Steuerhinterziehung: Steuerfahndung in NRW nimmt Handel mit Kryptowährungen ins Visier
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28. Juni 2023

Steuerhinterziehung: Steuerfahndung in NRW nimmt Handel mit Kryptowährungen ins Visier

Trader:innen können mit dem Handel von Kryptowährungen hohe Gewinne erzielen. Das hat jetzt die Steuerfahndung in Nordrhein-Westfalen auf den Plan gerufen. Die Finanzbehörden haben mit der Prüfung der Daten von Nutzer:innen entsprechender Plattformen begonnen. Dabei geht es um die Frage, ob auf Gewinne Steuern gezahlt wurden. Die Ermittlungen könnten zu vielen Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung führen, wobei es um eine beträchtliche Schadenssumme in zweistelliger Millionenhöhe geht. Erfahren Sie hier, wie die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung gegen Krypto-Händler vorgeht und welche Konsequenzen drohen.

Finanzverwaltung führt Datenanalyse und bundesweiten Austausch über Kryptowährungen durch

Die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung hat nach einem langjährigen Verfahren Zugang zu den Daten tausender Kunden einer Krypto-Handelsplattform erhalten. Welche Krypto-Börse das ist, bleibt vorerst unklar. Sie wird nun diese Daten mit den Steuererklärungen abgleichen. Dabei wollen die Finanzbeamt:innen bundesweit feststellen, ob Händler:innen ihre Gewinne ordnungsgemäß versteuert haben. Die erhaltenen Informationen haben sie mit anderen Bundesländern geteilt. 

Herausforderungen bei Krypto-Steuern: Steuerbehörden im Umgang mit dem Handel von Kryptowährungen

Der Handel mit Kryptowährungen stellt die Steuerbehörden vor besondere Herausforderungen. Es gibt ein erhebliches Dunkelfeld, da viele Transaktionen anonym oder schwer nachvollziehbar sind, so der NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk. Er betont jedoch, dass Krypto-Trader nicht dauerhaft anonym bleiben können und die Steuerfahndungsmethoden stetig verbessert werden. Das verdeutlicht die Ernsthaftigkeit der Situation und die zunehmende Wahrscheinlichkeit einer Aufdeckung von Steuervergehen.

Krypto-Steuern: Möglichkeit der Selbstanzeige und Straffreiheit für Investoren

Investor:innen, die ihre Gewinne aus dem Handel mit Bitcoin, Ethereum und Co. bisher nicht angegeben haben, können beim Finanzamt eine Selbstanzeige erstatten. Eine Selbstanzeige ermöglicht eine straffreie Bereinigung der steuerlichen Situation.

Um Straffreiheit zu erlangen, müssen Trader:innen alle relevanten Informationen offenlegen. Liegen die Auskünfte richtig und vollständig vor, kann das Finanzamt eine steuerliche Würdigung treffen. Steuerhinterzieher:innen müssen zur Vermeidung einer Strafe die hinterzogenen Gelder und Hinterziehungszinsen fristgerecht nachzahlen.

Steuerhinterziehung bei Kryptowährungen: Bis wann müssen Hinterzieher:innen eine Selbstanzeige stellen?

Damit die strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige eintreten kann, dürfen keine Sperrgründe vorliegen. Diese Ausschlussgründe sind gesetzlich normiert und bestimmen, ab wann die strafbefreiende Wirkung ausbleibt. Demnach hat ein:e Trader:in die Selbstanzeige zu spät gestellt, wenn

  • das Finanzamt bereits eine steuerliche Außenprüfung angekündigt hat, oder
  • einen Straf- oder Bußgeldverfahren eingeleitet hat,
  • ein:e Beamte:r für Ermittlungs- oder Prüfungshandlung erschienen ist, oder
  • der/die Anzeigende von der Entdeckung der Steuerstraftat bereits wusste.

In diesen Fällen ist eine Strafbefreiung ausgeschlossen:

  • Überschreitung der Steuerhinterziehung eines erheblichen Betrags (grundsätzlich 25.000 Euro pro Tat)
  • Ein besonders schwerer Fall, beispielsweise bandenmäßiger Betrug, Amtsmissbrauch oder Urkundenfälschung

Durch die Zahlung eines Strafzuschlags von bis zu 20 Prozent, können Steuerhinterzieher:innen auch bei schwereren Fällen straffrei ausgehen.

Unsere Einschätzung

Krypto-Investor:innen sollten auf Transparenz achten. Dabei ist eine ordnungsgemäße Dokumentation aller Transaktionen und Gewinne unerlässlich. Kryptohändler:innen müssen sämtliche Trades, die innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist erfolgt sind, zwingend in der Steuererklärung angeben. Bei Nichtbeachtung der steuerlichen Vorgaben drohen hohe Strafen. Wenn Sie Hilfe bei der steuerlichen Angabe Ihrer Krypto-Einnahmen brauchen oder sich nicht sicher sind, ob Sie alle steuerpflichtigen Gewinne korrekt angegeben haben, sprechen Sie uns gerne an! 

Tim Weyers

Prokurist, Steuerberater, Dipl.-Finanzwirt, M.A. (Taxation)

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