Das neue EU-Lieferkettengesetz im Detail: Zivilrechtliche Haftung
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13. November 2023

Das neue EU-Lieferkettengesetz im Detail: Zivilrechtliche Haftung

Kategorien: Rechtsberatung

Mit dem geplanten EU-Lieferkettengesetz kommen erhebliche Veränderungen auf Unternehmen zu. Das derzeitige deutsche Lieferkettengesetz bleibt jedoch hinter dem europäischen Entwurf zurück. Alles, was Sie zur zivilrechtlichen Haftung im neuen EU-Lieferkettengesetz wissen müssen, erfahren Sie hier.

EU-Lieferkettengesetz: Zivilrechtliche Haftung im bisherigen Entwurf

Der Richtlinienentwurf sieht, anders als das deutsche Lieferkettengesetz, ausdrücklich eine zivilrechtliche Haftung vor. Ob diese tatsächlich erhalten bleibt, wird erst bei Inkrafttreten der Richtlinie rechtskräftig beurteilt werden können. Aufgrund der zu erwartenden Haftungsrisiken ist es sinnvoll, sich einen Überblick über die geplanten Regelungen zu verschaffen.

Wer ist vom neuen EU-Lieferkettengesetz betroffen?

Die von der EU Kommission anvisierte Haftung betrifft die Unternehmen selbst. Es geht im Detail um die Haftung im Außenverhältnis. Die zivilrechtliche Haftung von Unternehmen ist in Artikel 22 des Richtlinienvorschlags geregelt. Diese Haftung greift, wenn Pflichten oder Verstöße gegen Artikel 7 und 8, die die Vermeidung oder Beseitigung negativer Auswirkungen vorschreiben, durch die Unternehmen verursacht werden.

Was spricht für das EU-Lieferkettengesetz?

Ein Argument für die Einführung der zivilrechtlichen Haftung ist darin begründet, dass gerade dieser Aspekt in den verschiedenen Rechtssystemen Europas nur unzureichend geregelt ist. Infolge der unterschiedlichen nationalen Regelungen entstehen unterschiedliche Ergebnisse in haftungsrechtlichen Fragen. Das führt dazu, dass es zu Wettbewerbsverzerrungen kommen kann. Gleiche Bedingungen können daher nur erzeugt werden, wenn in allen Mitgliedsstaaten eine gleiche Haftungsregelung besteht.

Was sind die Nachteile des EU-Lieferkettengesetzes?

Problematisch am Vorschlag über die zivilrechtliche Haftung ist, dass die Frage der Beweislast offen bleibt. Eine solche ergebnisoffene Regelung ist schwierig, da in der Folge uneinheitlichen und haftungsrechtlichen Konsequenzen Tür und Tor geöffnet werden. Der Entwurf bringt nun auch größere haftungsrechtliche Konsequenzen für Unternehmen mit sich, da es bislang mit dem deutschen Lieferkettengesetz kaum Regressmöglichkeiten im Außenverhältnis gab.

Unsere Einschätzung

Die Einführung einer zivilrechtlichen Haftung würde für Unternehmen neue Risiken mit sich bringen. Gleichzeitig kann dies auch eine Chance für einen fairen globalen Wettbewerbsablauf sein. In jedem Fall sollten Sie den aktuellen Gesetzgebungsprozess aktiv verfolgen, um im Falle der Implementierung auf mögliche Konsequenzen vorbereitet zu sein. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Hilfe bei der Vorbereitung brauchen.

 

 

 

Jens Bühner

Partner, Rechtsanwalt, LL.M., Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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