6. März 2023

Kommt die Plastiksteuer auch in Deutschland?

Kategorien: Allgemein

Bereits am 11.Dezember 2019 legte die Europäische Kommission im Rahmen des European Green Deal den Grundstein für die Plastikabgabe oder Plastic Tax. In Deutschland liegt ein Referentenentwurf zur Einführung einer Plastiksteuer oder Einwegkunststoffabgabe (EWKFondsG) vor. Auch wenn das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, erfahren Sie hier die wichtigsten Eckpunkte.

Plastic Tax der EU – Steuer oder Abgabe?

Jeder EU-Mitgliedstaat verpflichtet sich seit dem 01.01.2021 zur Zahlung einer Abgabe von 0,80 Euro für nicht recycelten Kunststoffverpackungsabfall. Grundsätzlich stellt diese Abgabe aber noch keine Steuer dar, sondern einen Beitrag der einzelnen Mitgliedstaaten zum EU-Haushalt. Er kann aus dem Staatshaushalt beglichen werden. Einige Länder haben aber bereits nationale Regelungen erlassen und legen den Beitrag auf betroffene Unternehmen um. Für die EU-Mitgliedsländer besteht jedoch keine Pflicht zu nationalen Regelungen.

Plastic Tax: Welche nationalen Regelungen sind möglich?

Sämtliche EU-Mitgliedstaaten können frei über die Einführung einer Plastiksteuer oder die Erweiterung bereits bestehender Gesetze entscheiden. Das führt auf EU-Ebene zu einer Vielzahl an unterschiedlichen Gesetzen. Die Gesetze unterscheiden sich:

  •     In der Art der Erhebung 
  •     In der Ausgestaltung als Steuer oder Abgabe
  •     Bei den Registrierungspflichten
  •     Bei der Bemessungsgrundlage
  •     Bei der Definition von Kunststoff
  •     Bei Befreiungen

Unternehmen sollten individuell prüfen, ob sie von den verschiedenen Gesetzen betroffen sind. Auch nichtansässige Unternehmen können von nationalen Regelungen betroffen sein. Wenn Unternehmer:innen frühzeitig Handlungsbedarf für ihren Betrieb erkennen, können sie Sanktionen vermeiden. Die drohen nämlich in Form von Vollstreckung oder Geldstrafen. Derzeit ist eine Harmonisierung auf EU-Ebene nicht absehbar.

Wie gestalten ausgewählte EU-Mitglieder die Plastikabgabe?

Bereits vor dem Green Deal gab es in Ländern wie Bulgarien, Dänemark, Estland, den Niederlanden oder Ungarn schon bestehende Plastikgesetze.

Spanien besteuert seit dem 01.01.2023 nicht wiederverwendbare Kunststoffverpackungen. Es besteht eine Pflicht zur Registrierung, quartalsweisen Meldung und Abführung der Steuer. Jedes Kilogramm nicht recyceltes Plastik in Verpackungen kostet 0,45 Euro. Es gibt aber auch Befreiungen für Ausfuhren, Zerstörung oder innergemeinschaftlichen Lieferungen. 

Portugal erhebt bereits seit dem 01.07.2022 eine Abgabe auf Einwegverpackungen. Diese bestehende Regelung wurde dabei zum 01.01.2023 erweitert und umfasst nun auch Verpackungen aus Aluminium. Dabei fallen 0,30 Euro je Verpackung als Abgabe an. 

Italien hingegen hat die Einführung einer Plastiksteuer schon für 2022 geplant. Diese Pläne wurden aber zunächst wieder verworfen. Es bleibt abzuwarten, ob eine Umsetzung in 2023 stattfinden wird. 

Als ehemaliger EU-Mitgliedstaat hat das Vereinigte Königreich eine Plastiksteuer eingeführt. Das britische Gesetz zur Kunststoffsteuer ist dabei am 01.04.2022 in Kraft getreten. Liegt der Anteil an recycelten Kunststoff unter 30 Prozent des Gesamtgewichts einer Verpackung, so fordert die UK 200 Pfund pro Tonne Plastik. Ziel des britischen Gesetzgebers ist es, die Verwendung von recyceltem Kunststoff zu fördern. Die britische Kunststoffsteuer umfasst dabei auch ausländische Unternehmen, die Kunststoffverpackungen in das Vereinigte Königreich importieren. Dabei bedarf es unter einer Schwelle von 10 Tonnen Verpackungsmüll keiner Registrierung. Die Erklärung erfolgt nach Registrierung quartalsweise, genau wie die Zahlung. 

Die ausgewählten Länder machen noch einmal deutlich, wie unterschiedlich die Ausgestaltungen hinsichtlich Bemessungsgrundlage und Erhebung sein können.

Wie ist der Stand der Plastiksteuer in Deutschland?

Derzeit gibt es noch keine Plastiksteuer in Deutschland. Im Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2021 findet sich der Hinweis darauf, dass die Plastikabgabe – wie auch in anderen Ländern – auf Hersteller und Inverkehrbringer umgelegt werden soll. 

Aktuell hat das Bundesumweltministerium einen Gesetzesentwurf zur Einführung einer Einwegkunststoffabgabe in Deutschland (EWKFondsG) vorgelegt. Voraussichtlich sollte das neue Gesetz zum 01.01.2023 in Kraft treten., Dabei sind Übergangsregelungen vorgesehen, sodass einzelne Inhalte erst ab dem 01.09.2023 bzw. dem 01.01.2024 in Kraft treten. Es ist noch nicht absehbar, wann das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist und ob es rückwirkend zum 01.01.2023 mit den angesprochenen Übergangsregelungen in Kraft tritt oder zu einem späteren Zeitpunkt.

Welche Unternehmen sind betroffen?

Betroffen sind gemäß dem Referentenentwurf des Einwegkunststofffondsgesetz Hersteller als Erstinverkehrbringer, die gewerbsmäßig Einwegkunststoffprodukte 

  • auf dem Markt bereitstellen 
  • oder bei Vertrieb aus dem Ausland unmittelbar an Privathaushalte oder andere Nutzer verkaufen.

Das Gesetz umfasst im Geltungsbereich niedergelassene, aber auch nicht im Geltungsbereich niedergelassene natürliche und juristische Personen. Betroffene Branchen werden aller Voraussicht nach der Einzelhandel sein sowie Unternehmen, die in der Konsumgüter- und Verpackungsbranche tätig sind. 

Welche Materialien und Produkte sind von der Plastiksteuer betroffen?

„ein ganz oder teilweise aus Kunststoff bestehendes Produkt, das nicht konzipiert, entwickelt und in Verkehr gebracht wird, um während seiner Lebensdauer mehrere Produktkreisläufe zu durchlaufen, indem es zur Wiederbefüllung an einen Hersteller oder Vertreiber zurückgegeben wird oder zu demselben Zweck wiederverwendet wird, zu dem es hergestellt worden ist“.

In Anlage 1 der Definition werden die betroffenen Einwegkunststoffprodukte aufgezählt. Dazu zählen unter anderem 

  • Lebensmittelbehälter
  • aus flexiblem Material hergestellte Tüten
  • Folienverpackungen 
  • oder Getränkebehälter mit einem Füllvolumen bis 3,0 Liter. 

Die Liste ist nach derzeitigem Stand noch nicht abgeschlossen und wird nach Bedarf ergänzt.

Wie werden betroffene Unternehmen erfasst?

Die vom Gesetz erfassten Hersteller von Einwegkunststoffprodukten wären zu einer elektronischen Registrierung beim Umweltbundesamt und jährlichen Meldung verpflichtet. Dabei muss die Meldung auf Basis der Vorjahresdaten bis zum 15. Mai eines Jahres erfolgen. Die zu meldenden Daten müssen durch einen registrierten Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder vereidigten Buchprüfer geprüft und bestätigt werden. 

Wie errechnet sich die Abgabe für Unternehmen?

Die Einwegkunststoffabgabe soll sich nach § 12 des Einwegkunststofffondsgesetz aus der übermittelten Masse der erstmals auf dem Markt bereitgestellten oder verkauften Einwegkunststoffprodukten nach Anlage 1 multipliziert mit dem durch Rechtsverordnung nach § 13 festzulegenden Abgabesatz errechnen. 

Also: Masse des Plastiks, das in den Markt gebracht wurde in kg x Abgabesatz

Der Abgabesatz wird dabei für jede Art eines Einwegkunststoffprodukts in Euro pro Kilogramm festgelegt. 

Welche Auswirkungen hat die Plastiksteuer auf Unternehmen?

Konkret können sich die folgenden Auswirkungen für Unternehmen ergeben: 

  • Datenerhebung beim Lieferanten
  • Interne Stammdaten über Produkte pflegen
  • Preisanpassungen durch Mehrbelastung 
  • Anpassung der internen Compliance und Kontrollsysteme
  • Registrierten Prüfer beauftragen (Wirtschaftsprüfer / Steuerberater oder vereidigten Buchprüfer) 

Auch hier gilt: Wer früh prüft, kann rechtzeitig handeln.

Unsere Einschätzung

Dass eine nationale Form der Plastiksteuer kommen wird, betrachten wir als beschlossene Sache. Welche Form diese haben wird und welche Unternehmen letzten Endes betroffen sein werden, steht noch nicht endgültig fest. Egal in welcher nationalen Form sich die Plastiksteuer durchsetzt: Unternehmen müssen handeln. Zum einen sollten Unternehmer:innen nationale Entwicklungen beobachten, zum anderen ihr eigenes Geschäftsmodell und internen Compliance Prozesse optimieren.

Wir werden Sie über die aktuellen Gesetzesänderungen in Bezug auf die deutsche Einwegkunststoffabgabe auf dem Laufenden halten. Bei Fragen rund um das Thema Plastiksteuer, melden Sie sich gerne bei uns.

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