Gleichzeitige Zahlung von Geschäftsführergehalt und Pension – Was ändert sich?
©insta_photos/ AdobeStock

17. Februar 2025

Gleichzeitige Zahlung von Geschäftsführergehalt und Pension – Was ändert sich?

Kategorien: Steuerberatung

Inhaltsverzeichnis

Die gleichzeitige Zahlung von Geschäftsführergehalt und betrieblicher Altersversorgung (Pension) ist ein Thema, das viele Gesellschafter-Geschäftsführer:innen beschäftigt. Gerade in GmbHs, bei denen eine betriebliche Altersvorsorge vereinbart wurde, war bisher Vorsicht geboten. Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) mit entsprechender Umsetzung in BMF-Schreiben sorgen jedoch für neue Klarheit. 

Ausgangslage: Pension und Weiterbeschäftigung

Viele Gesellschafter-Geschäftsführer:innen sichern sich über ihre Gesellschaft eine betriebliche Altersversorgung. Dabei wird nach Eintritt des vereinbarten Versorgungsfalls eine Pension gezahlt. Gleichzeitig kommt es jedoch häufig vor, dass diese Pensionäre aufgrund ihrer Expertise oder Kundenbeziehungen weiterhin als Geschäftsführer:in tätig sind – und dafür eine Vergütung in Form eines Gehalts beziehen. 

Diese Konstellation stellte bislang ein steuerliches Risiko dar. Die bisherige Auffassung der Finanzverwaltung (vgl. BMF-Schreiben vom 18.09.2017) war eindeutig: Eine parallele Zahlung von Geschäftsführergehalt und Pension ohne Anrechnung führte zu einer verdeckten Gewinnausschüttung. Dadurch konnten erhebliche steuerliche Nachteile entstehen. 

Das neue Urteil des BFH

Am 15. März 2023 urteilte der BFH (Az. I R 41/19) jedoch anders und änderte die bisherige Rechtslage grundlegend. Nach Ansicht des BFH liegt keine gesellschaftlich veranlasste Zahlung – und damit keine verdeckte Gewinnausschüttung – vor, soweit das Gehalt die Differenz zwischen der Versorgungszahlung und den letzten Aktivbezügen nicht überschreitet.  

Das Gericht begründet die Entscheidung damit, dass ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter im Falle dessen weiteren Beschäftigung nach vereinbartem Versorgungsbeginn – das Gehalt entweder auf die Versorgungszahlungen anrechnen oder der Versorgungsbeginn aufschieben. Nur dann würden gleichzeitige Zahlungen von Pension und Geschäftsführer-Gehalt dem Fremdvergleichsgrundsatz standhalten.  

Anpassung der Finanzverwaltung

Infolge des BFH-Urteils hat das Bundesfinanzministerium (BMF) sein Schreiben vom 18.09.2017 durch das Schreiben vom 30.08.2024 geändert. Dieses greift die Grundsätze des BFH auf und schafft Klarheit: 

  • Wird die Pension in der Auszahlungsphase mit einem reduzierten Gehalt kombiniert, liegt keine verdeckte Gewinnausschüttung vor, sofern die Differenzregelung eingehalten wird. 
  • Alternativ können Unternehmen auch eine Verschiebung der Pensionsfälligkeit vereinbaren, um steuerliche Konflikte zu vermeiden. 

Was bedeutet das für Gesellschafter-Geschäftsführer:innen?

Durch die geänderte Rechtslage können GmbHs ihre Pensionsvereinbarungen flexibler gestalten, ohne steuerliche Nachteile zu riskieren. Wichtig ist jedoch, dass die Vereinbarungen und Zahlungen gut dokumentiert sind und einem Fremdvergleich standhalten. Vor allem die Begründung für die Gehaltshöhe sollte nachvollziehbar und angemessen sein. Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen der Gesellschaft sollten auf eine klare Trennung der Zahlungen achten. 

Für Gesellschafter-Geschäftsführer:innen stellt sich auch die Frage, wie sich die Vergütung in der Praxis optimieren lässt, um steuerliche Vorteile zu nutzen. Zudem sollten bestehende Regelungen prüfen lassen, ob eine Anpassung notwendig ist, um die neuen Anforderungen des BFH und des Finanzamts zu erfüllen. 

Unsere Einschätzung

Das BFH-Urteil vom 15. März 2023 bringt eine erhebliche Entlastung für Gesellschafter-Geschäftsführer:innen, die ihre Pension beziehen und weiterhin tätig sind. Durch die Anpassung der Finanzverwaltung wurden praxisnahe Lösungen geschaffen, die den komplexen Anforderungen gerecht werden. Dennoch sollten Unternehmer:innen ihre bestehenden Pensionsregelungen sowie die Höhe der Vergütung sorgfältig prüfen und gegebenenfalls steuerlichen Rat einholen, um verdeckte Gewinnausschüttungen zu vermeiden. Die Dokumentation und rechtzeitige Anpassung der Fälligkeit von Zahlungen spielen hierbei eine zentrale Rolle. 

Mit der Einhaltung dieser neuen Richtlinien können Gesellschaften nicht nur steuerliche Risiken minimieren, sondern auch eine langfristige Weiterbeschäftigung von Gesellschafter-Geschäftsführer:innen sichern. Bei Unsicherheiten hilft ein erfahrener Steuerberater dabei, die richtige Balance zwischen Pension und Gehalt zu finden. Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich vertrauensvoll an Daniel Scherstnew 

Das könnte Sie auch interessieren

  • Jahressteuergesetz 2026: Das ändert sich für Unternehmen

    Höhere Nachzahlungszinsen ab 2027, eine grundlegend neue Umsatzsteuer-Organschaft und erstmals eine gesetzliche Kaufpreisaufteilung bei Immobilien: Wir ordnen die wichtigsten Punkte aus dem Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026 für Sie ein.  Update 14.08.2026: Das Bundeskabinett hat am 12.08.2026 den Gesetzentwurf [...]

    Lars Rinkewitz

    02. Juli 2026

  • DAC8-Umsetzungsgesetz: Krypto-Meldepflichten erklärt

    Das Finanzministerium hat den Entwurf des DAC8-Umsetzungsgesetzes zur Umsetzung der EU-Richtlinie veröffentlicht. Ziel ist mehr Steuertransparenz und Datenaustausch für Kryptowerte und E-Geld-Produkte. Wer ist betroffen? Welche Meldepflichten gelten? Wir geben Ihnen einen Überblick.  Steuertransparenz im digitalen Zeitalter: Das DAC8-Gesetz [...]

    Tim Weyers

    20. Nov. 2024

  • Das Bundesfinanzhof-Gebäude, das die jüngsten Änderungen der Nachweisanforderungen für eine kürzere Restnutzungsdauer durch ein Urteil vom 23. Januar 2024 symbolisiert.

    Der Bundesfinanzhof hat mit seinem Urteil vom 23. Januar 2024 (IX R 14/23) die strengen Anforderungen des Bundesministeriums der Finanzen zum Nachweis der kürzeren tatsächlichen Restnutzungsdauer etwas gelockert. So kann der Nachweis auch durch ein Sachverständigengutachten erbracht werden, demnach die [...]

    Carsten Meier

    26. Juni 2024