2. Juni 2021

Übertragung einer GmbH als begünstigte Vermögensübertragung durch Zahlung einer Versorgungsleistung

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Die Übertragung einer GmbH als begünstigte Vermögensübertragung ist eine Möglichkeit, die Unternehmensnachfolge steuerlich günstig zu regeln. Erfahren Sie alles zu Voraussetzungen, Folgen und Vorteilen. 

Eine lebzeitige Übertragung des beruflichen Lebenswerks auf die nächste Generation ist der große Wunsch vieler GmbH-Gesellschafter:innen. Durch eine Vermögensübertragung über die „warme Hand“ kann die Generationennachfolge erfolgen. Jedoch muss zeitgleich auch das finanzielle Sicherheitsbedürfnis der Übergeber:innen gewährleistet sein.  Um diesen beiden Zielen gerecht zu werden kann die sogenannte begünstigte Vermögensübertragung eines GmbH-Anteils gegen die Zahlung einer Versorgungsleistung („Rente“) eine Möglichkeit sein.

Die meisten steuerlichen Begünstigungen sind an eine Vielzahl von Voraussetzungen geknüpft. Die begünstigte Vermögensübertragung gegen eine Versorgungsleistung ist hier keine Ausnahme. Das Regelwerk zur Prüfung der Voraussetzungen steht in der Komplexität anderen Vorschriften in nichts nach. Daher erhalten Sie im fünften Teil unserer Serie zur Unternehmensnachfolge ein von uns vereinfacht aufbereitetes Prüfschema:

Voraussetzungen zur Vermögensübertragung bei der Übertragung einer GmbH

Ertragsteuerliche Folgen der gezahlten Versorgungsleistungen bei der Übertragung einer GmbH

Korrespondierend kann der Übernehmende die gezahlten Versorgungsleistungen nur als Sonderausgaben abziehen, wenn die Übergeberin oder der Übergeber diese als „sonstige Einkünfte“ versteuert. Somit müssen für eine Begünstigung sowohl Übernehmer:in als auch Übergeber:in in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sein.

Was ist eine ertragsteuerliche Begünstigung?

Die Frage, warum genau eine Begünstigung in dem Fall der Übertragung eines GmbH-Anteils gegen die Zahlung einer Versorgungsleistung vorliegt, wird oft gestellt. Der folgende vereinfachte Beispielsfall soll Ihnen helfen, die steuerliche Begünstigung hervorzuheben:

Der 70-jährige Übergeber A möchte seine 100 % GmbH-Beteiligung an seinen Sohn B (Übernehmer) übertragen. B soll zukünftig ebenfalls die Geschäftsführung übernehmen. Der Wert des Unternehmens liegt bei 350.000 €. Seine Anschaffungskosten der Beteiligung betragen 25.000 € (Höhe des Stammkapitals). Damit A während seinem Ruhestand angemessen versorgt ist, benötigt er 2.000 € monatlich.

Steuerbelastung bei Anwendbarkeit der Begünstigung:

Steuerbelastung ohne Anwendbarkeit der Begünstigung (vollentgeltliche Veräußerung):

 

Durch das oben aufgeführte Beispiel wird deutlich, dass durch die Übertragung gegen die Zahlung einer Versorgungsleistung sowohl vom Übernehmer als auch vom Übergeber Steuern eingespart werden können. Jedoch ist zu beachten, dass nicht in jedem Fall die geplante steuerliche Entlastung eintritt. Eine deutliche Steuerersparnis tritt nur ein, wenn die Steuersätze von Übernehmer:in und Übergeber:in aufgrund des progressiven Steuersatzes in Deutschland weit auseinanderliegen.

Schenkungsteuerliche Vorteile bei Übertragung einer GmbH

Bezüglich der Schenkungsteuer ist festzuhalten, dass die meisten zu übertragenen GmbH-Anteile unter die Steuerbefreiungen der §§ 13a, 13b ErbStG fallen. Für genauere Informationen bezüglich dieser Steuerbefreiungen verweisen wir gerne auf unsere vorangegangenen Blogbeiträge (Teil 1, Teil 2, Teil 3, Teil 4). Ebenfalls wird die Versorgungsleistung (ähnlich dem Nießbrauch) als vom Schenker herrührende Schulden vom schenkungsteuerpflichtigen Erwerb abgezogen. Dies geschieht aufgrund der Steuerbefreiungen nach §§ 13a, 13b ErbStG zwar meist nur anteilig, führt jedoch auch zu einer Steuerersparnis.

Abschließend erhalten durch die vorweggenommene Erbfolge meistens die Personen mit hohen schenkungsteuerlichen Freibeträgen die Zuwendung, wodurch die Schenkung weiterhin begünstigt wird.

Unsere Einschätzung

Vorteilhaft ist der Sonderausgabenabzug in der Praxis nur dann, wenn sich die Übergeberin oder der Übergeber bereits im Ruhestand befindet und durch die dann sinkenden Einkünfte einem eher niedrigen Steuersatz unterliegen. Die Übernehmerin oder der Übernehmer sind hingegen noch beruflich aktiv und daher einem eher hohen Einkommensteuersatz unterworfen. Unterliegen beide dem Spitzensteuersatz, führt der Sonderausgaben letztendlich nicht zu einer Steuerersparnis!

Haben Sie Fragen zur Übertragung einer GmbH? Sprechen Sie unsere Expert:innen gerne an.

Blogreihe

  1. Lohnsumme in der Coronakrise: Vorsicht bei bereits getätigten Übertragungen
  2. Chancen für geplante Übertragungen durch niedrige Lohnsummen in der Corona-Krise
  3. Verschonung von Unternehmensübertragungen und unser Monitoring-Programm
  4. Steuerliche Unternehmensbewertung in der Corona-Krise
  5. Übertragung einer GmbH als begünstigte Vermögensübertragung durch Zahlung einer Versorgungsleistung
  6. Die Familienheimschaukel in der Vermögensnachfolge
Akram Juja

Associate Partner, Steuerberater, Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.), Master of Science, Leiter Unternehmens- und Vermögensnachfolge

Janina Himmelmann

Steuerberaterin, Master of Law

Expert:innen zu diesem Thema

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