Kostenlose Webinare zur E-Rechnung – Bereiten Sie sich auf die neuen Regelungen ab 2025 vor. Experten bieten praxisnahe Tipps und Lösungen.
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23. September 2024

E-Rechnung 2025: Die Zukunft der Rechnungsstellung – Sind Sie bereit?

Kategorien: Steuerberatung

Ab dem 1. Januar 2025 wird der Empfang der E-Rechnung Pflicht! Höchste Zeit, sich auf die bevorstehenden Änderungen vorzubereiten. Die digitale Rechnungsstellung bringt zahlreiche Vorteile mit sich, und wir möchten Ihnen helfen, diese Herausforderungen erfolgreich zu meistern. Daher laden wir Sie herzlich zu unseren kostenlosen Webinaren ein: „Die E-Rechnung kommt – Sind Sie bereit?“ 

Warum ist die E-Rechnung wichtig? 

Die E-Rechnung ist mehr als nur ein Trend – sie ist eine Notwendigkeit. Unternehmen, die auf E-Rechnungen umsteigen, profitieren von einer automatisierten Verarbeitung, schnelleren Zahlungszyklen und reduzierten Fehlerquellen. Eine E-Rechnung ist nicht nur digital erstellt, sondern enthält strukturierte Daten, die von Computersystemen automatisch verarbeitet werden können. So wird die Rechnungsbearbeitung effizienter, transparenter und fehlerfreier. 

Was ändert sich ab 2025? 

Ab 2025 müssen Unternehmen E-Rechnungen zunächst einmal annehmen können. Ein E-Mail-Postfach reicht grundsätzlich, um diese Empfangsbereitschaft zu erfüllen. Papierrechnungen bleiben zunächst erlaubt. Andere digitale Formate als Rechnungen (z.B. PDF-Dateien) auch, sofern Empfänger:innen zustimmen. Mit der Einführung der E-Rechnung müssen Unternehmen, aber auch Vermieter:innen bestimmte Anforderungen erfüllen. Dazu gehören: 

  • Strukturierte Daten: Rechnungen müssen in einem maschinenlesbaren Format vorliegen (z. B. ZUGFeRD, XRechnung oder EDI). Eine Rechnung im PDF-Format gilt nicht als E-Rechnung, es sei denn, sie enthält diese strukturierten Daten. 
  • Technische Voraussetzungen: Unternehmen und Vermieter:innen müssen sicherstellen, dass ihre Systeme E-Rechnungen verarbeiten können. Dies erfordert unter Umständen Investitionen in Softwarelösungen. 
  • Rechtliche Aspekte: Es ist wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen und einzuhalten, um Bußgelder und rechtliche Probleme zu vermeiden. 

Was gilt nicht mehr als Rechnung? 

Ab 2025 verlieren bestimmte Rechnungsformate ihre Gültigkeit, wenn sie nicht den neuen Anforderungen entsprechen. Dazu gehören: 

  • Rechnungen ohne strukturierte Daten 
  • Manuell erstellte Rechnungen, die nicht maschinenlesbar sind 
  • PDF-Rechnungen, die keine relevanten Informationen für die automatisierte Verarbeitung enthalten 

Warum ist die E-Rechnung auch für Vermieterinnen und Vermieter wichtig? 

Aktuell ein großes praktisches Thema: Auch vermietende Personen sind Unternehmer:innen aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht, obwohl sie vielleicht nur umsatzsteuerfreie Einnahmen aus Vermietungen generieren. Daher haben auch sogenannte “private” vermietende Personen, z.B. von Wohnungen, die E-Rechnungslegungspflicht zu beachten und müssen ab dem 1.1.2025 entsprechend empfangsbereit sein. Bei der Ausstellung von E-Rechnungen ab 2027/2028 kann es gegebenenfalls anders aussehen. Aktuell sind Erleichterungen seitens der Regierung oder des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) nicht absehbar.  

Die E-Rechnung sorgt für eine automatisierte, fehlerfreie und schnelle Verarbeitung von Abrechnungen und spart somit auch Vermietenden Personen Zeit und Kosten. Da es sich um strukturierte Daten handelt, können die Rechnungen direkt in die Buchhaltungssysteme der Mieter: innen eingelesen und weiterverarbeitet werden – ohne manuelle Eingriffe. 

Unsere Webinare – Ihre Chance zur Vorbereitung 

In unseren exklusiven, kostenlosen Webinaren erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um sich optimal auf die E-Rechnung vorzubereiten. Egal, ob Sie bereits digitale Rechnungen nutzen oder neu in diesem Bereich sind, unsere Veranstaltungen bieten wertvolle Einblicke. 

Inhalte unserer Webinare: 

  • Praxisorientierte Einführung in die E-Rechnung: Was ändert sich konkret ab 2025? 
  • Technische Voraussetzungen und Lösungen: Wie integrieren Sie die E-Rechnung problemlos in Ihren Arbeitsalltag? 
  • Umsetzungsstrategien für Unternehmen und Vermieter: innen: Wer ist betroffen und was bedeutet die neue Regelung speziell für Vermieter: innen? 

Termine: 

Jede Veranstaltung dauert etwa 45 bis 60 Minuten und besteht aus einem kompakten Vortrag sowie einer Fragerunde, in der Sie individuelle Anliegen klären können. 

Unsere Experten: 

  • Lars Rinkewitz: Steuerberater und Diplom-Kaufmann bei ECOVIS KSO – Er erklärt die rechtlichen Hintergründe der E-Rechnung. 
  • Christian Rühlemann: IT-Berater und Geschäftsführer der Flexcon IT GmbH & Co. KG – Er gibt wertvolle Tipps zur technischen Implementierung. 

Warum sollten Sie teilnehmen? 

Die Umstellung auf die E-Rechnung geht schnell voran. Verpassen Sie nicht die Gelegenheit, sich umfassend und praxisnah zu informieren! Wir zeigen Ihnen, wie Sie ohne großen Aufwand den gesetzlichen Anforderungen gerecht werden und gleichzeitig Ihre internen Prozesse effizienter gestalten. 

Jetzt anmelden und den Wandel aktiv gestalten! 

Sichern Sie sich einen der begrenzten Plätze und bereiten Sie Ihr Unternehmen optimal auf die Zukunft der Rechnungsstellung vor. Ihre Teilnahme an unseren Webinaren wird Ihnen helfen, die E-Rechnung erfolgreich zu implementieren und die Vorteile der digitalen Rechnungsstellung zu nutzen. 

Steuerberater Lars Rinkewitz und Geschäftsführer von Flexcon IT Christian Rühlemann freuen sich auf Ihre Anmeldung und darauf, Sie bei unseren Webinaren willkommen zu heißen! 

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