So funktioniert die Fußball EM 2024 aus die steuerlicher Sicht  
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8. März 2024

So funktioniert die Fußball EM 2024 aus steuerlicher Sicht  

Kategorien: Steuerberatung

Steuerlich ist eine EM für Fußballverbände, Nationalmannschaften und Sponsor:innen nicht per se ein Sommermärchen. Dagegen sprechen die internationale Perspektive der Mehrwertsteuer (VAT), die Einkommensteuer und die besonderen Herausforderungen der Quellensteuer. Was eine EM steuerlich bedeutet, erfahren Sie hier.

Einkommensteuer für Fußballverbände bei der EM 2024

Nationale Fußballverbände, die an der Europameisterschaft teilnehmen, haben verschiedene einkommensteuerliche Verpflichtungen. Dazu zählen Einnahmen aus dem Verkauf von 

  • Eintrittskarten, 
  • Übertragungsrechten oder 
  • Fanartikeln, 

die der Einkommensteuer unterliegen können. Darüber hinaus müssen Verbände sicherstellen, dass sie die steuerlichen Melde- und Dokumentationspflichten einhalten. Nur so vermeiden sie Strafen und führen transparente Finanzunterlagen.

Nationale Fußballverbände können auch Preisgelder oder Antrittsgelder erhalten. Diese Zahlungen sind in der Regel einkommensteuerpflichtig. Für Spieler:innen und Mannschaften ist entscheidend zu wissen, ob ihr Heimatland oder das Gastgeberland das Besteuerungsrecht hat. Sportgroßveranstaltungen werden grundsätzlich nach den allgemeinen Regeln besteuert. Dies gilt für Verbände, Funktionäre, Mitarbeiter:innen und Sportler:innen gleichermaßen.

Nationale Fußballverbände müssen ihre Meldepflichten und die geltenden Steuersätze kennen. Mit einer angemessenen Steuerplanung können sie ihre Steuerverbindlichkeiten minimieren und finanzielle Ergebnisse optimieren.

Quellensteuer-Verpflichtungen für Fußballverbände bei der EM 2024

Darüber hinaus können internationale Zahlungen an gebietsfremde natürliche oder juristische Personen der Quellensteuer unterliegen. Dazu gehören Zahlungen an Spieler:innen, Trainer:innen oder ausländische Lieferant:innen.Wer geltende Steuersätze und Bestimmungen von Doppelbesteuerungsabkommen kennt, kann Steuererleichterungen oder sogar Steuerbefreiungen geltend machen. Aber nur die Einhaltung der Quellensteuer-Verpflichtungen vermeidet mögliche Strafen und Reputationsrisiken.

Ausländische Sportler:innen, die in Deutschland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind mit den Einkünften aus ihrer im Inland ausgeübten sportlichen Tätigkeit grundsätzlich beschränkt steuerpflichtig. Die Einkommensteuer wird bei selbstständigen oder gewerblich tätigen beschränkt steuerpflichtigen Sportler:innen im Wege des Steuerabzugs nach § 50a Abs. 4 EStG, bei nichtselbstständigen Sportler:innen im Wege des Lohnsteuerabzugs erhoben.

Daneben erzielen auch die ausländischen nationalen Fußballverbände inländische Einkünfte, die nach § 50a Abs. 4 Nr. 1 EStG dem Steuerabzug unterliegen. Abzugsverpflichteter wäre hier der Veranstalter, also die UEFA.

Die obersten Finanzbehörden der Länder oder die von ihnen beauftragten Finanzbehörden können mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) die Einkommensteuer bei beschränkt Steuerpflichtigen 

  • ganz oder zum Teil erlassen oder 
  • in einem Pauschbetrag festsetzen, wenn es aus volkswirtschaftlichen Gründen zweckmäßig ist oder 
  • eine gesonderte Berechnung der Einkünfte besonders schwierig ist. 

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hatte mit Schreiben vom 20.03.2008 auf die Besteuerung der ausländischen Sportler:innen, Vereine und Dachverbände bei europäischen Vereinswettbewerben von Mannschaftssportarten verzichtet. Der Steuererlass gilt für Einkünfte aus Spielen im Rahmen der europäischen Vereinswettbewerbe im Basketball, Eishockey, Fußball, Handball, Volleyball sowie in vergleichbaren Mannschaftssportarten. Fraglich ist, ob dieser Erlass für die europäischen Vereinswettbewerbe durch die Finanzverwaltung analog für die Fußball EM 2024 angewandt wird. Bislang gibt es hierzu keine konkrete Verlautbarung des BMF.

EM 2024: So wirkt sich die Mehrwertsteuer auf Fußballverbände aus

Veranstaltungen in der Größenordnung einer Fußball-Europameisterschaft können zwar beträchtliche Einnahmen generieren, bringen aber auch mehrwertsteuerliche Verpflichtungen mit sich. Für Fußballverbände können erhebliche Mehrwertsteuerbeträge auf verschiedene Ausgaben entstehen, zum Beispiel für

  • die Unterbringung und Verpflegung ihrer Mannschaften einschließlich des Staffs,
  • die Miete von Trainings- oder Spielstätten und
  • Beförderungsleistungen zu den jeweiligen Trainings- und Spielorten.

Ausländische Verbände haben grundsätzlich die Möglichkeit zur Rückerstattung der Mehrwertsteuer. Dazu müssen die Anspruchsvoraussetzungen geprüft werden. Sind die Verfahrensanforderungen erfüllt und liegen alle relevanten Unterlagen vor, ist eine Rückerstattung der Mehrwertsteuer möglich. Allerdings ist hier unbedingt zu prüfen, ob die Erstattung mittels des Vorsteuervergütungsverfahrens erfolgen kann oder aber eine mehrwertsteuerliche Registrierung erforderlich ist. 

Wie werden Tickets bei der EM 2024 steuerlich behandelt?

Der Kauf von Tickets kann zu einer umsatzsteuerlichen Registrierung für den/die Erwerber:in führen. Beim Verkauf der Eintrittskarten für die EM 2024 befindet sich der Ort der Leistung grundsätzlich am Ort des Stadions. Somit unterliegt der Kartenverkauf der deutschen Mehrwertsteuer. Die Tickets für die EM 2024 werden jedoch im Namen der 2024 Hospitality Experience AG (Hospitality AG) mit Sitz in der Schweiz veräußert. Es handelt sich um einen ausländischen Leistenden, der Dienstleistungen in Deutschland erbringt. Sofern die Tickets an Privatpersonen verkauft werden, ist die Hospitality AG die Steuerschuldnerin. Handelt es sich bei dem/die Erwerber:in der Tickets, hingegen um eine:n Unternehmer:in, findet jedoch das sogenannte Reverse-Charge-Verfahren Anwendung, d.h. die Steuerschuld wird auf den/die Erwerber:in des Tickets übertragen. In den Rechnungen wird auch auf die Übertragung der Steuerschuldnerschaft hingewiesen.

Darum sollten Verbände die Mehrwertsteuer im Blick behalten. Mit etwas Vorbereitung und steuerlicher Planung können die nationalen Fußballverbände mögliche Probleme vermeiden. Die Nichteinhaltung von Mehrwertsteuerpflichten kann zu Strafen und zusätzlichen Kosten führen.

Unsere Einschätzung

Die Teilnahme an der Fußball-Europameisterschaft 2024 in Deutschland bringt wichtige steuerliche Überlegungen für Fußballverbände sowie deren Nationalmannschaften und Sponsor:innen mit sich. Teilnehmende müssen sowohl die Einkommensteuer- als auch die Mehrwertsteuer-Verpflichtungen berücksichtigen und dabei auch die Quellensteuer-Aspekte für internationale Zahlungen im Auge behalten. Durch proaktives Verstehen und Planen dieser steuerlichen Auswirkungen können Fußballverbände die Einhaltung von Steuervorschriften sicherstellen und potenzielle Risiken vermindern.

Um Ihre steuerlichen und rechtlichen Angelegenheiten rund um die EM 2024 kümmern wir uns gerne für Sie – ein Anruf genügt.

Marcus Sauer

Partner, Steuerberater, Diplom-Volkswirt

Sebastian Raphael Vogt

Prokurist, Head of Indirect Tax, Rechtsanwalt (Syndikusanwalt)

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