Die öffentliche Hand muss beim § 2b UStG schnell handeln
Für die öffentliche Hand – also Bund, Länder, Kommunen und Gemeinden – hatte der § 2 Absatz 3 UStG (Umsatzsteuergesetz) bislang immer eine besondere Bedeutung. Denn er regelte das Thema Umsatzsteuer, wenn die öffentliche Hand Aufgaben übernahm, die für das Gemeinwohl wichtig sind. Durch die Öffnung des Anwendungsbereichs der [...]



