
17. April 2025
Steuerliche Maßnahmen im Koalitionsvertrag 2025: Was auf Unternehmen und Privatpersonen zukommt
Inhaltsverzeichnis
- Steuerliche Eckpunkte aus dem Koalitionsvertrag – ein Überblick
- Unternehmenssteuern und Investitionsanreize
- Änderungen bei der Einkommensteuer und Familienförderung
- Energie, Mobilität und Verbrauch – Entlastungen und Förderungen
- Weitere steuerliche Maßnahmen
- Bürokratieabbau: Weniger Pflicht, mehr Freiraum
- Unsere Einschätzung
Mit dem Koalitionsvertrag vom 9. April 2025 zeichnen sich bedeutende steuerliche Änderungen ab. In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen verständlichen Überblick über die wichtigsten geplanten Maßnahmen – und was sie für Unternehmen und Privatpersonen bedeuten.
Steuerliche Eckpunkte aus dem Koalitionsvertrag – ein Überblick
Mit dem Koalitionsvertrag vom 9. April 2025 legt die neue Bundesregierung die steuerpolitische Richtung für die kommenden Jahre fest. Im Mittelpunkt stehen dabei steuerliche Entlastungen für Unternehmen und Privatpersonen, Investitionsanreize sowie Maßnahmen zur Förderung von Familien und zur Stärkung der Kommunalfinanzen. Gleichzeitig sollen Bürokratie abgebaut und steuerliche Schlupflöcher konsequenter geschlossen werden.
Die geplanten Änderungen betreffen verschiedene Bereiche wie Unternehmenssteuern, Einkommensteuer, Mobilität und Ehrenamt. Einige Vorhaben sind bereits konkret formuliert, andere werden im Laufe der Legislaturperiode noch ausgearbeitet. Der Überblick zeigt, welche Weichen gestellt werden und wo künftig steuerliche Entlastungen oder zusätzliche Anforderungen zu erwarten sind.
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Unternehmenssteuern und Investitionsanreize
- Degressive Abschreibung (“Turbo-AfA”)
Zur Förderung betrieblicher Investitionen soll zwischen 2025 und 2027 eine degressive Abschreibung eingeführt werden. Unternehmen können dann 30 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten sofort steuerlich geltend machen. Das erhöht die Liquidität und schafft Investitionsanreize. - Senkung der Körperschaftsteuer
Ab 2028 soll die Körperschaftsteuer jährlich um einen Prozentpunkt gesenkt werden – bis 2032 insgesamt um 5 Prozentpunkte. Ziel ist es, den Standort Deutschland international wettbewerbsfähiger zu machen. - Erleichterungen für Personengesellschaften
Das Optionsmodell (§ 1a KStG) sowie die Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG) werden verbessert. Dadurch erhalten insbesondere kleinere Unternehmen mehr Flexibilität bei der Steuerwahl und können Gewinne steuerlich begünstigt im Unternehmen belassen. - Anhebung des Gewerbesteuer-Mindesthebesatzes
Zur Stärkung der Kommunalfinanzen soll der Mindesthebesatz bei der Gewerbesteuer von 200 % auf 280 % angehoben werden. Für Unternehmen könnte dies in manchen Regionen eine steuerliche Mehrbelastung bedeuten.
Änderungen bei der Einkommensteuer und Familienförderung
- Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen
In der zweiten Hälfte der Legislaturperiode soll die Einkommensteuer gesenkt werden. Besonders profitieren sollen Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen. - Kindergeld und Kinderfreibetrag
Zukünftig werden Erhöhungen des Kinderfreibetrags automatisch an das Kindergeld gekoppelt. Das schafft Planungssicherheit für Familien. - Steuerliche Vorteile für Alleinerziehende
Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende soll erhöht werden, um diese besonders unterstützungsbedürftige Gruppe besser finanziell abzusichern. - Überstunden steuerfrei
Zuschläge für Überstunden, die über eine tariflich vereinbarte Vollzeitstelle hinausgehen, werden steuerfrei gestellt. Das bedeutet: Wer mehr arbeitet, profitiert auch steuerlich. - Solidaritätszuschlag bleibt
An der bestehenden Regelung des Solidaritätszuschlags soll vorerst nichts geändert werden – der “Soli” bleibt bestehen. - Steuererleichterungen für Rentner:innen
Regelaltersrentner, die noch sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, dürfen künftig 2.000 € steuerfrei hinzuverdienen – allerdings unter Progressionsvorbehalt. - Prämie für Aufstockung auf Vollzeit
Wer von Teilzeit auf Vollzeit aufstockt, kann eine steuerfreie Prämie erhalten – ein zusätzlicher Anreiz zur Erhöhung der Arbeitszeit. - Erhöhung der Pendlerpauschale
Ab dem 1. Januar 2026 soll die Pendlerpauschale auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer erhöht werden. Das entlastet Berufspendler:innen spürbar.
Energie, Mobilität und Verbrauch – Entlastungen und Förderungen
- Senkung der Stromsteuer
Die Stromsteuer soll auf das europäische Mindestmaß abgesenkt werden, um Privathaushalte und Unternehmen zu entlasten. - Gastronomie profitiert weiter
Der reduzierte Umsatzsteuersatz von 7 % auf Speisen bleibt dauerhaft bestehen. Ein positives Signal für die Gastronomiebranche. - Agrardiesel-Rückvergütung
Landwirtschaftliche Betriebe erhalten wieder eine Rückvergütung für Agrardiesel, um die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Landwirtschaft zu stärken. - Förderung der Elektromobilität
Die Preisgrenze für Sonderabschreibungen bei E-Fahrzeugen soll auf 100.000 € angehoben werden, zudem bleibt die Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos bis 2035 bestehen.
Weitere steuerliche Maßnahmen
- Bekämpfung von Steuerhinterziehung
Die Regierung plant verschärfte Maßnahmen gegen Steuerbetrug und möchte für mehr Steuergerechtigkeit sorgen. - Globale Mindeststeuer
Deutschland unterstützt die Einführung einer globalen Mindeststeuer, um eine faire Besteuerung internationaler Unternehmen sicherzustellen. - Stärkung des Ehrenamts
Die Übungsleiterpauschale soll auf 3.300 € und die Ehrenamtspauschale auf 960 € erhöht werden, womit zusätzlich ehrenamtliches Engagement stärkere Anerkennung gewinnt.
Bürokratieabbau: Weniger Pflicht, mehr Freiraum
- Weniger Betriebsbeauftragte
In bestimmten Bereichen soll die Pflicht zur Bestellung von Betriebsbeauftragten bis Ende 2025 reduziert werden. - Abschaffung der Bonpflicht
Die umstrittene Bonpflicht soll abgeschafft werden – eine echte Entlastung besonders für kleinere Betriebe. - Neue Schwellenwerte für Registrierkassen
Ab dem 1. Januar 2027 sind nur noch Betriebe mit einem Jahresumsatz über 100.000 € verpflichtet, elektronische Registrierkassen einzusetzen. - Erleichterungen bei Statistikpflichten
Kleine und mittlere Unternehmen werden durch den Wegfall ausgewählter statistischer Berichtspflichten entlastet.
Unsere Einschätzung
Der Koalitionsvertrag 2025 bringt viele spannende Neuerungen mit sich. Ob Unternehmen oder Privatperson – viele der geplanten steuerlichen Maßnahmen können konkrete Entlastungen oder neue Pflichten bedeuten. Noch handelt es sich um politische Ankündigungen, deren Umsetzung spannend zu beobachten bleibt und die zudem unter Finanzierungsvorbehalt stehen.
Wir von ECOVIS KSO behalten die Entwicklung für Sie im Blick und informieren Sie rechtzeitig über alle relevanten Änderungen. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie bereits jetzt Fragen zu den möglichen Auswirkungen auf Ihre individuelle Situation haben.