Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns zum 01.01.2024 und 01.01.2025
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18. August 2022

Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns zum 01.01.2024 und 01.01.2025

Am 26.06.2023 hat die Mindestlohnkommission für das Jahr 2024  eine Empfehlung für eine Erhöhung des Mindestlohns auf 12,41 Euro ausgesprochen. Für das Jahr 2025 soll eine Erhöhung auf 12,82 Euro erfolgen. 

Die Mindestlohnkommission empfiehlt die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns

Der gesetzliche Mindestlohn wurde erstmals im Jahre 2015 eingeführt und betrug damals 8,50 Euro pro Stunde. Er gilt als unterste Lohngrenze für nahezu alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Das Mindestlohngesetz (MiLoG) sieht eine turnusmäßige Anpassung dieser Untergrenze vor. Dafür hat der Gesetzgeber eine ständige unabhängige Mindestlohnkommission eingerichtet. Sie spricht alle zwei Jahre eine Empfehlungen für die Mindestlohnhöhe aus. Sie besteht aus Vertreter:innen von

  • Gewerkschaften,
  • Arbeitgeberverbänden
  • und der Wissenschaft.

Die Kommission prüft in einer Gesamtabwägung, welcher Mindestlohn geeignet ist. Ziele sind

  • ein angemessener Schutz von Arbeitnehmer:innen,
  • faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen
  • und keine Gefährdung der Beschäftigung.

Bei ihrer Empfehlung der Höhe orientiert sich die Mindestlohnkommission auch an der Tarifentwicklung (§ 9 MiLoG).

Aktueller Stand des Mindestlohns

Derzeit liegt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland bei 12,00 Euro pro Stunde. Grundlage für die Anhebung zum 01.10.2022 war die Verabschiedung des Mindestlohnerhöhungsgesetzes. Das ist nicht üblich, denn grundsätzlich sollen Mindestlohn-Anpassungen auf Grundlage der Beschlüsse der Mindestlohnkommission erfolgen. Die letzte Erhöhung stellte also eine Ausnahme von der Regel dar.

Mindestlohn: Anstehende Erhöhungen für 2024 und 2025

Nun hat die Mindestlohnkommission am 26.06.2023 beschlossen, dass zum 01.01.2024 eine Erhöhung des Mindestlohns auf 12,41 Euro erfolgen soll. Eine weitere Anpassung ist dann zum Jahresbeginn 2025 auf 12,82 Euro vorgesehen. Bundesarbeitsminister Heil kündigte eine Umsetzung des Beschlusses der Mindestlohnkommission an.

Laut Bundesregierung profitieren mehr als sechs Millionen Menschen in Deutschland von der Anpassung. Hierunter befinden sich insbesondere Frauen und Menschen aus Ostdeutschland, die häufig im Niedriglohnsektor beschäftigt sind.

Unsere Einschätzung

Kritiker bemängeln, dass die empfohlenen Erhöhungen für die kommenden Jahre nicht den Vorgaben der EU-Mindestlohn-Richtlinie entsprechen würden. Die Richtlinie, die im Oktober 2022 verabschiedet wurde, soll bis November 2024 in nationales Recht übertragen werden. Sie sieht unter anderem vor, dass der Mindestlohn 60 Prozent des mittleren Lohns eines Vollzeitbeschäftigten entsprechen muss. 

Es bleibt abzuwarten, ob der Bund zur Umsetzung der Richtlinie eine Korrektur der angestrebten Mindestlohnwerte anstreben wird. 

Arbeitgeber:innen raten wir: Prüfen Sie bestehende Arbeitsverträge mit vorgegebener Wochenarbeitszeit rechtzeitig und passen Sie die Mindestlöhne an! 

Wenn Sie weitere Fragenzum gesetzlichen Mindestlohn haben, sprechen Sie uns gerne an. Wir beraten Sie gerne!

Jens Bühner

Partner, Rechtsanwalt, LL.M., Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Expert:innen zu diesem Thema

Marcus Büscher

Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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