Heizungsgesetz bietet finanzielle Unterstützung: Das neue Förderkonzept für den Heizungstausch
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6. Juli 2023

Heizungsgesetz bietet finanzielle Unterstützung: Das neue Förderkonzept für den Heizungstausch

Inhaltsverzeichnis

Das Förderkonzept des geplanten Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sieht verschiedene Formen der finanziellen Unterstützung vor. Darunter sind Zuschüsse, Kredite und Steuergutschriften. Diese sollen den Heizungstausch für alle Bürger:innen erschwinglicher machen. Hier erfahren Sie alles über die Finanzierungsmöglichkeiten des neuen Heizungsgesetzes.

Heizungsgesetz: So fördert die Bundesregierung die Umsetzung

Das Konzept besteht aus einer Grundförderung, die für alle Bürger:innen im selbst genutzten Wohnraum verfügbar ist. Diese Grundförderung beträgt 30 Prozent des Investitionsvolumens und soll einen Anreiz zum Heizungstausch bieten. Verbraucher:innen können zusätzlich zur Grundförderung unter bestimmten Voraussetzungen Klimaboni beantragen, die den Fördersatz weiter erhöhen.

Mit diesem neuen Förderkonzept des GEG möchte die Bundesregierung den Heizungstausch vorantreiben und den Einsatz erneuerbarer Heiztechnologien fördern. Durch finanzielle Anreize und zusätzliche Förderungen soll sich der Heizungstausch für alle Betreiber:innen rechnen.

Wer bekommt den Klimabonus 1?

Der Klimabonus 1 beträgt 20 Prozent zusätzlich zur Grundförderung. Der Bund gewährt diesen Empfänger:innen von einkommensabhängigen Transferleistungen und Sozialleistungen. Hierzu zählen zum Beispiel:

  • Wohngeldempfänger:innen, 
  • Empfänger:innen von Grundsicherung im Alter, 
  • Empfänger:innen von Kinderzuschlag oder 
  • Empfänger:innen von Bürgergeld. 

Auch wenn diese Bürger:innen durch das Heizungsgesetz nicht zum Heizungstausch verpflichtet sind, soll dieser Bonus für sie Anreize schaffen.

Wer bekommt den Klimabonus 2?

Wer im Zuge des Heizungsgesetzes zum Tausch seiner oder ihrer besonders alten und ineffizienten Gas- oder Ölheizung vor der gesetzlichen Frist verpflichtet ist, kann Klimabonus 2 beantragen. Dieser Bonus beträgt zehn Prozent zusätzliche Förderung und betrifft beispielsweise Kohleöfen oder bestimmte Öl- und Gas-Konstanttemperaturkessel.

Wer bekommt den Klimabonus 3?

Auch für Reparaturen oder den Austausch einer defekten Gas- oder Ölheizung gibt es einen Bonus. Der Klimabonus 3 gewährt zehn Prozent zusätzliche Förderung. Das gilt jedoch nur, wenn die gesetzlichen Anforderungen übererfüllt werden. Ein Beispiel hierfür ist der Umstieg auf eine Wärmepumpe innerhalb eines Jahres anstelle der gesetzlichen Frist von drei Jahren.

Wie kann man die Forderungen des Heizungsgesetzes finanzieren?

Das Förderkonzept des GEG bietet nicht nur direkte Zuschüsse, sondern beinhaltet auch eine Möglichkeit der Kreditförderung beim Austausch alter Öl- und Gasheizungen. Laut Bundesregierung stellen neue zinsgünstige Kredite und steuerliche Abschreibungen eine Alternative dar. Diese Kreditförderung ergänzt die bereits vorhandenen direkten Zuschüsse und steht allen Bürger:innen offen. Somit erhalten Interessierte eine zusätzliche Finanzierungsoption für die Umsetzung des Heizungstausches.

Heizungsgesetz: Fördermöglichkeiten für Unternehmen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bietet mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ein umfangreiches Förderprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz in Unternehmen an. Förderung erhalten

  • Unternehmen, 
  • Einzelunternehmer:innen, 
  • Kontraktor:innen, 
  • Wohnungsbaugenossenschaften und 
  • andere juristische Personen des Privatrechts.

Daneben unterstützt die Bundesregierung etwa Unternehmen oder Kommunen (soweit sie wirtschaftlich tätig sind) mit dem Bundesprogramm Effiziente Wärmenetze (BEW). Dabei sollen Wärmenetze mit hohen Anteilen erneuerbarer Energien entstehen und bestehende Netzwerke dekarbonisiert werden. Lesen Sie für weitere Informationen auch unseren Beitrag über die Auswirkungen des Heizungsgesetzes auf Gewerbeimmobilien.

Unsere Einschätzung

Förderungen werden auch in Zukunft essenziell für die Erfüllung der ehrgeizigen Klimaziele im Gebäudesektor sein. Sowohl Unternehmen als auch Privathaushalte können mithilfe solcher Anreize finanzielle Hürden überwinden. Daher raten wir: Nutzen Sie die vielfältigen Fördermöglichkeiten und profitieren Sie dabei von den Vorteilen der Unterstützung. 

Wenn Sie Interesse an einer Beratung zu Förderprogrammen für Ihr Projekt haben, sprechen Sie uns gerne an.

 

Wilhelm Kollenbroich

Partner, Steuerberater, Zertifizierter Stiftungsberater und –manager (FS), Diplom-Kaufmann (FH)

Lucas Popescu

Projektleiter Public Services / Fördermittelberatung

Alexander Lejer

Projektleiter Public Services / Fördermittelberatung

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