Public Viewing & Streaming zur WM 2026
@Ingo Bartussek / Adobe Stock

23. Juni 2026

Public Viewing und Streaming zur WM 2026: So bleibt Ihr Event rechtlich und steuerlich im grünen Bereich

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Inhaltsverzeichnis

Die Fußball-WM 2026 in den USA, Kanada und Mexiko ist in vollem Gange. Sie sorgt für gut besuchte Biergärten, Restaurants und flimmernde Leinwände an lauen Sommerabenden. Viele Betriebe veranstalten Public Viewings, indem sie Spiele auf Leinwänden oder Fernsehern übertragen.  

Aber Achtung: Anders als im privaten Wohnzimmer sind beim gemeinschaftlichen Mitverfolgen im gewerblichen Rahmen rechtliche Regelungen zu FIFA-Lizenzen oder Streaming-Gebühren sowie markenrechtliche Vorgaben zu beachten. Daneben wirft die Fußball-WM auch eine ganz praktische unternehmerische Frage auf: Lassen sich die Kosten für MagentaTV, Sky und Co. eigentlich als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen? 

Damit Ihr WM-Event ein voller Erfolg wird und kein teures Nachspiel beim Ordnungs- oder Finanzamt hat, haben wir in diesem Beitrag die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt. Erfahren Sie alles zu den wesentlichen Regelungen, Fristen und Steuertipps, die es zu beachten gilt. 

Public Viewing im Betrieb und Gastronomie – ultimatives Fußballerlebnis ohne teures Nachspiel  

Public Viewing kann für viele Gastronom:innen ein richtiger Umsatztreiber sein. Zugleich sind die rechtlichen Anforderungen komplexer als viele Betreiber:innen vermuten. Vor dem Anpfiff sollten daher einige Punkte geprüft werden. 

Wer braucht eine Lizenz für das Public Viewing der WM 2026? 

Als Public Viewing bezeichnet man das gemeinschaftliche Mitverfolgen öffentlicher Live-Übertragung von Sportveranstaltungen, etwa bei Fußball-, Welt- und Europameisterschaften. Maßgebend ist hierbei, ob die Weltmeisterschaft für einen unbestimmten oder erweiterten Personenkreis zugänglich ist. Erfasst sind hiervon grundsätzlich Kneipen, Bars, Restaurants, Biergärten sowie Vereinsheime, Clubs und andere vergleichbare Örtlichkeiten.  

Um eine legale Veranstaltung der Fußball-WM zu ermöglichen, bedarf es einer offiziellen Übertragungslizenz der FIFA sowie einer Anmeldung bei der zuständigen Verwertungsgesellschaft, wie der GEMA. Ob Sie eine kostenpflichtige Lizenz benötigen, hängt von der Art der Veranstaltung ab: 

  • Non-Commercial Public Viewing (Gewerbe / Gastronomie): Fußballübertragungen in der Hotellerie und Gastronomie sind grundsätzlich von der Gebührenpflicht befreit, solange kein Eintrittsgeld erhoben, keine Sponsor:innen eingebunden und die maximale Besucheranzahl von 5.000 Besucher:innen nicht überschritten wird. 
  • Commercial Public Viewing: Sobald der/die Veranstalter:in Eintritt verlangt, Sponsor:innen bzw. Werbepartner:innen sowie einen Mindestverzehr einbindet oder zusätzliche Einnahmen mit der Übertragung erzielt, wird ein Event als kommerziell eingestuft. Dann ist eine Lizenz zwingend erforderlich. 

Übertragungslizenz oder nicht? Vorsicht bei Grauzonen! 

Im Falle des „Non-Commercial Public Viewing" ist weder eine Gewinnerzielung noch eine kommerzielle Nutzung beabsichtigt. Die Besucher:innen-Kapazität liegt hier bei maximal 5.000 Zuschauer:innen. Aber auch bei einem vermeintlich kostenlosen Public Viewing kann die Veranstaltung durch mittelbare Einnahmequellen in Form von besonderen spielbezogenen Gebühren oder Aufpreisen kommerziell einzustufen sein und eine formale Lizenz erforderlich machen. 

Grenzwertig wäre hier beispielsweise die Ausweisung eines Mindestverzehrs oder sogenanntes Eventbranding anhand von visuellen Designs wie Logos, Slogans oder passende Farbpaletten sowie Bühnenbilder, Beschilderungen, Social-Media-Kampagnen, etc.  

Was kostet eine Public Viewing Lizenz?  

Lizenzgebühren der FIFA fallen nur bei Veranstaltungen mit kommerziellem Charakter an. Es obliegt der Verantwortung des Ausstellers bzw. der Ausstellerin, alle erforderlichen Lizenzen, Genehmigungen und Zustimmungen einzuholen. Für eine ordnungsgemäße Ausrichtung des Public Viewing Events sind insbesondere auch alle lokalen Gesetze, Genehmigungen und Verordnungen vollständig einzuhalten.

Die konkreten Lizenzgebühren für die WM 2026 sind bisher nicht veröffentlicht worden. Die Kosten richten sich jedoch nach Besucherzahl und der Größe der Veranstaltungsfläche. Die Höhe der Lizenzgebühr wird auf Basis der Zuschauerkapazität erhoben, was im weiteren Verlauf dieses Blogbeitrags näher beleuchtet wird. Um im Rahmen der Veranstaltung Eintrittsgebühren erheben zu können, bedarf es der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Lizenzgebers. Gegebenenfalls fallen Kosten für Pay-TV-Lizenzen und Technik-Optimierung an. 

Wie beantragt man eine Public Viewing Lizenz?  

Die Beantragung einer Public-Viewing-Lizenz erfolgt in der Regel über das offizielle Antragsportal von Sky Business, welches unter der folgenden Adresse aufgerufen werden kann: https://business.sky.de/publicviewing-anmeldung 

Für die Beantragung müssen Veranstalter:innen umfassende Informationen bereitstellen, darunter: 

  • Ort der Veranstaltung und gerne Adresse 
  • Datum und Uhrzeit der geplanten Übertragung 
  • Erwartete Zuschauerzahl 
  • Art der Kommerzialisierung (z.B. Sponsoring, Gastronomieangebote, Werbemaßnahmen) 

Antragsfristen fürs Public Viewing: Frühzeitige Planung empfehlenswert 

Der Antrag sollte bestenfalls vier bis sechs Wochen vor dem eigentlichen Event eingereicht werden. Bei größeren Veranstaltungen mit hoher Besucherzahl, umfangreichen Sicherheitskonzepten oder zusätzlichem Genehmigungsbedarf empfiehlt sich ein Vorlauf von drei Monaten. Zusätzlich können je nach Veranstaltungsort weitere Genehmigungen durch die zuständigen örtlichen Behörden erforderlich sein. Zu denken wäre hierbei an ordnungsrechtliche Genehmigungen, Sondernutzungserlaubnisse oder Auflagen zu Sicherheit und Lärmschutz.  

Eine frühzeitige Abstimmung mit den zuständigen Stellen wäre daher ausdrücklich geboten. Bei der Planung eines Public Viewings ist außerdem die Abstimmung mit den jeweiligen Medienpartnern und Rechteinhabern erforderlich. Die Übertragungsrechte liegen häufig bei offiziellen Rundfunkpartnern, deren Vorgaben bei der öffentlichen Wiedergabe einzuhalten wären.   

Der GEMA-WM-Sondertarif 2026 ermöglicht Gastronom:innen und Handelsbetrieben kostengünstige Musiklizenzierung für Public-Viewing und TV-Übertragungen der Fußball-WM 2026. Zielgruppen sind hierbei Gastronomie, Handel sowie gewerbliche Veranstalter von Public Viewing Events. 

Welche Gebühren fallen für das WM-Streaming an?  

Nicht jedes Public Viewing ist kostenpflichtig. Hinsichtlich der Notwendigkeit der Erhebung von Lizenzgebühren unterscheidet die FIFA zwischen verschiedenen Arten von Veranstaltungen, namentlich dem „Commercial Public Viewing Event" und dem „Non-Commercial Public Viewing Event". Maßgeblich ist insbesondere die Besucherzahl, die kommerzielle Ausrichtung sowie die Generierung zusätzlicher Einnahmen in Form von Sponsoring oder Eintrittsgeldern. Die anfallenden Gebühren sind dabei sofort fällig. 

FIFA-Lizenzgebühren zur WM 2026 

Bei kleineren Veranstaltungen (bis 5.000 Personen) fallen typischerweise keine FIFA-Lizenzgebühren an, sofern es sich um einen rein gastronomischen Betrieb handelt und weder Eintrittsgelder erhoben noch Sponsoringmaßnahmen mit Bezug zur WM durchgeführt werden („Non-Commercial Public Viewing"). Steigt die erwartete Besucherzahl auf über 5.000 an und wird die Veranstaltung als spezielles Non-Commercial Public Viewing ausgestaltet, ist eine formale, aber kostenlose Lizenz einzuholen.  

Wie eingangs ausgeführt ist eine Veranstaltung bereits dann als kommerziell zu werten, sobald Eintritt verlangt, Sponsor:innen eingebunden oder anderweitige versteckte Einnahmen erzielt werden („Commercial-Public Viewing"). 

Die Veranstaltungen unterliegen in jedem Fall den sogenannten „FIFA Public Viewing Regulations", wobei es sich um von der FIFA aufgestellte Lizenz- und Nutzungsbedingungen handelt, die auf urheberrechtlichen, markenrechtlichen und vertraglichen Grundlagen beruhen.  

Ferner ist zu beachten, dass die Übertragung über einen rechtmäßigen Empfangsweg erfolgen muss, wobei die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Senders oder Streaming-Anbieters maßgebend sind. Hierbei können gegebenenfalls, abhängig von der Art der Betriebsstätte oder Betriebsgröße, Rundfunkbeiträge erhoben werden. 

Die GEMA-Gebühr 

Zusätzlich zur FIFA-Lizenz fällt in der Regel eine GEMA-Gebühr an. Die GEMA ist eine Verwertungsgesellschaft, welche treuhänderisch für ihre Mitglieder deren Rechte, insbesondere Urheberrechte, vermarktet und Dritten Nutzungsrechte an den Werken der Urheber:innen gegen Vergütung einräumt. 

Die die Live-Übertragung typischerweise begleitende Musik wie die Nationalhymne, Stadionmusik oder Werbesongs sowie die auf das WM-Spiel bezugnehmenden Kommentare der Reporter:innen sind nämlich urheberrechtlich geschützt. 

Der reguläre GEMA-Tarif-FS fällt für eine TV-Übertragung bei einer Bilddiagonale bis 106 cm/42 Zoll für 2 Monate an. Im Falle einer Übertragung via Großbildschirm (über 106 cm Bilddiagonale) oder Leinwänden besteht die Wahl zwischen dem Tarif FS und dem neuen Sondertarif Großbildschirm, den die DEHOGA mit der GEMA ausgehandelt hat. Für DEHOGA-Mitglieder:innen ergeben sich Einsparmöglichkeiten von bis zu mehr als 60,00 €. Ein zusätzlicher Rundfunkbeitrag fällt hierbei nicht an. 

Kommunale Genehmigungen 

Neben FIFA-Lizenz und GEMA müssen Sie je nach Größe und Ort Ihres Events auch kommunale Genehmigungen einholen: 

  • Die zuständigen Umwelt- oder Ordnungsämter sind die entsprechenden Hauptansprechpartner. Für größere Veranstaltungen im Freien ist des Öfteren eine Veranstaltungsanmeldung, ggf. ein Sicherheitskonzept und eine Abstimmung mit Feuerwehr und Polizei erforderlich. 
  • Lärmschutz: Dieser richtet sich nach der sogenannten Freizeitlärmrichtlinie der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI). Für seltene Ereignisse gelten erhöhte Immissionsrichtwerte (bis 22 Uhr: 70 dB(A), nach 22 Uhr: 55 dB (A)), es erfolgt eine Einzelfallprüfung zwischen dem Schutzbedürfnis der Nachbarschaft gegenüber Lärm in den Nachtstunden und dem öffentlichen Interesse an der Übertragung der Spiele 
  • Erlass v. 08.04.2026 zum Immissionsschutz bei Public-Viewing-Veranstaltungen zur FIFA Fußball-Weltmeisterschaft 2026–> nach § 9 Abs. 2 und 3 LImschG sind Einzelausnahmen von den in §§ 9 Abs. 1 und 2 LImschG normierten Regelungen zur Nachtruhe zulässig, aufgrund der hohen Akzeptanz der Anwohner:innen für Public-Viewing-Veranstaltungen ist es daher geboten, von der Zulassung von Ausnahmen großzügig Gebrauch zu machen (gilt in Nordrhein-Westfalen; andere Bundesländer regeln das ggf. anders). 

Public Viewing 2026 Checkliste

  • 1

    Rechte & Lizenzen prüfen

  • 2

    GEMA früh anmelden

  • 3

    Technik vorab testen

  • 4

    Personal aufstocken

  • 5

    Marketing starten

WM 2026 streamen: Sind MagentaTV, Sky oder DAZN steuerlich absetzbar? 

Eine Frage zur Übertragung der Fußball-WM erreicht uns regelmäßig: Lassen sich die Abo-Gebühren für MagentaTV, Sky oder DAZN von der Steuer absetzen? Die kurze Antwort lautet: privat nein, beruflich oder betrieblich unter Umständen ja. Wir erklären, wo die Grenze verläuft. 

Brauche ich für die WM überhaupt ein Bezahl-Abo? 

Zunächst eine Entwarnung für alle, die nur die wichtigsten Spiele sehen wollen: ARD und ZDF übertragen 60 der 104 Partien frei empfangbar, darunter alle Spiele der deutschen Mannschaft, das Eröffnungsspiel, beide Halbfinals und das Finale. Wer dagegen wirklich jede Begegnung sehen will, kommt um ein Abo bei MagentaTV nicht herum, denn die Telekom hält sämtliche Rechte und zeigt 44 Spiele exklusiv. Sky und DAZN haben für die WM 2026 keine eigenen Übertragungsrechte. Sie sind das Thema des Vereinsfußballs, nicht des Turniers. 

Privat genutzt: Warum das Finanzamt hier grundsätzlich Nein sagt 

Wer ein Abo abschließt, um die WM zu Hause zu verfolgen, trägt Kosten der privaten Lebensführung. Diese sind nach Paragraf 12 Nr. 1 EStG grundsätzlich nicht abziehbar, und zwar selbst dann, wenn sie nebenbei dem Beruf nützen. Ein Streaming-Abo ist im Kern Unterhaltung. Daran ändert auch ein allgemeines berufliches Interesse am Fußball nichts. 

Wann wird das Abo eine Betriebsausgabe oder Werbungskosten? 

Der Hebel liegt in der Veranlassung. Betriebsausgaben (Paragraf 4 Abs. 4 EStG) und Werbungskosten (Paragraf 9 Abs. 1 EStG) setzen voraus, dass die Kosten durch den Betrieb oder den Beruf veranlasst sind. Ein Abzug ist vor allem dann möglich, wenn das Abo ausschließlich oder weitaus überwiegend beruflich genutzt wird. Eine geringfügige private Mitbenutzung ist unschädlich. 

Bei gemischter Nutzung kommt ein anteiliger Abzug nur in Betracht, wenn sich der berufliche Anteil nach objektiven, zutreffenden und leicht nachprüfbaren Maßstäben abgrenzen lässt. Bei breiten Komplettpaketen mit Filmen, Serien und Sport ist genau dies das Problem. Ein separat gebuchtes Sportpaket erleichtert die Abgrenzung, hilft aber nur, wenn auch dieses Paket nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird. 

Der Sky-Fall des BFH: die Ausnahme, nicht die Regel 

Es gibt eine Entscheidung, die zeigt, dass die Tür nicht völlig zu ist. Ein hauptamtlicher Torwarttrainer im Lizenzfußball wollte den Anteil seines Sky-Abos für das Bundesliga-Paket als Werbungskosten absetzen. Finanzamt und Finanzgericht lehnten zunächst ab, ein Bundesliga-Paket richte sich an die Allgemeinheit, nicht an ein Fachpublikum. Der Bundesfinanzhof sah das anders (Urteil vom 16.01.2019, VI R 24/16): Solche Kosten können Werbungskosten sein, wenn tatsächlich eine berufliche Verwendung vorliegt. Er verwies den Fall zurück. 

Im zweiten Rechtsgang gab das FG Düsseldorf dem Trainer recht (15 K 1338/19 E), allerdings erst nach umfassender Anhörung und der Vernehmung von Zeugen und ausdrücklich als Ausnahme. Der Trainer hatte das Paket nahezu ausschließlich beruflich genutzt, Spielszenen ausgewertet, sich über Spieler und Gegner informiert und sich für Presseauftritte vorbereitet. Die Botschaft: Entscheidend ist nicht der Name des Anbieters, sondern die nachweisbare berufliche Nutzung im Einzelfall. Für normale Fußballfans oder Unternehmer:innen mit allgemeinem Sportinteresse hilft die Entscheidung nicht weiter. 

Wer kann die Gebühren realistisch absetzen? 

  1. Gastronomiebetriebe und Hotels, die Spiele zeigen: Hier können die Kosten eines betrieblich genutzten Angebots Betriebsausgaben sein. Ein Vorsteuerabzug kommt in Betracht, wenn die Voraussetzungen des Paragraf 15 UStG erfüllt sind, insbesondere Leistungsbezug für das Unternehmen und eine ordnungsgemäße Rechnung. Für die WM 2026 läuft die gewerbliche Übertragung in Deutschland nicht über ein eigenes MagentaTV-Gastro-Abo, sondern über Sky, etwa über den zeitlich befristeten Sky-Gastro-Pass oder über MagentaTV-WM-Kanäle auf vorhandenen Sky-Receivern. Zur Lizenz für die öffentliche Vorführung und zu GEMA-Gebühren siehe oben. 
  2. Personen im Profi-Sportumfeld (Trainer:innen, Scouts, Spielerberater:innen, Sportjournalist:innen): Ein Abzug ist möglich, aber nur bei nahezu ausschließlich beruflicher Nutzung und sauberer Dokumentation. Ein eng auf Sport zugeschnittenes Paket ist leichter durchzusetzen als ein Komplettpaket mit Filmen und Serien. 
  3. Amateurbereich: Hier kommt es auf die konkrete Tätigkeit an. Wer rein ehrenamtlich oder privat trainiert, kann die Kosten regelmäßig nicht abziehen. Wer dagegen steuerlich relevante Einnahmen erzielt, muss nachweisen, dass das Abo nahezu ausschließlich für diese Tätigkeit genutzt wird oder der berufliche Anteil objektiv abgrenzbar ist. Reine Unterhaltungspakete (Filme, Serien, Musik): Diese erkennt das Finanzamt praktisch nie an. Das Angebot ist zu breit, die private Mitnutzung im Haushalt zu wahrscheinlich.

Worauf es beim Nachweis ankommt

  1. Buchen Sie möglichst ein eigenständiges, sportbezogenes Paket statt eines Komplettpakets. 
  2. Der Bezug sollte über den Betrieb laufen (ordnungsgemäße Rechnung auf das Unternehmen, Zahlung über das betriebliche Konto). 
  3. Dokumentieren Sie die berufliche Nutzung und vermeiden Sie eine erhebliche private Mitnutzung im Haushalt. 
  4. Bei gewerblicher öffentlicher Vorführung: Wählen Sie den richtigen gewerblichen Zugang und die erforderliche Lizenz, ein privates Abo deckt die öffentliche Ausstrahlung nicht ab. 

Unsere Einschätzung 

Das WM-Abo auf Firmenkosten ist für die meisten Unternehmer:innen ein frommer Wunsch, kein realistisches Steuermodell. Wer dagegen Spiele im eigenen Betrieb öffentlich zeigt, hat mit dem richtigen gewerblichen Zugang einen sauberen Betriebsausgabenabzug. Wichtig ist, dass Sie die Lizenzierung über Sky Business, die GEMA-Anmeldung sowie die lokalen Lärmschutzregelungen rechtzeitig angehen, damit das Sommermärchen 2026 ein voller Erfolg wird. 

Im Profi-Sportumfeld lohnt der Blick auf die BFH-Rechtsprechung, sofern die berufliche Nutzung belegbar ist. Entscheidend ist immer der Einzelfall. Sie sind unsicher, ob Ihre Konstellation trägt? Sprechen Sie unsere Expert:innen Esengül Aslan und Lars Rinkewitz an, wir prüfen das gemeinsam mit Augenmaß. Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung.

Häufige Fragen (FAQ) 

Wer braucht eine Lizenz für das Public Viewing der WM 2026? 

Jeder Betrieb, der die Spiele für einen unbestimmten oder erweiterten Personenkreis öffentlich ausstrahlt (z. B. Gastronomie, Vereine). Gewerbliche Betriebe sind von der reinen FIFA-Lizenzgebühr befreit, solange sie kein Eintrittsgeld verlangen, keine Sponsoren einbinden und unter 5.000 Zuschauer:innen bleiben. Eine GEMA-Anmeldung ist dennoch erforderlich. 

Was kostet eine Public-Viewing-Lizenz? 

Die Kosten für eine kommerzielle Lizenz richten sich nach der Art, der exakten Größe und dem kommerziellen Charakter der Veranstaltung sowie der Zuschauerkapazität. Das offizielle Verfahren über Sky Business gibt hierzu im Einzelfall Auskunft. 

Wie beantragt man eine Public-Viewing-Lizenz?

Der Antrag in Deutschland erfolgt online über Sky Deutschland bzw. das offizielle FIFA-Public-Viewing-Portal (Sky Business Portal). Planen Sie dafür eine Vorlaufzeit von mindestens 4 bis 6 Wochen ein.  

Welche Gebühren fallen für das WM-Streaming an? 

ARD und ZDF zeigen 60 der 104 Spiele kostenlos, darunter alle deutschen Spiele, das Eröffnungsspiel, beide Halbfinals und das Finale. Wer alle Partien sehen will, benötigt ein MagentaTV-Abo, ein monatlich kündbarer Tarif ist ab rund 11 Euro im Monat erhältlich. Für die Gastronomie läuft die Übertragung über Sky, etwa über den Sky-Gastro-Pass. Sky und DAZN haben für die WM 2026 keine eigenen Übertragungsrechte. 

Wer kann die Streaming-Gebühren von der Steuer absetzen? 

Privatpersonen grundsätzlich nicht. Ein Abzug kommt in Betracht, wenn die Kosten betrieblich oder beruflich veranlasst sind, etwa bei Gastronomiebetrieben mit betrieblicher Nutzung (Betriebsausgabe, Vorsteuerabzug unter den Voraussetzungen des Paragraf 15 UStG) oder bei Personen im professionellen Sport- und Medienbereich mit nachweisbar nahezu ausschließlicher beruflicher Nutzung. Maßgeblich ist der nachweisbare berufliche Anteil im Einzelfall. 

 

Vermerk: Bitte beachten Sie, dass in diesem Dokument bei den durch Gesetze festgeschriebenen Begriffen auf das Gendern verzichtet wird, um die juristische Präzision und Klarheit zu wahren. In allen anderen Textteilen wird eine gendergerechte Sprache verwendet, um die Gleichstellung aller Geschlechter zu fördern.

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