Darauf sollten Sie beim Abschluss einer Directors-and-Officers-Versicherung (D&O) unbedingt achten
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29. November 2023

Darauf sollten Sie beim Abschluss einer Directors-and-Officers-Versicherung (D&O) unbedingt achten

Eine D&O Versicherung, umgangssprachlich auch Managerhaftpflichtversicherung genannt, schützt Führungskräfte vor Haftungsansprüchen. Sie richtet sich an alle Führungskräfte, die Entscheidungen in Bezug auf finanzielle Auswirkungen für ihr Unternehmen treffen. Wer Entscheidungen trifft und Verantwortung trägt, haftet auch. Das gilt für Führungskräfte unterschiedlicher Personengesellschaften oder juristischer Personen – zum Beispiel Firmeninhaber:innen, Geschäftsführer:innen einer GmbH oder Vorstände einer GmbH oder eines Vereins.

Was Sie zu D&O Versicherungen wissen müssen, erfahren Sie hier.

Directors-and-Officers-Versicherung (D&O): Wann liegt ein Versicherungsfall vor?

Es gilt das Anspruchserhebungsprinzip in Verbindung mit dem Verstoß-Prinzip. Das bedeutet: Regelmäßig wird die versicherte Person (beispielsweise ein Vorstandsmitglied) durch einen Dritten oder das Unternehmen selbst in Anspruch genommen (sogenanntes claims-made-prinzip). In diesem Fall liegt ein Versicherungsfall vor, der zu melden ist. Eine andere Frage, insbesondere aus Unternehmensperspektive, ist, wann ein Schaden entdeckt wurde und ein Anspruch geltend zu machen wäre.

Checkliste D&O Versicherung: Darauf sollten Sie achten

Es gibt sehr viele Versicherungspolicen mit unterschiedlichen Formulierungen und Fragebögen auf dem Markt. Zur Orientierung haben wir Ihnen eine Checkliste mit den wichtigsten Punkten für eine D&O-Versicherung zusammengestellt, 

Zeitliche Umfang des D&O Versicherungsschutzes

Jeder Fragebogen eines Versicherungsunternehmens enthält ein Warranty Statement. Dabei handelt es sich um eine Frage zu begangenen Pflichtverletzungen vor Abschluss des Versicherungsvertrages. Bei Warranty – Fragen sind bestimmte Formulierungen ausschlaggebend. Sie bestimmen, ob innerhalb der Rückwärtsversicherung, das ist ein Versicherungsschutz für Pflichtverletzungen vor Abschluss einer D&O Versicherung, in Zukunft Versicherungsschutz nach einer Inanspruchnahme gewährt wird oder nicht.

Achten Sie darauf, dass das Warranty Statement keinen Interpretationsraum zulässt, wie zum Beispiel durch Formulierungen wie: „dem Unterzeichner sind vorrangige Pflichtverletzung nicht bekannt oder hätte diese erkennen müssen“.

D&O-Versicherungen: Deckungssumme

Der Versicherungsgeber lässt Sie innerhalb der Versicherungspolice oft selbstständig eine Deckungssumme bestimmen. Sie sollten auf keinen Fall wahllos eine Summe nennen. Als Orientierungshilfe für eine Deckungsmindestsumme empfiehlt sich die Hälfte des Eigenkapitals oder 100 Prozent der Bilanzsumme des Unternehmens zugrunde legen. Sie sollten ihre Deckungssumme immer etwas höher als nötig angeben, denn erfahrungsgemäß werden ca. 70 Prozent der Kapazitäten für Abwehrkosten verbraucht und etwa 30 Prozent bleiben für den Schadenausgleich. Das bedeutet, dass Sie bei einem höheren Vermögensschaden als die angegebene Deckungssumme, aus eigenen Mitteln für aufkommen müssen und bei intensiven und langwierigen Auseinandersetzungen die Abwehrkosten den eigentlichen Schadensausgleich regelmäßig übersteigen.

Zudem: Wächst Ihr Unternehmen, müssen auch die versicherten Deckungssummen angepasst werden.

D&O Versicherungsschutz bei Mehrheits- und Minderheitsbeteiligung

Sollten Mehrheitsbeteiligungen bestehen, das heißt, die Gesellschaft hält Anteile an  anderen Unternehmen, müssen Sie sich darüber im Klaren sein, ob Sie einen Versicherungsschutz auch für Ihre Tochtergesellschaften wünschen. Wenn ja, sollten Sie abklären, ob die Tochtergesellschaften ohne explizite Vereinbarung bereits durch die Ihnen vorliegende D&O Versicherungspolice mitversichert sind. Besteht keine Mitversicherung der Tochtergesellschaften durch Ihre Versicherungspolice, sollten Sie klären, ob diese nicht schon durch eine andere (eigene) D&O Versicherungspolice versichert ist.

D&O Versicherungen: Deckungslücken schließen

Sie sollten unbedingt darauf achten, dass neben der D&O Versicherung auch eine Strafrechtsschutz- und Vertrauensschadenversicherung für Ihr Unternehmen besteht. Während die Strafrechtsschutzversicherung die Kosten eines Strafverteidigers übernimmt, übernimmt die D&O Versicherung die Kosten nur, wenn das Strafverfahren im Zusammenhang mit einem zivilrechtlichen Versicherungsfall steht. Gerade vor dem Hintergrund des neuen Hinweisgeberschutzgesetzes ist vermehrt mit Strafanzeigen zu rechnen, weshalb eine gesonderte Strafrechtsschutzversicherung überlegenswert erscheint.

Ebenso empfehlen wir den Abschluss einer Vertrauensschadenversicherung, da diese die Deckung bei einer absichtlichen Vermögensschädigung durch eine von Ihnen eingesetzte Vertrauenspersonen übernimmt. Wichtig ist es schließlich, Deckungslücken zu schließen, ansonsten besteht für Sie keine Kostenübernahme bei Strafverteidigung oder aber bei einer absichtlichen Vermögensschädigung.  

Unsere Einschätzung

Unsere Erfahrung lehrt, dass D&O-Versicherungen sinnvoll sind, wenn Sie sorgfältig abgeschlossen werden. Die kleine Checkliste markiert die neuralgischen Punkte. Wenn Sie diese Klippen mit juristischer Unterstützung umgehen wollen, stehen wir Ihnen zur Verfügung.

Jens Bühner

Partner, Rechtsanwalt, LL.M., Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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