfahrensverbesserungen bei der Riester-Förderung
  • Die Energiepreispauschale (EPP) für Renten- und Versorgungsbeziehende wird als steuerpflichtige Einnahmen vollständig der Besteuerung unterliegen
  • Eine ehegattenübergreifende Verlustverrechnung bei den Kapitaleinkünften in der Veranlagung wird nun gesetzlich ermöglicht (ab VZ 2022)
  • Erhöhung des Sparer-Pauschbetrags (§ 20 Absatz 9 EStG) von derzeit 801 Euro auf 1.000 Euro bei Ledigen bzw. in Fällen der Zusammenveranlagung von derzeit 1.602 Euro auf 2.000 Euro (ab VZ 2023)
  • Erhöhung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende um 252 Euro auf 4.260 Euro (ab VZ 2023)
  • Erhöhung des Ausbildungsfreibetrags von 924 Euro auf 1.200 Euro (ab VZ 2023)

Wichtige Änderung im EU-Energiekrisenbeitragsgesetz

Einführung des EU-Energiekrisenbeitrags, also die Einführung einer Übergewinnsteuer für bestimmte Unternehmen, die im Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich tätig sind.

Jahressteuergesetz 2022 und die Änderungen im Umsatzsteuergesetz

  • Anpassung der Regelung zur Unternehmereigenschaft.  Unternehmer:innen können demnach auch nicht rechtsfähige Personengemeinschaften, wie z. B. Bruchteilsgemeinschaften sein.
  • Nullsteuersatz auf die Lieferung, die Einfuhr und den innergemeinschaftlichen Erwerb sowie die Installation von Photovoltaikanlagen einschließlich der Stromspeicher (ab 2023)
  • Um Unionsrecht umzusetzen, werden mit der neuen Vorschrift Zahlungsdienstleister verpflichtet, über bestimmte grenzüberschreitende Zahlungen zu informieren.
  • Die Betragsgrenze zur Steuererleichterung von steuerbegünstigten Körperschaften nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG wird von 35.000 Euro auf 45.000 Euro angehoben (ab 2023)

Wichtige Änderungen im Bewertungsgesetz

Im Bewertungsgesetz werden insbesondere das Ertrags- und Sachwertverfahren zur Bewertung bebauter Grundstücke sowie die Verfahren zur Bewertung in Erbbaurechtsfällen und Fällen mit Gebäuden auf fremdem Grund und Boden an die geänderte Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) vom 14. Juli 2021 (BGBl. I S. 2805) angepasst. In unserem Beitrag vom 5. Dezember 2022 erfahren Sie die Details.

Unsere Einschätzung

Die aufgeführte Auflistung ist nicht abschließend. Das Jahressteuergesetz umfasst weitere Änderungen und umfangreiche Ergänzungen in der Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Abgabenordnung, im Umwandlungssteuergesetz und vielen anderen Gesetzen. Besonders in diesem Jahr hat der Gesetzgeber mit dem Jahressteuergesetz notwendige Anpassungen vorgenommen. Jedoch ist bei vielen einzelnen Vorschriften Vorsicht geboten – unter anderem bei der steuerlichen Würdigung im Bereich der Immobilienbesteuerung oder auch bei der Besteuerung der Dezemberhilfe-Gas.
Haben Sie Fragen zum Jahressteuergesetz 2022 oder den darin beschlossenen Änderungen? Dann sprechen Sie uns jederzeit gerne an!

 

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