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29. November 2024

EU-Produktsicherheitsverordnung 2024 – neue EU-Regeln für Händler:innen und Hersteller:innen

Kategorien: Rechtsberatung

Inhaltsverzeichnis

EU-Produktsicherheitsverordnung: Ab dem 13. Dezember 2024 gelten in der EU strengere Regeln für die Sicherheit von Verbraucherprodukten. Die neue EU-Produktsicherheitsverordnung (General Product Safety Regulation, kurz GPSR) bringt weitreichende Änderungen für Hersteller:innen, Händler:innen und andere Wirtschaftsakteur:innen mit sich. Hier ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen: 

Welche Unternehmen von der GPSR betroffen sind 

Die GPSR gilt für alle Unternehmen, die Verbraucherprodukte in der EU herstellen, importieren oder verkaufen. Eine wichtige Neuerung ist, dass nun auch Fulfillment-Dienstleister:innen sowie Betreiber:innen von Online-Marktplätzen zur Einhaltung der Verordnung verpflichtet sind. 

Produkte im Fokus der neuen EU-Produktsicherheitsregeln 

Die Produktsicherheitsverordnung, einschließlich vorheriger Risikoanalyse, betrifft grundsätzlich alle Produkte, die für Verbraucher:innen bestimmt sind oder von diesen genutzt werden könnten  – unabhängig davon, ob sie im B2C- oder B2B-Bereich vertrieben werden. 

Ausgenommen sind lediglich Produkte, die ausschließlich für den gewerblichen Gebrauch vorgesehen sind und unter normalen Umständen nicht von Verbrauchenden genutzt werden. 

Neue Produktsicherheitsanforderungen für Hersteller:innen, Händler:innen und Marktplätze – was ändert sich?

Für Hersteller:innen:

  • Verpflichtende Durchführung einer Risikoanalyse für jedes Produkt 
  • Erstellung technischer Unterlagen zur Dokumentation der Produktsicherheit 
  • Verschärfte Rückverfolgbarkeitsanforderungen 

Für Händler:innen:

  • Prüfpflicht, ob Produkte korrekt gekennzeichnet sind und Sicherheitsanforderungen erfüllen 
  • Erweiterte Informationspflichten im Online-Handel (z. B. Angabe von Herstellerdaten) 
  • Meldepflichten bei unsicheren Produkten 

Für Online-Marktplätze:

  • Neue Sorgfaltspflichten bei der Überprüfung von Produktangeboten sollen die Sicherheit und Rechtskonformität der Produkte gemäß der Produktsicherheitsverordnung gewährleisten  
  • Kooperationspflichten mit Behörden bei Produktrückrufen 

Was Unternehmen tun müssen, um die GPSR zu erfüllen

  1. Prüfen Sie, welche Ihrer Produkte von der GPSR betroffen sind 
  2. Passen Sie Ihre internen Prozesse an die neuen Anforderungen an 
  3. Schulen Sie Ihre Mitarbeiter:innen zu den neuen Pflichten 
  4. Überarbeiten Sie Ihre Produktbeschreibungen im Online-Shop 
  5. Stellen Sie sicher, dass Sie die erforderlichen Produktinformationen und technischen Unterlagen vorhalten können 

Unsere Einschätzung zur Vorbereitung auf die Produktsicherheitsverordnung in Unternehmen 

Die neue EU-Produktsicherheitsverordnung stellt Unternehmen vor große Herausforderungen, insbesondere bei der Risikoanalyse und den erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen. 

Wer jetzt die nötigen Vorbereitungen trifft, kann Abmahnungen und andere rechtliche Risiken vermeiden. Zudem bietet die GPSR die Chance, das Vertrauen der Verbraucher:innen durch erhöhte Produktsicherheit und Transparenz zu stärken. 

Nutzen Sie die verbleibende Zeit bis zum Inkrafttreten der Produktsicherheitsverordnung, um Ihre Prozesse GPSR-konform zu gestalten. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich die Konsultation durch Rechtsexpert:innen, um alle Anforderungen rechtssicher umzusetzen. Wenden Sie sich bei Fragen an unseren Rechtsanwalt Maurice Kettern 

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