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5. November 2024

NRW-Soforthilfe 2020: Das müssen Unternehmen zum neuen Rückmeldeverfahren wissen

Kategorien: Steuerberatung

Seit dem 29. Oktober 2024 läuft ein neues Rückmeldeverfahren für die NRW-Soforthilfe 2020. Das hat das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (Wirtschaft.NRW) bekannt gegeben. Rund 75.000 Empfänger:innen sind aufgefordert, ihre Hilfsmittelverwendung nach einem überarbeiteten Verfahren nachzuweisen. Hintergrund dieses Prozesses ist ein Gerichtsurteil, dass das ursprüngliche Rückmeldeverfahren für rechtswidrig erklärt hat. Das neue Verfahren soll rechtssicher und transparent die korrekte Mittelverwendung klären und – falls nötig – Rückzahlungen festlegen. 

Neue Regeln für die NRW-Soforthilfe 2020: Flexiblere Nachweismethoden und verbindliche Fristen

Das neue Verfahren basiert auf Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Nordrhein-Westfalen vom 17.03.2023, das es dem Land NRW erlaubt, eine rechtssichere Abwicklung der Soforthilfe zu schaffen. Im überarbeiteten Prozess können Empfänger:innen aus drei Berechnungsmethoden wählen, um ihre Hilfsmittelverwendung nachvollziehbar zu machen. Dies gibt den betroffenen Unternehmen Flexibilität bei der Nachweisführung. Zu den Optionen gehört unter anderem eine detaillierte Tagesberechnung sowie eine vereinfachte Monatsberechnung, die es Unternehmen ermöglicht, je nach Bedarf und Verfügbarkeit von Daten eine passende Methode auszuwählen. 

Ein Rückmeldeverfahren wurde bereits durchgeführt, jedoch entschied das OVG NRW am 17. März 2023, dass die NRW-Soforthilfe 2020 nur vorläufig bewilligt wurde und dass die Landesregierung berechtigt ist, ein angepasstes Rückmeldeverfahren einzuführen. Das Gericht stellte fest, dass im ursprünglichen Verfahren nicht ausreichend geprüft wurde, ob und in welchem Umfang die Soforthilfe tatsächlich zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen und zur Abfederung der finanziellen Notlagen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie genutzt wurde. Besonders bemängelte das OVG NRW, dass lediglich ein Gesamtsaldo der Einnahmen und Ausgaben über den gesamten Bewilligungszeitraum abgefragt wurde. Auf Basis dieser Vorgaben hat das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW ein neues Rückmeldeverfahren entwickelt. 

Rückmeldung zur Soforthilfe bis zum 26. Februar 2025

Alle Empfänger:innen, deren Verfahren nicht endgültig abgeschlossen wurde, sind per E-Mail oder Post über das Verfahren informiert worden und haben bis zum 26. Februar 2025 Zeit, die Rückmeldung abzuschließen. Wenn keine Rückmeldung erfolgt, ist eine vollständige Rückzahlung der Soforthilfe die Folge. Nach Fristablauf wird ein endgültiger Bescheid ausgestellt, in dem die Höhe der zurückzuzahlenden oder endgültig festgesetzten Hilfe angegeben wird. Bei Rückforderungen erhalten Unternehmen eine Frist von drei Monaten, um den Betrag zurückzuzahlen, was ihnen Planungssicherheit verschafft. 

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Ablauf des Rückmeldeverfahrens

Für das neue Rückmeldeverfahren zur NRW-Soforthilfe 2020 hat das NRW-Wirtschaftsministerium ganz neue und sehr umfangreiche FAQ herausgegeben: NRW-Soforthilfe 2020 – FAQ zum neuen Rückmeldeverfahren | Wirtschaft NRW. 

Hier ist eine detaillierte Zusammenfassung der FAQ zur NRW-Soforthilfe 2020 und dem neuen Rückmeldeverfahren:  

  1. Teilnahme am Rückmeldeverfahren 
  • Wer muss teilnehmen? Das Rückmeldeverfahren ist für alle Soforthilfe-Empfänger:innen verpflichtend, deren Verfahren nicht endgültig abgeschlossen wurde. Dazu gehören:  
    • Empfänger:innen, die bisher keine Rückmeldung abgegeben haben.  
    • Empfänger:innen, die im alten Verfahren eine Rückmeldung abgegeben haben, aber keinen Schlussbescheid erhalten haben.  
    • Empfänger:innen, die gegen ihren Schlussbescheid geklagt haben und deren Bescheid aufgehoben wurde.  
  • Abschluss eines Verfahrens: Das Verfahren gilt als vollständig abgeschlossen, wenn ein bestandskräftiger Schlussbescheid vorliegt, ein gerichtlicher oder außergerichtlicher Vergleich geschlossen wurde, oder die Soforthilfe vollständig zurückgezahlt wurde.
  1. Hintergrund und Notwendigkeit des neuen Verfahrens  
  • Gerichtsurteil: Das Oberverwaltungsgericht NRW entschied, dass das alte Rückmeldeverfahren nicht den Anforderungen entsprach, weil es die tatsächliche Verwendung der Soforthilfe nicht ausreichend prüfte.  
  • Zweck des neuen Verfahrens: Das Land NRW ist berechtigt, durch ein neues, gesetzeskonformes Verfahren festzustellen, ob und in welchem Umfang die Mittel zweckentsprechend verwendet wurden und nicht benötigte Beträge zurückzufordern.  
  1. Verfahrensablauf  
  • Information und Anmeldung: Empfänger:innen werden ab dem 29. Oktober 2024 per E-Mail oder Post über das Verfahren informiert. Die Nachricht enthält einen Link zum digitalen Rückmeldeformular, das über BundID oder ELSTER aufgerufen werden kann.  
  • Rückmeldefrist: Die Rückmeldung muss bis zum 26. Februar 2025 abgeschlossen sein. Nicht reagierende Empfänger:innen müssen die erhaltene Soforthilfe vollständig zurückzahlen.  
  • Rückmeldeoptionen: Drei Optionen stehen zur Wahl, je nach Detailgrad der Berechnung und Verwendungsnachweis:  
    • Option A (monatliche Saldierung): Die betrieblichen Einnahmen und Ausgaben werden monatlich auf Basis eines einfachen Liquiditätssalden verrechnet. Daten aus dem alten Rückmeldeverfahren können hier übernommen werden.  
    • Option B (Tagesscharfe Berechnung): Betriebliche Einnahmen und Ausgaben werden tagesscharf erfasst. Diese Methode ist detaillierter und erfordert eine vollständige Neuerfassung.  
    • Option C (Verzicht): Die Empfänger:innen verzichten auf die Soforthilfe und zahlen den gesamten Betrag zurück. Diese Option erfordert keinen weiteren Nachweis zur Mittelverwendung.  
  1. Berechnung des Liquiditätsengpasses  
  • Liquiditätsengpass ermitteln: Der Liquiditätsengpass wird anhand der Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben berechnet. Ein Liquiditätsengpass ist die Grundlage für die Höhe der Soforthilfe, die Empfänger:innen behalten dürfen.  
  • Berechnung in Option A und B:  
    • Option A: Hier werden Einnahmen und Ausgaben pro Monat erfasst. Falls die Ausgaben höher als die Einnahmen sind, entsteht ein Anspruch auf Soforthilfe. Positive Salden in einem Monat werden mit negativen Salden aus Folgemonaten verrechnet.  
    • Option B: Diese detaillierte Methode erfasst Einnahmen und Ausgaben auf Tagesbasis und berechnet die niedrigste Liquiditätssumme, um den maximalen Engpass zu ermitteln.  
    • Lebenshaltungskosten: Unter bestimmten Bedingungen (z. B. für Solo-Selbstständige, die vor dem 30. April 2020 Soforthilfe beantragt haben) können Lebenshaltungskosten als Pauschalbetrag von 2.000 Euro angesetzt werden.  
  1. Erforderliche Rückzahlungen und Fristen 
  • Schlussbescheid und Rückzahlung: Nach Prüfung der Rückmeldung wird ein Schlussbescheid ausgestellt, der die endgültige Höhe des Anspruchs festlegt. Wenn die Höhe der Soforthilfe den ermittelten Liquiditätsengpass übersteigt, muss der Differenzbetrag innerhalb von drei Monaten zurückgezahlt werden.  
  • Ratenzahlungen: Empfänger:innen können die Rückzahlung in Raten leisten. Es stehen Optionen für Zeiträume von bis zu 24 Monaten zur Verfügung. Eine längere Frist kann bei den zuständigen Behörden angefragt werden.  
  1. Dokumentation und Aufbewahrung  
  • Aufbewahrungspflicht: Alle Belege und Berechnungen müssen für die Dauer von zehn Jahren aufbewahrt werden. Die Bezirksregierung kann stichprobenartig Nachweise anfordern, insbesondere bei unklaren Angaben.  
  • Belegpflicht: Einnahmen und Ausgaben müssen durch standardmäßige Geschäftsdokumente wie Rechnungen und Kontoauszüge belegbar sein. 
  1. Technische Unterstützung und Kontaktmöglichkeiten  
  • Anmeldung und Verifizierung: Empfänger:innen melden sich über BundID oder ELSTER an. Bei technischen Problemen stehen Anleitungen und FAQs der Plattformen zur Verfügung. 
  • Kontakt bei Rückfragen: Für individuelle Fragen können sich Empfänger:innen an die zuständige Bezirksregierung wenden. Die Kontaktdaten sind in der Rückmelde-E-Mail verlinkt.  
  1. Fragen und Anpassungen  
  • Korrekturen nach Rückmeldung: Eingereichte Rückmeldungen können innerhalb von 14 Tagen bis zu dreimal korrigiert werden. 
  • Statusübersicht: Empfänger:innen können den Bearbeitungsstatus ihrer Rückmeldung im Online-Portal einsehen, von “Eingereicht” bis hin zu “Bescheid verfügbar”. 

Das neue Rückmeldeverfahren bietet durch die Wahl der Berechnungsmethoden eine flexible Handhabung der Nachweisführung. Es wird dringend empfohlen, die Rückmeldefristen zu beachten, geeignete Berechnungen vorzunehmen und alle erforderlichen Belege zu sichern, um eventuelle Rückzahlungen Rückzahlungsforderungen zu vermeiden. 

Unsere Einschätzung zum neuen Rückmeldeverfahren für die NRW-Soforthilfe 2020 

Mit dem neuen Rückmeldeverfahren hat die Landesregierung in NRW nun auf den Schwebezustand nach den Urteilen der Verwaltungsgerichte und des Oberverwaltungsgerichts reagiert. Empfänger:innen, deren Verfahren nicht endgültig abgeschlossen wurde, sollten die Frist ernst nehmen und eine der drei Berechnungsmethoden wählen, um unnötige oder erhöhte Rückforderungen zu vermeiden. Die verschiedenen Optionen erleichtern es den Unternehmen, die während der Pandemie unterstützt wurden, den Nachweis ihrer Mittelverwendung anzupassen und so einer Pflicht zur Rückzahlung gegebenenfalls zu entgehen. 

Haben Sie Fragen dazu? Sprechen Sie uns einfach an. 

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