©(JLco) Julia Amaral/ AdobeStock

18. Februar 2025

Negatives Kapitalkonto bei einer typisch stillen Gesellschaft: Steuerliche Implikationen, Verlustverrechnung und Strategien für Investor:innen

Kategorien: Steuerberatung

Die stille Gesellschaft ist eine besondere Form der Unternehmensfinanzierung, bei der ein:e Investor:in (der stille Gesellschafter) einem Handelsgewerbe Kapital zur Verfügung stellt, ohne nach außen in Erscheinung zu treten.  

Bei der typisch stillen Gesellschaft, einer spezifischen Ausprägung dieser Anlageform, ergeben sich interessante steuerliche Aspekte, insbesondere im Zusammenhang mit einem negativen Kapitalkonto. 

Grundlagen der typisch stillen Gesellschaft 

Ein typisch stiller Gesellschafter beteiligt sich am Gewinn und gegebenenfalls auch am Verlust eines Unternehmens, ohne jedoch Mitunternehmer:innen zu werden. Diese Form der Beteiligung wird oft gewählt, wenn Kapitalgeber:innen weder öffentlich auftreten noch aktiv an der Geschäftsführung teilnehmen möchten. Der stille Gesellschafter hat lediglich die Funktion eines Geldgebers. Die Einlage des stillen Gesellschafters wird beim Unternehmen grundsätzlich als Fremdkapital und die Gewinnbeteiligung als Aufwand behandelt.. 

Das negative Kapitalkonto und seine steuerlichen Folgen 

Bei der typisch stillen Gesellschaft kann, ähnlich wie bei einer Kommanditgesellschaft, ein negatives Kapitalkonto entstehen. Dies geschieht, wenn der Verlustanteil des stillen Gesellschafters seine geleistete Einlage übersteigt.

  1. In solchen Fällen sind die Regelungen des § 15a EStG auch auf Verluste eines stillen Gesellschafters anzuwenden. Verrechenbare Verluste: Der dem stillen Gesellschafter zuzurechnende Anteil am Verlust des Handelsgewerbes, der die geleistet Einlage übersteigt. 
  2. Verlustbegrenzung: Die verrechenbaren Verluste können nicht mit anderen Einkünften verrechnet werden. 
  3. Jährliche Feststellung: Die nicht ausgleichs- oder abzugsfähigen Verluste werden jährlich gesondert festgestellt und mindern den Gewinn aus der stillen Beteiligung in späteren Wirtschaftsjahren. 

Besonderheiten bei der Verlustverrechnung 

Die Verlustzurechnung bei einem typisch stillen Gesellschafter unterliegt strengen zeitlichen Kriterien. Verlustanteile dürfen erst dann als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abgezogen werden, wenn der Verlustanteil im Rahmen des Jahresabschlusses berechnet und dieser Jahresabschluss von Geschäftsinhaber:innen festgestellt wurden.

Handlungsempfehlungen für stille Gesellschafter 

  1. Regelmäßige Überprüfung: Kontrollieren Sie regelmäßig den Stand Ihres Kapitalkontos, um frühzeitig auf negative Entwicklungen reagieren zu können. 
  2. Steuerliche Planung: Berücksichtigen Sie die Möglichkeit eines negativen Kapitalkontos in Ihrer langfristigen Steuerplanung. 
  3. Dokumentation: Führen Sie eine genaue Dokumentation Ihrer Einlagen und der zugerechneten Gewinne und Verluste. 
  4. Professionelle Beratung: Konsultieren Sie eine:n Steuerberater:in, der Erfahrung mit stillen Gesellschaften hat, um individuelle Strategien zu entwickeln. 

Unsere Einschätzung 

Das negative Kapitalkonto bei typisch stillen Gesellschaftern ist ein komplexes steuerliches Thema, das sorgfältige Planung und Überwachung erfordert. Anders als bei einer GmbH, wo das Einlagenkonto primär die Einlagen der Gesellschafter widerspiegelt, hat das Kapitalkonto des stillen Gesellschafters direkte Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung von Verlusten. Durch ein proaktives Management des Kapitalkontos und eine vorausschauende Steuerplanung können stille Gesellschafter potenzielle steuerliche Nachteile minimieren und ihre Investition optimieren. 

Haben Sie Fragen zu Ihrem Einlagekonto? Wenden Sie sich bei Fragen an unsere Steuerberater:innen der ECOVIS KSO. Gemeinsam finden wir Lösungen für Ihre individuellen Herausforderungen.  

Vermerk: Bitte beachten Sie, dass in diesem Dokument bei den durch Gesetze festgeschriebenen Begriffen auf das Gendern verzichtet wird, um die juristische Präzision und Klarheit zu wahren. In allen anderen Textteilen wird eine gendergerechte Sprache verwendet, um die Gleichstellung aller Geschlechter zu fördern.     

Kontaktformular

Lena Karrenberg

Steuerassistentin

Expert:innen zu diesem Thema

Keine passenden Personen gefunden.

Das könnte Sie auch interessieren

  • Die gleichzeitige Zahlung von Geschäftsführergehalt und betrieblicher Altersversorgung (Pension) ist ein Thema, das viele Gesellschafter-Geschäftsführer:innen beschäftigt. Gerade in GmbHs, bei denen eine betriebliche Altersvorsorge vereinbart wurde, war bisher Vorsicht geboten. Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) mit entsprechender Umsetzung [...]

    Daniel Scherstnew

    17. Feb. 2025

  • In der Buchführung vieler Kapitalgesellschaften, insbesondere bei GmbHs, werden Gesellschafter-Verrechnungskonten geführt, über die finanzielle Transaktionen zwischen Gesellschafter:innen und der Gesellschaft abgebildet werden. Diese Konten können bei einer Betriebsprüfung schnell in den Fokus geraten, da sie bei unsachgemäßer Handhabung steuerliche [...]

    Raphael Niederstraßer

    08. Nov. 2024

  • Der § 15a EStG legt fest, wann und wie beschränkt haftende Gesellschafter von Personengesellschaften Verluste steuerlich geltend machen können. In diesem Beitrag erfahren Sie, warum die Regelung existiert, wie der Verlustausgleich in der Praxis funktioniert und welche Optimierungsmöglichkeiten bestehen.  [...]

    Benedikt Jakobs

    05. Dez. 2024