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26. August 2024

Markenanmeldung und Markenschutz in Deutschland und im Ausland

Kategorien: Rechtsberatung

In einer zunehmend globalisierten und wettbewerbsintensiven Geschäftswelt ist der Schutz Ihrer Marke von entscheidender Bedeutung. Eine Marke ist mehr als nur ein Name oder ein Logo – sie ist ein wertvolles Gut, das das Image und die Identität Ihres Unternehmens repräsentiert. Der rechtliche Schutz Ihrer Marke sorgt nicht nur dafür, dass Ihre Produkte und Dienstleistungen klar von denen anderer Unternehmen unterschieden werden, sondern schützt auch Ihre Investitionen in Branding und Marketing. 

In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, wie Sie Ihre Marke in Deutschland sowie international schützen können. Wir erklären Ihnen die Schritte zur Markenanmeldung, die verschiedenen Markentypen, die anfallenden Kosten und Gebühren, sowie die Vorteile einer professionellen Beratung durch einen Markenanwalt oder einer Markenanwältin. Egal, ob Sie sich auf nationaler Ebene absichern möchten oder einen europaweiten bzw. globalen Markenschutz anstreben – wir geben Ihnen einen umfassenden Überblick über den Prozess und die wichtigen Überlegungen. 

Markenanmeldung und Markenschutz allgemein

Was ist eine Marke? Eine Marke umfasst nach dem deutschen Markengesetz alle Zeichen, die geeignet sind, Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden (§3 MarkenG). Marken bieten Schutz für das geistige Eigentum und können in verschiedenen Formen auftreten. 

Vorteile einer Markeneintragung: Die Eintragung einer Marke gewährt dem Markeninhaber exklusive Rechte und schützt vor Markenrechtsverletzungen. Durch die Anmeldung erhält ein Unternehmen nationalen, europäischen oder internationalen Schutz. Im Folgenden erläutern wir Ihnen den Prozess und die Vorteile der Markenanmeldung. 

Markenregistrierung in Deutschland 

Was kostet die Markenregistrierung in Deutschland?  

  • Amtsgebühren: Die Grundgebühr für die Anmeldung einer Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) beträgt 300 €. Diese Gebühr deckt die Anmeldung in bis zu drei Waren- und Dienstleistungsklassen ab.
  • Klassengebühren: Falls Ihre Marke in mehr als drei Klassen geschützt werden soll, fällt eine zusätzliche Klassengebühr von 100 € pro weiterer Klasse an. Diese Gebühr wird für jede zusätzliche Klasse erhoben, die über die ersten drei hinausgeht.
  • Verlängerungsgebühr: Nach der ursprünglichen Schutzdauer von 10 Jahren müssen Sie Ihre Marke verlängern, um den Markenschutz aufrechtzuerhalten. Die Verlängerungsgebühr beträgt ebenfalls 750 € für die ersten drei Klassen. Für jede zusätzliche Klasse fallen 250 € an.
  • Weitere Gebühren: Bei Bedarf können zusätzliche Gebühren für besondere Verfahrensschritte oder Überprüfungen anfallen. Beispielsweise können Gebühren für die Einreichung von Anträgen auf Markeneintragung oder Änderungen im Markenregister anfallen.

Marke anmelden in Deutschland – Wie funktioniert das?

Die Anmeldung erfolgt beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Der Antrag kann online, per Post oder persönlich eingereicht werden. Er muss die Identität des Anmelders, eine exakte Wiedergabe der Marke sowie das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis enthalten. Die Marke muss eintragungsfähig sein, d.h., sie darf keine absoluten Schutzhindernisse aufweisen. 

Markentypen und Eintragungsfähigkeit

Das DPMA unterscheidet verschiedene Markentypen, die alle spezifische Eigenschaften aufweisen: 

  • Wortmarke: Diese Marke besteht ausschließlich aus Text (Buchstaben, Zahlen oder Wörtern) ohne grafische Gestaltung. Sie schützt den Text in seiner Schriftform und kann Produktnamen oder Slogans umfassen. 
  • Bildmarke: Bildmarken bestehen aus grafischen Elementen oder Symbolen ohne Textanteile. Diese Marken können Farbdarstellungen oder Schwarz-Weiß-Grafiken umfassen und sind häufig Logos. 
  • Wort-Bildmarke: Diese Marke kombiniert Text mit grafischen Elementen. Das kann eine Kombination aus Worten und Bildern sein, wie bei vielen Logos üblich. 
  • Hörmarke: Hörmarken bestehen aus akustischen Tönen oder Tonfolgen. Dies können Klänge oder Melodien sein, die eine Marke akustisch kennzeichnen. 
  • Formmarke: Formmarken schützen dreidimensionale Formen, wie die spezifische Gestaltung von Verpackungen oder Produkten. 
  • Farbmarke: Diese Marke schützt Farben oder Farbzusammenstellungen, die keine spezifische Form haben, wie ein bestimmtes Blau oder Rot. 
  • Dreidimensionale Marke: Diese Marke schützt komplexe dreidimensionale Formen und Designs, die über die einfache Form hinausgehen. 
  • Klangmarke: Klangmarken umfassen alle Arten von Klängen, einschließlich Musikstücke oder Geräusche, die die Marke identifizieren. 
  • Positionsmarke: Positionsmarken schützen die spezifische Position eines Zeichens auf einem Produkt, wie ein Logo, das immer an der gleichen Stelle auf einer Verpackung platziert ist. 
  • Kennfadenmarke: Diese Marke kennzeichnet Waren entlang ihrer Länge, etwa bei Textilien, die regelmäßig abgeschnitten werden. 
  • Mustermarke: Mustermarken schützen wiederkehrende zweidimensionale Muster, die sich flächig wiederholen, wie bei bestimmten Designmustern. 
  • Bewegungsmarke: Bewegungsmarken schützen Bewegungsabläufe, die über die einfache Darstellung hinausgehen, etwa Animationen oder sich bewegende Logos. 
  • Multimediamarke: Diese Marke kombiniert Bild- und Tonelemente zu einem multimedialen Schutzobjekt, wie bei Werbeclips oder Animationen mit Ton. 
  • Hologrammmarke: Hologrammmarken bestehen aus dreidimensionalen Abbildungen auf einer zweidimensionalen Oberfläche, die eine Tiefenanmutung bieten. 
  • Sonstige Markenform: Diese Kategorie umfasst alle anderen Markenformen, die nicht ausdrücklich in der Markenverordnung erwähnt sind. 

Was ist ein Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses?

Das Verzeichnis legt fest, in welchen Bereichen die Marke rechtlichen Schutz genießen soll. Dies bedeutet, dass nur die im Verzeichnis aufgeführten Waren und Dienstleistungen durch die Marke geschützt sind. Wenn Sie beispielsweise eine Marke für “Kosmetikprodukte” anmelden, schützt dies nur Kosmetikartikel und nicht etwa Mode oder Elektronik. 

Ein genaues und detailliertes Verzeichnis stellt sicher, dass der Schutz Ihrer Marke spezifisch und klar definiert ist. Dies minimiert das Risiko von Konflikten mit anderen Marken und erleichtert die Durchsetzung Ihrer Rechte im Falle von Markenrechtsverletzungen. 

Nizza-Klassifikation

Das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis wird nach der Nizza-Klassifikation erstellt, einem internationalen System zur Klassifizierung von Waren und Dienstleistungen. Diese Klassifikation umfasst: 

  • 34 Warenklassen: Diese Kategorien decken eine breite Palette von Produkten ab, von Lebensmitteln und Textilien bis zu Maschinen und chemischen Erzeugnissen. 
  • 11 Dienstleistungsklassen: Diese Kategorien beinhalten verschiedene Dienstleistungen, wie etwa Werbung, Rechtsberatung oder Bildung. 
  • Bei der Erstellung des Verzeichnisses müssen die entsprechenden Klassen präzise angegeben werden. Jede Klasse kann durch eine spezifische Beschreibung der Waren oder Dienstleistungen ergänzt werden, um den Schutzbereich genau zu definieren. 

Überprüfung der Anmeldung durch das DPMA  

Nach der Einreichung der Anmeldung prüft das DPMA die Anmeldung auf absolute Schutzhindernisse wie fehlende Unterscheidungskraft oder Verwechslungsgefahr mit bestehenden Marken. Bei erfolgreicher Prüfung beginnt die Widerspruchsfrist, in der Dritte gegen die Eintragung Einspruch erheben können. Es wird dann ein sogenanntes Widerspruchsverfahren geführt.  

Markenschutz nach Eintragung  

Nach erfolgreicher Eintragung gewährt Ihnen dieser Markenschutz für 10 Jahre, der durch Zahlung einer Verlängerungsgebühr beliebig oft verlängert werden kann.  

Einstweiliger Rechtsschutz: Welche Vorteile bietet dieser für Markeninhaber?

Ein einstweiliger Rechtsschutz ermöglicht es Ihnen, Ihre Marke bereits vor der endgültigen Entscheidung zu schützen. Dies ist besonders wichtig, um zu verhindern, dass andere Ihre Marke vor der endgültigen Eintragung verwenden. 

Wie kann man eine Marke auf europäischer Ebene schützen?

Für europaweiten Schutz können Sie eine Unionsmarke beim Amt der EU für geistiges Eigentum (EUIPO) anmelden. Der Ablauf ist ähnlich wie beim DPMA. Die Anmeldung einer Unionsmarke beim Amt der EU für geistiges Eigentum (EUIPO) kostet etwa 900 € für die ersten drei Klassen. Jede zusätzliche Klasse wird mit 150 € berechnet. Diese Anmeldung schützt Ihre Marke in allen EU-Mitgliedsstaaten für 10 Jahre und kann bei Bedarf verlängert werden. 

Wie kann man eine Marke international schützen und welche Schritte sind für eine internationale Markenregistrierung notwendig?

Internationaler Markenschutz Eine Marke kann auch international bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) registriert werden. Dies erfolgt auf Basis einer bestehenden nationalen Marke (Basismarke). Die Registrierung kann nur über das Markenbüro der Basismarke eingereicht werden. Die Gebühren variieren je nach Anzahl der Länder, in denen Schutz gewährt werden soll. 

Welche Hürden gilt es bei einer Markenanmeldung zu beachten?

Vor der Anmeldung sollten Sie eine gründliche Ähnlichkeitsrecherche durchführen, um Verwechslungsgefahr mit bestehenden Marken zu vermeiden. Das DPMA prüft lediglich absolute Schutzhindernisse und nicht, ob Ihre Marke bestehende Rechte verletzt. Achten Sie auch auf die Richtigkeit des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses, da Fehler nicht nachträglich korrigiert werden können! 

Unsere Einschätzung zu Markenanmeldungen: Professionelle Markenrecherche durchführen lassen

Obwohl Sie eine Markenanmeldung selbst vornehmen können, empfehlen wir die Unterstützung durch einen auf Markenanwalt oder eine Markenanwältin. Dieser könnenann vor der Anmeldung eine umfassende Markenrecherche durchführen, ein vollständiges Waren- und Dienstleistungsverzeichnis erstellen und absichern, dass Ihre Anmeldung korrekt und vollständig ist. 

Haben Sie Fragen zur Markenanmeldung oder benötigen Sie eine Beratung? Unsere Rechtsanwältin Esengül Aslan steht Ihnen bei Fragen jederzeit gerne zur Verfügung.  

Vermerk: Bitte beachten Sie, dass in diesem Dokument bei einem durch das Gesetz festgeschriebenen Begriff auf das Gendern verzichtet wird, um die juristische Präzision und Klarheit zu wahren. In allen anderen Textteilen wird eine gendergerechte Sprache verwendet, um die Gleichstellung aller Geschlechter zu fördern.    

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