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24. Januar 2025

Neue Anforderungen an die E-Bilanz: Warum der DStV Klarheit fordert

Kategorien: Steuerberatung

Inhaltsverzeichnis

Ab dem Wirtschaftsjahr 2025 gibt es neue Regeln für die elektronische Übermittlung von Finanzdaten an die Finanzbehörden. Das Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) bringt umfassende Änderungen mit sich, die Unternehmen und Steuerberater:innen vor neue Herausforderungen stellen. Doch die Regelungen werfen Fragen auf – und genau hier setzt die Kritik des Deutschen Steuerberaterverbands e.V. (DStV) an. 

Was ändert sich?

Mit dem JStG 2024 wird der Umfang der Daten, die im Rahmen der E-Bilanz übermittelt werden müssen, erheblich ausgeweitet. Konkret: 

  • Ab 2025: Unternehmen müssen unverdichtete Kontennachweise mit Kontensalden einreichen. 
  • Ab 2028: Auch der Anlagespiegel sowie das zugrundeliegende Anlageverzeichnis werden Teil des Datensatzes. Dazu können Anhang, Lagebericht oder Prüfbericht hinzukommen, sofern diese vorhanden sind. 

Diese Neuerungen sollen die Transparenz erhöhen und den Finanzbehörden mehr Einblicke geben. Doch was bedeutet das für die Praxis? 

Probleme bei der Umsetzung

Die neuen Anforderungen sind vage formuliert. Besonders unklar ist, was genau unter den „unverdichteten Kontennachweisen mit Kontensalden“ zu verstehen ist. Mehrere Interpretationen sind möglich: 

  • Soll es sich um die Eröffnungsbilanzwerte und Jahresverkehrszahlen handeln? 
  • Oder müssen Unternehmen sogar detaillierte Angaben zu Personenkonten einreichen? 

Letzteres würde nach Meinung des DStV zu weit gehen. Es wäre nicht nur mit erheblichem Aufwand verbunden, sondern könnte auch datenschutzrechtliche und berufsrechtliche Probleme verursachen. 

Was fordert der DStV?

Der Deutsche Steuerberaterverband hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) in einem Schreiben dazu aufgefordert, für Klarheit zu sorgen. Konkret verlangt der DStV: 

  1. Eindeutige Definition der „unverdichteten Kontennachweise“: Es sollte klargestellt werden, dass lediglich die Kontonummer, die Kontobezeichnung und der Saldo übermittelt werden müssen. 
  2. Keine Übermittlung von Personenkonten: Eine detaillierte Offenlegung wäre unverhältnismäßig und widerspräche dem Prinzip der Datensparsamkeit. 
  3. Berücksichtigung berufsrechtlicher Verschwiegenheitspflichten: Steuerberater:innen sind gesetzlich zur Vertraulichkeit verpflichtet. Eine übermäßige Datenweitergabe könnte diesen Grundsatz gefährden. 

Warum Datensparsamkeit wichtig ist

Der DStV betont, dass die Finanzverwaltung den Grundsatz der Datensparsamkeit wahren sollte. Daten sollten nur erhoben werden, wenn sie wirklich nützlich und verwertbar sind. Zudem ist es ineffizient, Daten zu verlangen, die bereits durch andere Vorschriften bereitgestellt werden müssen. 

Darüber hinaus geht es auch um den Schutz sensibler Informationen: Zu viele Details könnten ungewollt Einblicke in die interne Struktur eines Unternehmens geben – etwas, das weder im Interesse der Unternehmen noch der Steuerberater:innen liegt. 

Was bedeutet das für Unternehmen?

Für Unternehmen bedeuten die neuen Regelungen vor allem eines: Mehr Aufwand und Unsicherheit. Bis klare Leitlinien vorliegen, bleibt unklar, wie die neuen Anforderungen genau umzusetzen sind. Unternehmen sollten daher: 

  • Sich rechtzeitig auf die Neuerungen vorbereiten. 
  • Sich mit ihrer Steuerberaterin oder ihrem Steuerberater abstimmen, welche Daten übermittelt werden müssen. 
  • Die weitere Entwicklung genau verfolgen, insbesondere, ob das BMF auf die Forderungen des DStV eingeht. 

Unsere Einschätzung

Die Erweiterung der E-Bilanz-Daten ist ein komplexes Thema, das viele Unternehmen betrifft. Der DStV setzt sich dafür ein, dass die neuen Anforderungen praxisnah und klar formuliert werden. Gleichzeitig erinnert er daran, dass Datensparsamkeit und Vertraulichkeit nicht vernachlässigt werden dürfen. Bleibt zu hoffen, dass das BMF die Kritik ernst nimmt und für die notwendigen Klarstellungen sorgt – denn nur so können Unternehmen und Steuerberater:innen die neuen Vorgaben effizient umsetzen. Haben Sie weitere Fragen zum Thema, kontaktieren Sie unseren Steuerberater Lars Rinkewitz.

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