Umsatzsteuer in der Bauwirtschaft
© JD8 / Adobe Stock

15. Februar 2023

Umsatzsteuer in der Bauwirtschaft

Kategorien: Allgemein

Inhaltsverzeichnis

Die Umsatzsteuer ist eine wichtige Steuer in der Bauwirtschaft. Sie fällt für die meisten Leistungen an, die bei Bauprojekten erbracht werden. Unternehmen der Bauwirtschaft sollten das Merkblatt zur Umsatzbesteuerung in der Bauwirtschaft vom 27. Januar 2023 des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) kennen. Was Sie wissen sollten, finden Sie hier.

Worum geht es in dem Merkblatt vom BMF?

Am 27. Januar 2023 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ein neues Merkblatt zur Umsatzsteuer in der Bauwirtschaft veröffentlicht. Es richtet sich in erster Linie an Bauunternehmer, die Umsätze ausführen, für die der Leistungsempfänger die Steuer nicht nach § 13b Abs. 2 Umsatzsteuergesetz (UStG) schuldet.  

Es enthält wichtige Informationen zu den steuerlichen Anforderungen, die Unternehmer erfüllen müssen, um ihre umsatzsteuerlichen Pflichten zu erfüllen. Zum anderen enthält es auch eine detaillierte Erläuterung der verschiedenen Umsatzsteuerregeln, die für die Bauwirtschaft gelten. Zudem gibt es eine umfassende Anleitung für Unternehmen zur korrekten Berechnung und Abführung der Umsatzsteuer.

Die Besteuerung von Leistungen im Zusammenhang mit Bauprojekten

Das Merkblatt erarbeitet die Abgrenzung von Werklieferungen und Werkleistungen bei Bauprojekten und stellt dar, wann in diesem Zusammenhang Teilleistungen vorliegen können. Es enthält auch einen Katalog von Teilungsmaßstäben für Bauleistungen. Zur Annahme von Teilleistungen müssen neben der wirtschaftlichen Teilbarkeit aber auch drei weitere Anforderungen erfüllt sein:

  1. Eine gesonderte vertragliche Vereinbarung,
  2. eine gesonderte Abnahme und
  3. ein gesondert abzurechnendes Entgelt.

Steuerliche Auswirkungen

Das Merkblatt beinhaltet die steuerlichen Auswirkungen für Bauunternehmen hinsichtlich der Entstehung der Steuer bei Teilleistungen als auch bei Voraus- und Abschlagszahlungen.

Auch auf die Ausstellung von Rechnungen und den Vorsteuerabzug wird eingegangen. Des Weiteren werden mögliche Auswirkungen auf den ertragsteuerlichen Steuerabzug bei Bauleistungen (§ 48 ff. EStG) beschrieben. Dann muss der Leistungsempfänger für den Empfang von Bauleistungen unter bestimmten Voraussetzungen einen 15-prozentigen Steuerabzug von der vereinbarten Bruttovergütung einbehalten.

Abschließend geht das Merkblatt auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers und Berichtigungspflichten bei möglichen Fehlern ein.

Unsere Einschätzung

Das BMF-Merkblatt (III C 2 – S-7270 / 20 / 10002 :001 vom 27. Januar 2023) bietet wichtige Informationen zur Umsatzsteuer in der Bauwirtschaft. Es hilft Bauunternehmen bei der Erfüllung der Anforderungen und Regeln zur Berechnung und Abführung der Umsatzsteuer. Ein Merkblatt mag zwar wichtig sein, es bleibt aber eine allgemeine Richtlinie für die Umsatzsteuer in der Bauwirtschaft. Wir raten aus Erfahrung dazu, für spezifische Fragen und Probleme zu einer individuellen Beratung.

Haben Sie Fragen oder Probleme hinsichtlich der Umsatzsteuer in der Bauwirtschaft? Benötigen Sie Unterstützung? Dann kommen Sie jederzeit gerne auf uns zu!

Marcus Sauer

Partner, Steuerberater, Diplom-Volkswirt

Michael Simon

Partner, Steuerberater, Diplom-Finanzwirt

Expert:innen zu diesem Thema

Keine passenden Personen gefunden.

Das könnte Sie auch interessieren

  • Steuerbefreiung eines Familienheims nur für das tatsächlich bebaute Flurstück

    Das Finanzgericht Niedersachsen hat in einem Urteil die Steuerbefreiung für Familienheime eingeschränkt. Die Steuerbefreiung gilt für die Grundstücksfläche des tatsächlich mit dem Familienheim bebauten Flurstücks. Das Urteil weicht von der im Gesetzeswortlaut beschriebenen Betrachtung der wirtschaftlichen Einheit ab, die auch [...]

    Akram Juja

    05. Okt 2023

  • Grunderwerbsteuer-Reform: Private Immobilie zukünftig steuerfrei?

    Viele junge Familien haben wegen steigender Kosten und Zinsen den Traum vom Eigenheim schon verworfen. Darum prüft das Bundesfinanzministerium gemeinsam mit den Ländern derzeit eine mögliche Reform der Grunderwerbsteuer. Immobilienkäufe zur Selbstnutzung könnten dadurch deutlich günstiger werden. Lesen Sie im [...]

    Tim Weyers

    12. Jul 2023

  • Grunderwerbsteuer-Reform: Wie könnte sich die Grunderwerbsteuer ändern?

    Im ersten Teil haben Sie etwas über die Pläne der Bundesregierung zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes und dessen Zusammenhang mit dem MoPeG erfahren. Nun stellt sich die Frage, wie diese Änderungen aussehen könnten. Lesen Sie im zweiten Teil, welche Möglichkeiten es [...]

    Tim Weyers

    17. Jul 2023